04.07.2014 15:23:47

DGAP-News: MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):

Anleihe

MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

04.07.2014 / 15:25

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MIFA: Präsenzversammlung der Anleihegläubiger am 23. Juli 2014

- Beschlussfähigkeits-Quorum im Rahmen der Abstimmung ohne Versammlung (10.

bis 13 Juni 2014) der Anleihegläubiger nicht erreicht

- Präsenzversammlung zur Abstimmung über die Bestellung eines Gemeinsamen

Vertreters der Anleihegläubiger sowie die Ermächtigung und Bevollmächtigung

des Gemeinsamen Vertreters, über die Stundung von Zinsansprüchen und den

vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu entscheiden

- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative

Sanierung der MIFA unterstützen

Sangerhausen, 4. Juli 2014 - Da das erforderliche

Beschlussfähigkeits-Quorum in der Abstimmung ohne Versammlung der

Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014 nicht erreicht wurde, werden die

Gläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9) zu

einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung zum Zwecke der erneuten

Beschlussfassung eingeladen. Diese Anleihegläubigerversammlung in Form

einer Präsenzversammlung findet am 23. Juli 2014 um 11 Uhr im Sitzungssaal

der Klaus Ehrich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft, Kyselhäuser Straße 8 in 06526 Sangerhausen

statt. Eine entsprechende Einladung wurde heute im Bundesanzeiger und auf

der Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/)

veröffentlicht.

Aufgrund ihrer angespannten wirtschaftlichen Lage arbeitet die MIFA derzeit

weiterhin an einem Gesamtkonzept zur finanziellen und operativen Sanierung

der Gesellschaft. Die MIFA legt Wert darauf, dass die Interessen der

Anleihegläubiger im Rahmen dieses Konzepts sachgerecht vertreten werden.

Aus diesem Grund hatten die Anleihegläubiger vom 10. bis 13. Juni 2014

Gelegenheit, im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung über die

Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters zu entscheiden. Um die Ausarbeitung

und Umsetzung des Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlug die MIFA den

Anleihegläubigern zudem vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen

Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten zu

beschließen - jeweils bis zum 31. Oktober 2014.

In der Abstimmung ohne Versammlung konnte kein Beschluss der

Anleihegläubiger gefasst werden, weil das erforderliche

Beschlussfähigkeitsquorum in Höhe von 50 Prozent der ausstehenden

Schuldverschreibungen nicht erreicht wurde. Die Anleihegläubiger werden

daher zu einer sog. zweiten Anleihegläubigerversammlung in Form einer

Präsenzversammlung eingeladen, in der erneut über folgende

Beschlussgegenstände abgestimmt werden soll:

(i) Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters für alle Anleihegläubiger der

MIFA-Anleihe und

(ii) Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der

Stundung der am 12. August fälligen Zinsansprüche der Anleihegläubiger und

dem vorübergehenden Ausschluss von etwaigen Kündigungsrechten zuzustimmen.

Bei der Präsenzversammlung der Anleihegläubiger gelten andere

Voraussetzungen für die Beschlussfähigkeit als bei der Abstimmung ohne

Versammlung. Für die Beschlussfassung über die Bestellung eines Gemeinsamen

Vertreters gilt kein Beschlussfähigkeits-Quorum; die Beschlussfassung über

die Ermächtigung und Bevollmächtigung des Gemeinsamen Vertreters, der

Stundung der Zinsansprüche und dem vorübergehenden Ausschluss von

Kündigungsrechten zuzustimmen, unterliegt einem Beschlussfähigkeits-Quorum

von 25 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen.

Weitere Informationen zum Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und

der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie alle zur Abstimmung benötigten

Dokumente erhalten die Gläubiger der MIFA-Anleihe auf der Internetseite der

MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).

Zum Unternehmen:

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen

(Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das

Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom

Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion

eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am

einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt

der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für

große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem

produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die

Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme

mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner

E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede

Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten

über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im

Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich

vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als

auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in

Sangerhausen gesteuert.

Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime

Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Die Unternehmensanleihe der MIFA notiert seit Oktober 2013 im Entry

Standard der Frankfurter Wertpapierbörse.

Kontakt:

Mark Appoh

cometis AG

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Telefon: 0611-205855-21

Fax: 0611-205855-66

E-Mail: appoh@cometis.de

Ende der Corporate News

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04.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Kyselhäuser Straße 23

06526 Sangerhausen

Deutschland

Telefon: 03464-5370

Fax: 03464-537251

E-Mail: b.mirau@mifa.de

Internet: www.mifa.de

ISIN: DE000A0B95Y8

WKN: A0B95Y

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access),

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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276723 04.07.2014

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