15.01.2016 20:57:46

EANS-Adhoc: C-QUADRAT Investment AG / Cubic (London) Limited kündigt antizipiertes Pflichtangebot für alle ausstehenden Aktien der C-QUADRAT Investment AG...

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Fusion/Übernahme/Beteiligung 15.01.2016

Wien/Frankfurt, 15.01.2016 Die C-QUADRAT Investment AG (ISIN: AT0000613005) verlautbart heute, dass sie über folgenden Sachverhalt informiert wurde:

Cubic (London) Limited ("Bieterin" oder "Cubic"), die jeweils zur Hälfte im Eigentum von San Gabriel Privatstiftung, die derzeit mit rund 15,68% an C-QUDRAT Investment AG beteiligt ist, und T.R. Privatstiftung, die derzeit mit rund 19,58% an C-QUADRAT Investment AG beteiligt ist, steht, hat heute einen aufschiebend bedingten Aktienkaufvertrag mit Talanx Asset Management GmbH über insgesamt 1.095.162 auf Inhaber lautende Stückaktien der C-QUADRAT Investment AG ("C-QUADRAT" oder "Zielgesellschaft"), entsprechend 25,1% vom ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt EUR 42 je Aktie. Der Aktienkaufvertrag steht unter der aufschiebenden Bedingung der aufsichtsrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Behörden in Deutschland, England und Österreich.

Mit Wirksamkeit des Aktienkaufvertrages wird die Bieterin zusammen mit den beiden Privatstiftungen über 50% an der Zielgesellschaft halten und gem § 22 ff ÜbG verpflichtet sein, ein Pflichtangebot an alle übrigen Aktionäre zu stellen. Cubic beabsichtigt, dieser Pflicht im Rahmen eines antizipierten Pflichtangebots zum Kauf sämtlicher C-QUADRAT Aktien, die nicht von der Bieterin, gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern, der C-QUADRAT oder Aktionären, mit denen die Bieterin Nichteinlieferungsvereinbarungen abgeschlossen hat, gehalten werden, nachzukommen. Dieses antizipierte Pflichtangebot wird sich daher auf rund 411.000 Stück C-Quadrat Aktien, entsprechend rund 9,44% am ausgegebenen Grundkapital der Zielgesellschaft, beziehen. Der Angebotspreis wird sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren und voraussichtlich EUR 42,86 je C-QUADRAT Aktie betragen. Das antizipierte Pflichtangebot wird unter der Bedingung der aufsichtsrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Behörden in Deutschland, England und Österreich gestellt werden.

Die Bieterin plant eine Veröffentlichung der Angebotsunterlage in Entsprechung der gesetzlichen Vorgaben, beabsichtigt jedoch auf Grund der Komplexität aufsichtsrechtlicher Freigabeverfahren in mehreren Ländern, einen Antrag zur Fristerstreckung der Anzeige der Angebotsunterlage bei der Österreichischen Übernahmekommission zu stellen. Die Angebotsunterlage wird die genauen Fristen und Modalitäten für die Annahme des antizipierten Pflichtangebots enthalten auch auf den Websites der Zielgesellschaft (www.c-quadrat.com) und der Österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) abrufbar sein.

Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass ihre Bekanntmachung ausschließlich Informationszwecken dient und sie weder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf von Aktien der C-QUADRAT darstellt. Die endgültigen Bedingungen und weitere das antizipierte Pflichtangebot betreffende Bestimmungen werden nach Freigabe der Veröffentlichung durch die österreichische Übernahmekommission in der Angebotsunterlage mitgeteilt werden. Investoren und Inhabern von C-QUADRAT Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten oder enthalten werden.

Die Bieterin weist ausdrücklich darauf hin, dass das antizipierte Pflichtangebot ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts, insbesondere des österreichischen Übernahmerechts, durchgeführt wird. Das antizipierte Pflichtangebot wird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Jurisdiktionen als Österreich durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keine Bekanntmachungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das antizipierte Pflichtangebot außerhalb Österreichs eingereicht, veranlasst oder gewährt. Inhaber von C-QUADRAT Aktien sollten nicht darauf vertrauen durch die Anlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Jurisdiktion als Österreich geschützt zu werden.

Schließlich weist die Bieterin ausdrücklich darauf hin, dass soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit österreichischer Marktpraxis erfolgt, die Bieterin auch außerhalb des öffentlichen Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist bzw. der weiteren Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar C-QUADRAT Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen kann. Diese Erwerbe können im Einklang mit dem Übernahmegesetz über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden unverzüglich veröffentlicht, soweit dies nach österreichischem Recht erforderlich ist.

Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------

(END) Dow Jones Newswires

   January 15, 2016 14:27 ET (19:27 GMT)- - 02 27 PM EST 01-15-16

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