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MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):
Anleihe
MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines
gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und
den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
23.05.2014 / 15:15
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MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen
Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den
vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
- Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X25B5 / WKN:
A1X25B) können im Abstimmungszeitraum von Dienstag, dem 10. Juni 2014,
0:00 Uhr bis Freitag, dem 13. Juni 2014, 8:00 Uhr abstimmen
- Gemäß der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe erfolgt die Stimmabgabe
im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung
- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative
Sanierung der MIFA weiter vorantreiben
Sangerhausen, 23. Mai 2014 - Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen
Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit
ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der
MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der
Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines
Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem
Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018,
ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("MIFA-Anleihe") eine Abstimmung über die
Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger
durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des
Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den
Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen
Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten
jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.
Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird
gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen
des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen
(Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.
Die Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe
ist am Freitag, den 23. Mai 2014, im Bundesanzeiger und auf der
Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/)
veröffentlicht worden. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10.
Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00
Uhr.
Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und
der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten
Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der
Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).
Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere
Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere
Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.
Zum Unternehmen:
Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen
(Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das
Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom
Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion
eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am
einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt
der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für
große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem
produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die
Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme
mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner
E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede
Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten
über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im
Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich
vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als
auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in
Sangerhausen gesteuert.
Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime
Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.
Kontakt:
Mark Appoh
cometis AG
Unter den Eichen 7
65195 Wiesbaden
Telefon: +49 (611) 205855-21
Fax: +49 (611) 205855-66
E-Mail: appoh@cometis.de
Ende der Corporate News
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23.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
06526 Sangerhausen
Deutschland
Telefon: 03464-5370
Fax: 03464-537251
E-Mail: b.mirau@mifa.de
Internet: www.mifa.de
ISIN: DE000A0B95Y8
WKN: A0B95Y
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access),
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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270144 23.05.2014
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