14.05.2019 08:00:07
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DGAP-News: Rocket Internet SE: Rocket Internet schließt erfolgreich die Platzierung der HelloFresh SE-Aktien ab
DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Verkauf Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder sonstigen Ländern, in denen Angebote oder Verkäufe nach anwendbarem Recht unzulässig wären. Berlin, 14. Mai 2019 - Rocket Internet SE ("Rocket Internet") schließt die Platzierung ihrer gesamten Beteiligung von rund 43,7 Millionen Aktien der HelloFresh SE ab. Der Platzierungspreis je HelloFresh SE-Aktie wurde auf EUR 8,00 festgelegt. Die Platzierung erfolgte im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens ausschließlich an institutionelle Anleger. Das Closing der Transaktion wird voraussichtlich am 16. Mai 2019 erfolgen. Berenberg war Sole Bookrunner. --- ENDE---
T: +49 30 300 13 18 68 E: media@rocket-internet.com Über Rocket Internet Rocket Internet gründet, entwickelt operationell und tätigt strategische Investitionen in Internet- und Technologieunternehmen weltweit. Unternehmen werden operativ und bei der Expansion in internationale Märkte unterstützt. Dabei fokussiert sich Rocket Internet primär auf vier Industriesektoren im Bereich Online- und Mobile-Einzelhandel bzw. Dienstleistungen, die einen erheblichen Anteil der Verbraucherausgaben ausmachen: Food & Groceries, Fashion, General Merchandise und Home & Living. Rocket Internets ausgewählte Unternehmen beschäftigen über 42.000 Mitarbeiter in einer großen Anzahl von Ländern weltweit. Rocket Internet SE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN DE000A12UKK6, RKET) und Teil des MDAX Index. Weitere Informationen finden Sie unter www.rocket-internet.com. Haftungsausschluss / Wichtige Information Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der Rocket Internet SE und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung insbesondere betreffend das steuerrechtliche Umfeld, die Rocket Internet betreffen, oder durch andere Faktoren. Rocket Internet übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren. Diese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien, Kanada, Japan oder Südafrika oder sonstigen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder übertragen werden. Die Verbreitung dieser Veröffentlichung kann in manchen Ländern rechtlichen Beschränkungen unterliegen und jeder, der im Besitz dieses Dokuments oder der darin in Bezug genommenen Informationen ist, sollte sich über solche Beschränkungen informieren und diese einhalten. Eine Nichteinhaltung solcher Beschränkungen kann eine Verletzung kapitalmarktrechtlicher Gesetze solcher Länder darstellen. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Der Sole Bookrunner ist ausschließlich für die Rocket Internet SE und keine andere Person tätig. Die Wertpapiere wurden bereits verkauft. Weder diese Veröffentlichung noch deren Inhalt dürfen für ein Angebot in irgendeinem Land zu Grunde gelegt werden. Die Wertpapiere der HelloFresh SE wurden und werden nicht nach dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") registriert. Die Wertpapiere der HelloFresh SE dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder verkauft, noch angeboten werden, solange keine Registrierung vorgenommen wird oder eine Ausnahme vom Registrierungserfordernis gemäß dem Securities Act besteht. Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Veröffentlichung nur an (i) professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften, Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten Personen"). Diese Veröffentlichung ist nur an Relevante Personen gerichtet und darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder Anlagemöglichkeit, von der in dieser Veröffentlichung die Rede ist, steht ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR"), welche die Prospektrichtlinie umgesetzt haben (die "Relevanten Mitgliedstaaten"), richtet sich diese Veröffentlichung und jegliches nachfolgende Angebot ausschließlich an qualifizierte Anleger im Sinne der Prospektrichtlinie ("Qualifizierte Anleger"). Für diese Zwecke meint "Prospektrichtlinie" die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen soweit im jeweiligen Relevanten Mitgliedstaat umgesetzt) und umfasst auch relevante Umsetzungsmaßnahmen in dem jeweiligen Mitgliedstaat. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten.
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