18.07.2014 10:23:11

DGAP-Stimmrechtsanteile: Homag Group AG

DGAP-PVR: Homag Group AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Homag Group AG

18.07.2014 10:23

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 15.07.2014 erhalten:

1. Emittent: Homag Group AG Homagstr. 3-5, 72296 Schopfloch, Deutschland

2. Mitteilungspflichtiger: Dürr Technologies GmbH, Bietigheim-Bissingen, Deutschland



3.1. Grund der Mitteilung Erwerb

3.2 Art der Schwellenberührung: Überschreitung

4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75%

5. Datum der Schwellenberührung: 15.07.2014

6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 75,76% (entspricht 11885553 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 15688000

7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 75,76% (entspricht 11885553 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)

8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:

Kette der kontrollierten Unternehmen: n/a

ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: ISIN DE 0005297204 und Wertpapier-Kennummer 529720

Aufschiebend bedingte Kaufverträge: - Fälligkeit nach Eintritt aufschiebender Bedingung (Kartellfreigabe) - Verfall bei Ausübung eines Rücktrittrechts

Aufschiebend bedingte Call-Option: - Fälligkeit nach Eintritt aufschiebender Bedingung (Kartellfreigabe) und nicht vor 01.01.2018 - Verfall 30.09.2021

Stillhalteposition aus aufschiebend bedingter Put-Option: - Fälligkeit nach Eintritt aufschiebender Bedingung (Kartellfreigabe) - Verfall 30.09.2021

Aufschiebend bedingtes Vorerwerbsrecht: - Fälligkeit nach Eintritt aufschiebender Bedingung (Kartellfreigabe) - Verfall n/a

Schopfloch, den 18. Juli 2014 Der Vorstand HOMAG Group AG



18.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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