RHÖN-KLINIKUM Aktie
WKN: 704230 / ISIN: DE0007042301
16.12.2014 17:09:26
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DGAP-Stimmrechtsanteile: RHÖN-KLINIKUM AG St.
RHÖN-KLINIKUM AG
16.12.2014 17:09
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG
Prof. Dr. h.c. Ludwig Georg Braun, Ilona Braun, Martin Lüdicke, die B.
Braun Holding GmbH & Co. KG, die BraHo Verwaltungsgesellschaft mbH, die
Ludwig G. Braun GmbH & Co. KG und die B. Braun Melsungen Aktiengesellschaft
('Meldepflichtigen') haben der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 21.
November 2014 gemäß §21, 22 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 20. November 2014 die Schwellen von
10 % und 15 % überschritten hat.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele haben uns die Meldepflichtigen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 und 3 WpHG am 15. Dezember 2014 folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Die Meldepflichtigen beabsichtigen - im Rahmen ihres Plans, ihre Minderheitsbeteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nachhaltig zu sichern - innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Meldepflichtigen streben weiterhin eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft an. Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft nicht angestrebt.
4. Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilen die Meldepflichtigen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass es sich teilweise um Eigenmittel, mehrheitlich aber um Fremdmittel handelt, die zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen wurden. Allerdings wurden die Schwellen von 10% und 15% durch die Einziehung von Aktien durch die RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft am 20. November 2014 überschritten, so dass wir für die Überschreitung dieser konkreten Schwellen keine zusätzlichen Mittel aufwenden mussten. Bad Neustadt a. d. Saale, 16. Dezember 2014
Der Vorstand
Dr. Kai G. Klinger Bereichsleiter - Investor Relations und Konzernfinanzierung RHÖN-KLINIKUM AG Schlossplatz 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Telefon: 09771 65 - 1318 Telefax: 09771 99 - 1736
16.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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