14.08.2015 16:49:39

DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

14.08.2015 16:49

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26

Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG

Am 31. Juli 2015 hat die Monolith Duitsland B.V. ('Monolith'), Amsterdam,

Niederlande, der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft ('DEAG'),

Berlin, Deutschland, eine Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

übermittelt, um mitzuteilen, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEAG am 31.

Juli 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

überschritten hat und zu diesem Datum 10,02 % (dies entspricht 1.637.872

Stimmrechten) betragen hat. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der

vorgenannten Stimmrechtsmitteilung. Darüber hinaus hat die Monolith der

DEAG gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mitgeteilt:

1. Ziele, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgt werden (§ 27a Abs. 1

Satz 3 WpHG):

a) Monolith investiert auf Basis einer langfristigen Orientierung mit dem

Ziel, einen Handelsgewinn für ihre Anteilseigner zu erwirtschaften;

b) Monolith beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate

eine signifikante Anzahl weiterer Stimmrechte an der DEAG durch Erwerb oder

auf sonstige Weise zu erlangen. Gleichwohl kann es sein, dass Monolith

weitere Stimmrechte erwirbt, falls und insofern dies im Interesse der

Anteilseigner der Monolith ist;

c) Monolith strebt eine Einflussnahme auf die Bestellung oder Abberufung

von Mitgliedern des Aufsichtsrats der DEAG an, falls dies im Interesse der

Anteilseigner der Monolith ist;

d) Monolith strebt zurzeit keine wesentliche Veränderung der

Kapitalstruktur der DEAG an, insbesondere nicht im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung; Monolith tritt für eine der

allgemeinen Praxis entsprechende Dividendenpolitik mit einer langfristigen

Orientierung ein.

2. Herkunft der zum Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1

Satz 4 WpHG):

Monolith ist eine Investmentgesellschaft und die zum Erwerb der Stimmrechte

an der DEAG verwendeten Mittel sind Eigenmittel der Monolith Duitsland B.V.

Berlin, 14. August 2015

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

14.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Internet: www.deag.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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