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DGAP-News: One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Bericht über die Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2015
One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Bericht über die Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2015
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Anleihe/Insolvenz
One Square Advisory Services GmbH: RENA GmbH i.I.: Bericht über die
Gläubigerversammlung vom 14. Januar 2015
19.01.2015 / 19:13
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Sehr geehrte Gläubigerinnen und Gläubiger der RENA-Anleihen,
gerne möchten wir Sie in Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren über das
Vermögen der RENA GmbH i.I. über den Ablauf der Gläubigerversammlung vom
14. Januar 2015 informieren.
Die gemeinsamen Vertreter haben sich im Vorfeld der Gläubigerversammlung
und im Interesse der Anleihegläubiger mit der Eigenverwaltung, dem
Sachwalter und dem Gläubigerausschuss auf ein gemeinsames Vorgehen für die
weiteren Schritte im Insolvenzverfahren geeinigt und die
Beschlussvorschläge in der Gläubigerversammlung zurückgezogen.
Die Gläubigerversammlung diente somit ausschließlich der Information der
Gläubiger.
Herr Thomas Oberle Eigenverwalter und Geschäftsführer der Rena GmbH i.I.,
führte aus, dass das oberste Gebot der Eigenverwaltung, der Sachwaltung und
des Gläubigerausschusses weiterhin die bestmögliche Befriedigung der
Insolvenzgläubiger ist. Seit Oktober 2014 würden hierzu zwei Wege im Rahmen
eines sogenannten "Dual Track Prozesses" verfolgt: Ein Verkauf der
Vermögensgegenstände im Rahmen einer M&A Transaktion und eine Fortführung
des Unternehmens im Rahmen eines Insolvenzplans. Beide Alternativen
befänden sich in einem fortgeschrittenen Stadium.
Informationen zum derzeit vorgeschlagenen Insolvenzplan:
Herr Oberle führte zum Stand des Insolvenzplanprozesses aus, dass der
Insolvenzplan die Fortführung der Rena GmbH mit neuen Gesellschaftern
ermöglicht. Konkret sei vorgesehen, dass die Insolvenzgläubiger über einen
hierfür einzusetzenden Treuhänder eine Beteiligung in derzeit noch nicht
bestimmter Höhe an der RENA GmbH i.I. erhalten. Die RENA GmbH i.I. wiederum
würde ihre betriebsnotwendigen Vermögenswerte in eine sogenannte Rena Neu
GmbH (der Name steht noch nicht fest) einbringen. An der RENA Neu GmbH
würden sich zudem die Investoren beteiligen, die das Insolvenzplanangebot
ausarbeiten und so das für die Unternehmensfortführung notwendige Geld in
Form von Eigenkapital bereitstellen. Die Gruppe von Investoren bestehe aus
Sothic Capital Management LLC, Robus Capital Management Limited und Frist
Berlin GmbH und Partner (die "Planinitiatoren"). Den Insolvenzgläubigern
werde nach derzeitigem Verhandlungsstand ebenfalls angeboten, sich an der
Bereitstellung dieses neuen Eigenkapitals pro rata zur ihren
Insolvenzforderungen zu beteiligen.
Zusätzlich würden die Planinitiatoren eine neue besicherte Anleihe in Höhe
von bis zu EUR 15 Mio. mit einem Disagio von 10% zeichnen, um der Rena Neu
GmbH ausreichend Kapital zur Finanzierung des Business Plans zur Verfügung
zu stellen.
Die Befriedigung der Insolvenzgläubiger werde im Insolvenzplan über einen
zukünftigen Verkauf der Beteiligung an der Rena Neu GmbH erfolgen. Es sei
angedacht, diesen Verkauf bis zum Jahr 2017 abzuwickeln. Ein entsprechender
Erlös würde anschließend unter den Insolvenzgläubigern pro rata zu ihren
Insolvenzforderungen verteilt.
Zusätzlich würden die Planinitiatoren derzeit die Bereitstellung einer
Barabfindung für diejenigen Gläubiger prüfen, die nicht auf einen Verkauf
des Unternehmens in der Zukunft setzen wollen.
Als Vorteil des Insolvenzplanprozesses stellte Herr Oberle heraus, dass
sich das Unternehmen außerhalb eines Insolvenzverfahrens deutlich besser
verkaufen lassen sollte und so ein höherer Erlös erzielt werden könnte. Die
Insolvenzgläubiger hätten so die Möglichkeit, an einer späteren
Wertsteigerung des Unternehmens zu partizipieren. Dem stehe natürlich der
Nachteil gegenüber, dass man auch das Risiko eines möglichen, weiteren
Wertverfalls tragen müsse.
Die Eigenverwaltung, in Abstimmung mit der Sachwaltung und dem
Gläubigerausschuss haben den Planinitiatoren bis Anfang Februar Zeit
eingeräumt, um ein Angebot für einen einreichungsfähigen Insolvenzplan
vorzulegen, der von mindestens 50% der Gläubiger unterstützt wird. Die
Voraussetzungen für das Weiterführen des Insolvenzplanprozesses sind daher,
dass das verbindliche Angebot der Planinitiatoren wirtschaftlich mindestens
auf dem Niveau des M&A Prozesses liegt und dass es gelingt, die
Umsetzbarkeit des Insolvenzplans darzulegen. Für die Umsetzbarkeit des
Insolvenzplans wird es erforderlich sein, eine ausreichende Zustimmung der
Gläubiger und die rechtliche Umsetzbarkeit des Insolvenzplans nachzuweisen.
Informationen zum M&A Prozess:
Anschließend berichtete Herr Oberle, dass seit Oktober 2014 durch die M&A
Berater von Roland Berger ein Verkaufsprozess koordiniert wird. Die
Geschäftsführung gehe davon aus, dass in diesem Verkaufsprozess zeitnah ein
beurkundetes Angebot vorliegen werde; von einem Kaufinteressenten sei die
Abgabe eines notariellen Angebots für den Tag der Gläubigerversammlung
angekündigt. Für den Fall, dass das Kaufangebot gegenüber dem Insolvenzplan
vorgezogen werde, sei mit einem Vollzug der Transaktion im Februar bis März
2015 zu rechnen.
Den Vorteil des M&A Prozesses für die Insolvenzgläubiger sieht Herr Oberle
darin, dass der gezahlte Kaufpreis nach Vollzug der Transaktion sicher zur
Befriedigung der Gläubiger zur Verfügung stehen würde. In diesem Fall
müsste man allerdings den Nachteil hinnehmen, dass sich weitere
Wertsteigerungen nicht mehr zugunsten der Insolvenzgläubiger auswirken
würden. Herr Oberle berichtete weiter zu einem Beschluss, der in der
heutigen Gläubigerausschusssitzung gefasst wurde und regelt, dass der Dual
Track Prozess fortzuführen und somit erst Anfang Februar über dieses
Kaufangebot zu entscheiden ist.
Herr Oberle hat nochmals bestätigt, dass Eigenverwaltung, Sachwaltung,
Gläubigerausschuss und die gemeinsamen Vertreter einstimmig den Dual Track
Prozess unterstützen.
Operatives Geschäft:
Herr Oberle und die übrigen Mitglieder der Eigenverwaltung führten des
Weiteren zum operativen Geschäft der RENA GmbH i.I. aus. Dieses verlaufe
erfreulich und es seien seit Beginn der Betriebsfortführung Aufträge im
Gesamtvolumen von EUR 60 Mio. eingegangen. Zudem sei das Unternehmen cash
flow positiv und habe daher bislang kein sogenanntes Massedarlehen
benötigt, um die bisherige Betriebsfortführung sicherzustellen. Die im
Rahmen der weiteren Betriebsfortführung notwendigen Investitionen und
erforderlichen Avale seien aus eigener Kraft allerdings nicht finanzierbar,
so dass der Dual Track Prozess durch die Entscheidung Anfang Februar wie
vorgesehen und einvernehmlich beschlossen zu einem Ende gebracht werden
müsse.
Informelle Bestätigung der Gläubigerversammlung:
Die Gläubigerversammlung zeigte sich mit dem Vorgehen aller Beteiligten
einverstanden, indem sie ohne Gegenstimmen dem folgenden informellen
Beschluss zustimmte:
"Die Gläubigerversammlung erklärt, dass sie die Aufstellung und Einreichung
des derzeit bereits in Verhandlung und Ausarbeitung befindlichen
Insolvenzplans befürwortet und die Geschäftsführung der RENA GmbH i.I. dazu
anhält, die Aufstellung und Einreichung unter Fortsetzung des Dual
Track-Prozesses - wie in dem heutigen Beschluss des Gläubigerausschusses
dargestellt - bestmöglich zu unterstützen und voranzubringen."
Die gemeinsamen Vertreter haben ebenfalls für diesen Antrag gestimmt und
sehen nun die Grundlage dafür gelegt, dass eine bestmögliche Befriedigung
aller Gläubiger - und damit auch der Anleihen - erreicht werden kann.
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