08.04.2014 19:27:48

DGAP-News: MT-Energie GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 29. April 2014

MT-Energie GmbH: Zweite Gläubigerversammlung am 29. April 2014

MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe/Sonstiges

08.04.2014 19:26

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Die MT-Energie GmbH lädt für den 29. April 2014 zur finalen

Gläubigerversammlung für die 8,25% - Inhaberschuldverschreibungen 2012/2017

nach Zeven ein. Die Einladung wurde am heutigen Dienstag (08.04.2014) im

Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 1.

April aufgrund der nicht ausreichenden Beteiligung nicht beschlussfähig

war, erhalten die Gläubiger eine letzte Chance, ihr Investment zu

abzusichern.

Um eine solide Basis für die künftige Unternehmensentwicklung zu schaffen,

sollen auf der Gläubigerversammlung die rechtlichen Voraussetzungen

geschaffen werden, um die Anleihebedingungen zu ändern. Zudem soll ein

gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger bestellt werden. "Die

Geschäftsführung wünscht sich einen starken gemeinsamen Vertreter, um die

Anleihegläubiger zukünftig zeitnah und besser über die

Unternehmenssituation informieren zu können", erklärt Sören Schleider, CFO

der MT-Energie GmbH.

Um das Investment zu schützen, ist es notwendig, dass die Anleger ihre

Stimmen auf der Gläubigerversammlung entweder persönlich oder über einen

Bevollmächtigten vertreten lassen. Sollten nicht mindestens 25 Prozent des

Anleihekapitals auf der Versammlung vertreten sein, wäre auch diese

Versammlung in den wesentlichen Tagesordnungspunkten nicht beschlussfähig.

Die vollständigen Unterlagen zur Gläubigerversammlung sind auf den

Internetseiten von MT-Energie unter der Adresse www.mt-energie.com

hinterlegt. Anleger, die nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen

können, können eine Vollmacht mit entsprechenden Weisungen an den

Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft geben. Dazu ist es notwendig, einen

neuen Berechtigungsnachweis - am besten eine neue Depotbescheinigung mit

Sperrvermerk der Bank - beizufügen, ansonsten können die Stimmen eventuell

nicht gezählt werden. Die Depotbescheinigungen der letzten Versammlung

haben ihre Gültigkeit verloren. Die Gesellschaft bittet um Anmeldung bis

Freitag, den 25.4.2014.

08.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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