14.07.2015 18:24:03
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DGAP-News: Rocket Internet
DGAP-News: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Anleiheemission
Rocket Internet platziert Wandelschuldverschreibungen über EUR 550
Millionen erfolgreich
14.07.2015 / 18:24
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NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER
WEITERLEITUNG IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER
SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN
KÖNNTE.
PRESSEMITTEILUNG /
Rocket Internet platziert Wandelschuldverschreibungen über EUR 550
Millionen erfolgreich
Berlin, 14. Juli 2015 - Rocket Internet SE ("Rocket Internet" oder
"Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung der
Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 22. Juli 2022 und einem
Gesamtnennbetrag von EUR 550 Millionen (die "Wandelschuldverschreibungen"),
eingeteilt in Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils
EUR 100.000, bekannt. Die Wandelschuldverschreibungen werden anfangs in
etwa 11,57 Millionen neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft ("Aktien") wandelbar sein, was etwa 7,01% des
gegenwärtigen Grundkapitals von Rocket Internet entspricht (abhängig von
Anpassungen des Wandlungsverhältnisses gemäß den Anleihebedingungen der
Wandelschuldverschreibungen).
Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100% ihres Nennbetrags
ausgegeben, werden eine Laufzeit von sieben Jahren haben und Zinsen hierauf
werden halbjährlich nachträglich bei einem Zinssatz von 3,00% p.a. gezahlt
werden. Die Schuldverschreibungsinhaber können die Schuldverschreibungen in
Aktien wandeln. Der anfängliche Wandlungspreis beläuft sich auf EUR
47,5355, was einer Wandlungsprämie von 35,00% über dem maßgeblichen Rocket
Internet Aktienreferenzkurs (dem volumengewichteten
XETRA-Durchschnittsaktienkurs der Rocket Internet-Aktie am 14. Juli 2015)
entspricht.
Rocket Internet wird die Option haben, die Schuldverschreibungen zu einem
dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen (inklusive aufgelaufener Zinsen)
entsprechenden Preis gemäß den Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen
zurückzuzahlen, (i) jederzeit am oder nach dem 6. August 2019, falls der
Preis der Aktie der Gesellschaft 140% des zu diesem Zeitpunkt
vorherrschenden Wandlungspreises über einen spezifischen Zeitraum
überschreitet, oder (ii) jederzeit wenn 15% oder weniger des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Schuldverschreibungen noch ausstehend
ist.
Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich privat platziert an
institutionelle Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien, Japan, Südafrika und anderen Ländern, in denen ein
Vertrieb gesetzlich verboten wäre. Die Abwicklung wird voraussichtlich am
oder um den 22. Juli 2015 erfolgen.
Rocket Internet hat sich zu einer 90-tägigen Sperrfrist (ab der Ausgabe und
Abwicklung) verpflichtet bezüglich der Ausgabe weiterer Aktien oder
eigenkapitalbezogener Instrumente (abhängig von bestimmten üblichen
Ausnahmen).
Die Wandelschuldverschreibungen werden voraussichtlich innerhalb von 30
Tagen ab der Ausgabe bzw. Abwicklung in den Handel im nicht regulierten
Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse eingeschlossen.
Verwendung der Erlöse
Rocket Internet beabsichtigt, die Erlöse für weitere Investitionen in seine
Plattform und zur Steigerung von Rocket Internet's Flexibilität bei
aussichtsreichen Marktchancen entscheidend zu nutzen, insbesondere (i) für
Investitionen in a) Proven Winners, seine ausgereiftesten Geschäftsmodelle,
auch zum Ausbau bestehender Beteiligungen in diesen Unternehmen, b)
Emerging Stars, auch um langfristig eine Mehrheitsbeteiligung
aufrechtzuhalten oder zu erreichen und deren Angewiesenheit auf externe
Finanzierungsquellen zu reduzieren und c) Konzepte und neue Gesellschaften,
um sich in die Position zu versetzen, die Finanzierung neuer Gesellschaften
erheblich über die Gründungsfinanzierung ausweiten und eine langfristige
Mehrheitsbeteiligung aufrechterhalten zu können und (ii) für allgemeine
Unternehmenszwecke.
J.P. Morgan Securities plc begleitet die Platzierung der
Wandelschuldverschreibungen als Sole Bookrunner.
Oliver Samwer, Gründer und Vorstandsvorsitzender von Rocket Internet:
"Wir freuen uns über den erfolgreichen Abschluss dieser Transaktion. Die
Wandelschuldverschreibungen stellen einen neuen Meilenstein für unseren
Konzern und einen Vertrauensbeweis der internationalen Investoren dar. Dies
ist unser erstes öffentliches Schuldinstrument und wird eine wertvolle
Stütze für den zukünftigen Wachstum und die Expansion unseres Konzerns
darstellen".
Ende
Pressekontakt Rocket Internet:
Andreas Winiarski, Senior Vice President Global Communications
T: +49 30 300 13 18 68
E: andreas.winiarski@rocket-internet.com
Über Rocket Internet
Rocket Internets Ziel ist es, die größte Internet-Plattform außerhalb der
USA und Chinas zu werden. Rocket identifiziert und baut bewährte
Internetgeschäftsmodelle auf und überträgt diese in neue, unterversorgte
oder unerschlossene Märkte. Dort strebt Rocket an, diese zu skalieren und
zu marktführenden Internetunternehmen auszubauen. Im Mittelpunkt der
Tätigkeiten von Rocket stehen bewährte Internetgeschäftsmodelle, welche die
grundlegenden Bedürfnisse der Verbraucher in vier Bereichen erfüllen:
e-Commerce, Marktplätze, Reise und Finanztechnologie. Rocket wurde im Jahr
2007 gegründet und beschäftigt in seinem Unternehmensnetzwerk heute über
30.000 Mitarbeiter in mehr als 110 Ländern auf sechs Kontinenten. Die
Rocket Internet SE ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (ISIN
DE000A12UKK6, RKET). Weitere Informationen finden Sie unter
www.rocket-internet.com.
Haftungsausschluss:
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, die auf Grundlage der
derzeitigen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements von Rocket
Internet SE ("Rocket Internet") erstellt wurden. Zukunftsgerichtete
Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten,
die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse und
Ereignisse wesentlich von den ausdrücklich oder implizit in dieser
Mitteilung genannten oder beschriebenen abweichen werden. Die tatsächlichen
Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den darin
beschriebenen abweichen aufgrund von, unter anderem, Veränderungen des
allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Risiken
in Zusammenhang mit Kapitalmärkten, Wechselkursschwankungen und dem
Wettbewerb durch andere Unternehmen, Änderungen in einer ausländischen oder
inländischen Rechtsordnung, insbesondere betreffend das steuerrechtliche
Umfeld, oder durch andere Faktoren. Rocket übernimmt keine Verpflichtung,
zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren
Diese Mitteilung dient nur zu Informationszwecken und stellt weder ein
Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zur
Zeichnung oder zum Verkauf von Wertpapieren (die
"Wandelschuldverschreibungen") dar. Im Zusammenhang mit dieser Transkation
gab es weder ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches
Angebot der Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem
Angebot der Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Rechtsordnung öffentlich
angeboten werden, wenn Rocket Internet in einer solchen Rechtsordnung dazu
verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein Angebotsdokument in Bezug auf
die Wandelschuldverschreibungen zu erstellen.
Die Verbreitung dieser Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen kann in manchen Ländern rechtlichen
Beschränkungen unterliegen. Jeder Person, die Zugang zu dieser Mitteilung
hat, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese
beachten.
Nicht zur Verbreitung oder Veröffentlichung in den Vereinigten Staaten von
Amerika, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder sonstigen Ländern, in
denen Angebote oder Verkäufe von Wandelschuldverschreibungen nach den dort
anwendbaren Gesetzen verboten wären und sollten nicht an Publikationen mit
einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika,
Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder derartigen sonstigen Ländern
verteilt oder versendet werden. Diese Mitteilung stellt kein Angebot zum
Kauf oder Verkauf von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf von Wertpapieren der Rocket Internet in den Vereinigten
Staaten von Amerika, Deutschland oder irgendeinem anderen Land dar. Die in
dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten
von Amerika ohne Registrierung oder ohne Vorliegen einer Ausnahme vom
Registrierungserfordernis gemäß dem United States Securities Act von 1933
in zuletzt geänderter Fassung (der "Securities Act") weder verkauft noch
angeboten werden. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der
Wandlung zu liefernden Aktien) wurden nicht und werden nicht nach dem
Securities Act oder den Bestimmungen eines Bundesstaats der Vereinigten
Staaten von Amerika registriert. Die Wandelschuldverschreibungen werden
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika basierend auf Regulation S
unter dem Securities Act an nicht-amerikanische Personen angeboten und
verkauft. Die Wandelschuldverschreibungen werden nicht in den Vereinigten
Staaten von Amerika angeboten.
Im Vereinigten Königreich richtet sich diese Mitteilung nur an (i)
professionelle Anleger, die unter Artikel 19(5) der Financial Services and
Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen
Fassung (nachfolgend "Order") fallen und (ii) Personen, die unter Artikel
49(2)(a) bis (d) der Order fallen (High Net Worth Gesellschaften,
Personengesellschaften, etc.) (solche Personen zusammen die "Relevanten
Personen"). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet und
darf nur an diese verteilt werden. Andere Personen dürfen darauf nicht
Bezug nehmen oder sich darauf verlassen. Jede Anlage oder
Anlagemöglichkeit, von der in dieser Mitteilung die Rede ist, steht
ausschließlich Relevanten Personen offen und wird nur mit Relevanten
Personen eingegangen.
J.P. Morgan Securities plc handelt ausschließlich für Rocket Internet und
niemanden sonst. Sie wird niemand anderen als ihren Klienten ansehen und
ist niemand anderem als Rocket Internet gegenüber verantwortlich, die
Absicherungen zu bieten, die Rocket Internet als Klient erhält. Überdies
bietet sie niemandem außer Rocket Internet Beratung in Zusammenhang mit dem
Inhalt dieser Mitteilung oder jeglicher Transaktion oder Vereinbarung oder
sonstigen in dieser Mitteilung aufgeführten Angelegenheit an.
Weder J.P. Morgan Securities plc noch deren jeweilige Organe, Mitarbeiter,
Berater oder Gehilfen übernehmen eine wie auch immer geartete Verantwortung
oder Haftung oder Garantie für und treffen keine Aussage zu der Wahrheit,
Richtigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung enthaltenen
Informationen (bzw. zum Fehlen von Informationen in dieser Mitteilung) oder
zu jedweder anderer Information über Rocket Internet, deren
Tochtergesellschaften und verbundenen Unternehmen, unabhängig davon, ob die
Weitergabe in schriftlicher, mündlicher, visueller oder elektronischer Form
erfolgt, sowie der Art der Übertragung oder Zurverfügungstellung sowie
jedwedem Schaden, der aus welchem Grund auch immer aus der Verwertung
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder in anderem Zusammenhang damit
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14.07.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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378123 14.07.2015
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