30.11.2017 23:06:46

DGAP-WpÜG: Pflichtangebot

DGAP-WpÜG: Kontrollerlangung;


Zielgesellschaft: Accentro Real Estate AG; Bieter: Brookline Real Estate S.à r.l. 

WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Kontrollerlangung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in
Verbindung mit § 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:
Brookline Real Estate S.à r.l.
(früher RMR 8 S.à r.l.)
58 rue Charles Martel
L-2134 Luxembourg
Luxemburg
eingetragen im Handelsregister (Registre de Commerce et des Sociétés) in
Luxembourg unter B217736

Zielgesellschaft:
Accentro Real Estate AG
Uhlandstraße 165
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
103691 B
WKN A0KFKB / ISIN DE000A0KFKB3

Am 30. November 2017 hat die Brookline Real Estate S.à r.l. (früher RMR 8
S.à r.l.) (die 'Bieterin'), eine Holdinggesellschaft, die durch einen Fond
kontrolliert wird, der von Vestigo Capital Advisors LLP beraten wird,
aufgrund eines Kaufvertrages mit der ADLER Real Estate AG das
wirtschaftliche Eigentum an 19.915.333 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien der Accentro Real Estate AG (die 'Gesellschaft' oder
'Accentro') (ISIN DE000A0KFKB3) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital
der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (jeweils eine 'Accentro-Aktie',
zusammen die 'Accentro-Aktien') erworben und somit die Kontrolle im Sinne
des § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit §§ 29 Abs. 2, 30 Abs. 1 WpÜG über
die Gesellschaft erlangt.

Der Bieterin werden aktuell unmittelbar 19.915.333 Stimmrechte von
insgesamt 24.910.720 Stimmrechten der Gesellschaft im Sinne des § 30 Abs. 1
Nr. 2 WpÜG und ebenfalls im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 5 WpÜG zugerechnet.
Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der
Gesellschaft.

Mit der vorgenannten Zurechnung der Stimmrechte der 19.915.333 Accentro-
Aktien auf die Bieterin sind die Stimmrechte auch den folgenden
Gesellschaften und Personen gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 in
Verbindung mit § 2 Abs. 6 WpÜG zuzurechnen und somit haben auch diese
Gesellschaften und Personen mittelbar Kontrolle über die Gesellschaft
erlangt:

Brookline Capital Limited Partnership, Granary House, The Grange, St. Peter
Port, Guernsey,  GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital Limited Partnership hält 100 % der Geschäftsanteile der
Bieterin, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Brookline
Capital Limited Partnership werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-
Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %
der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Brookline Capital GP Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,
Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Brookline Capital GP Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline
Capital Limited Partnership, hält jedoch direkt keine Aktien der
Gesellschaft. Brookline Capital GP Limited werden die Stimmrechte aus
19.915.333 Accentro-Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies
entspricht 79,95 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Newton Investment Limited, Granary House, The Grange, St. Peter Port,
Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Newton Investment Limited hält 100 % der Geschäftsanteile der Brookline
Capital GP Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft.
Newton Investment Limited werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-
Aktien, die der Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 %
der Stimmrechte und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Natig Ganiyev, c/o Brookline Capital Limited Partnership, Granary House,
The Grange, St. Peter Port, Guernsey, GY1 2QG, Kanalinseln

Herr Natig Ganiyev hält 100 % der Geschäftsanteile der Newton Investment
Limited, hält jedoch direkt keine Aktien der Gesellschaft. Herrn Natig
Ganiyev werden die Stimmrechte aus 19.915.333 Accentro-Aktien, die der
Bieterin zugerechnet werden, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3
WpÜG in voller Höhe zugerechnet. Dies entspricht 79,95 % der Stimmrechte
und des Grundkapitals der Gesellschaft.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 10 Abs.
3 WpÜG erfolgt daher auch zugleich im Namen von Brookline Capital Limited
Partnership, Brookline Capital GP Limited, Newton Investment Limited und
Herrn Natig Ganiyev (zusammen die 'Weiteren Kontrollerwerber').

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
('BaFin') gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot (das 'Angebot') an die
Aktionäre der Accentro veröffentlichen. Das Angebot erfolgt zu den in der
Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Angebotsunterlage (in
Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), welche die
detaillierten Bestimmungen des Angebots sowie weitere damit im Zusammenhang
stehende Informationen enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im
Bundesanzeiger, durch eine kostenlose Bereithaltung von Druckexemplaren und
im Internet unter http://brookline-real-estate-takeover-offer.de
veröffentlicht.

Die Bieterin wird mit der Veröffentlichung des Angebots auch die aus § 35
WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen.
Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Accentro-Aktien
veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung
zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die
endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende
Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend
empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit
dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht
worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik
Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-
Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des
Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.

Luxemburg, 30. November 2017

Brookline Real Estate S.à r.l.

Ende der WpÜG-Meldung 

30.11.2017  Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
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DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de 
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Notiert: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in
Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

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