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MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten

DGAP-News: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG / Schlagwort(e):

Anleihe

MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines

gemeinsamen Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und

den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten

23.05.2014 / 15:15

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MIFA: Abstimmung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen

Vertreters sowie über eine Stundung von Zinsansprüchen und den

vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten

- Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1X25B5 / WKN:

A1X25B) können im Abstimmungszeitraum von Dienstag, dem 10. Juni 2014,

0:00 Uhr bis Freitag, dem 13. Juni 2014, 8:00 Uhr abstimmen

- Gemäß der Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe erfolgt die Stimmabgabe

im Wege einer Abstimmung ohne Versammlung

- Zustimmung der Anleihegläubiger soll die finanzielle und operative

Sanierung der MIFA weiter vorantreiben

Sangerhausen, 23. Mai 2014 - Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen

Lage erarbeitet die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG ("MIFA") derzeit

ein umfassendes Konzept zur finanziellen und zur operativen Sanierung der

MIFA. Die MIFA legt dabei Wert darauf, dass die Interessen der

Anleihegläubiger im Rahmen der Ausarbeitung und der Umsetzung eines

Gesamtsanierungskonzepts der MIFA sachgerecht vertreten werden. Vor diesem

Hintergrund beabsichtigt die MIFA, zeitnah für die MIFA-Anleihe 2013/2018,

ISIN: DE000A1E8W96 / WKN: A1E8W9 ("MIFA-Anleihe") eine Abstimmung über die

Bestellung eines gemeinsamen Vertreters für die Anleihegläubiger

durchzuführen. Um die Ausarbeitung und Umsetzung des

Gesamtsanierungskonzepts abzusichern, schlägt die MIFA den

Anleihegläubigern ferner vor, eine Stundung der am 12. August 2014 fälligen

Zinsansprüche und den vorübergehenden Ausschluss von Kündigungsrechten

jeweils bis zum 31. Oktober 2014 zu beschließen.

Die Abstimmung der Anleihegläubiger über diese Beschlussgegenstände wird

gemäß den Anleihebedingungen der MIFA-Anleihe nach Maßgabe der Bestimmungen

des § 18 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen

(Schuldverschreibungsgesetz) als Abstimmung ohne Versammlung durchgeführt.

Die Aufforderung zur Stimmabgabe an die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihe

ist am Freitag, den 23. Mai 2014, im Bundesanzeiger und auf der

Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/)

veröffentlicht worden. Der Abstimmungszeitraum beginnt am Dienstag, den 10.

Juni 2014, um 0:00 Uhr und endet am Freitag, den 13. Juni 2014, um 8:00

Uhr.

Weitere Informationen zu dem Fortgang des Sanierungsverfahrens der MIFA und

der Abstimmungen der Anleihegläubiger sowie die zur Abstimmung benötigten

Dokumente erhalten die Anleihegläubiger der MIFA-Anleihen auf der

Internetseite der MIFA (http://www.mifa.de/investor-relations/anleihe/).

Nach Ausarbeitung des Gesamtsanierungskonzeptes ist geplant, eine weitere

Abstimmung der Anleihegläubiger zu veranlassen, im Zuge derer über weitere

Restrukturierungsmaßnahmen der Anleihe entschieden werden soll.

Zum Unternehmen:

Die MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG mit Sitz in Sangerhausen

(Sachsen-Anhalt) ist der absatzstärkste deutsche Fahrradhersteller. Das

Unternehmen verfügt über eine umfassende Modellpalette an Fahrrädern vom

Preiseinstiegs- bis zum Premiumbereich. Die in die Fahrradproduktion

eingehenden Komponenten werden von namhaften Zulieferern bezogen und am

einzigen Produktionsstandort in Sangerhausen zusammengeführt. Dabei liegt

der Schwerpunkt des Geschäfts auf projektbezogener Auftragsfertigung für

große Einzelhandelsketten und OEM (Original Equipment Manufacturer)-Kunden.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 werden auch E-Bikes gefertigt. Unter anderem

produziert die MIFA das E-Bike des Automobilherstellers smart, stellt die

Fahrradflotte der Deutschen Post her und beliefert kommunale Verleihsysteme

mit Multi-User-Fahrzeugen. Im Jahr 2012 hat die MIFA den Berliner

E-Bike-Hersteller Grace sowie die bayerische Kultfahrradschmiede

Steppenwolf übernommen und intensiviert dadurch die Vertriebsaktivitäten

über den Fachhandel. Die MIFA setzt ihre Fahrräder hauptsächlich im

Heimatmarkt Deutschland ab. Die weiteren Absatzmärkte befinden sich

vornehmlich in Westeuropa. Dabei werden sowohl das operative Geschäft als

auch Verwaltung und Logistik am einzigen Produktionsstandort in

Sangerhausen gesteuert.

Seit Mai 2004 ist die MIFA börsennotiert. Ihre Aktien werden im Prime

Standard des Regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt.

Kontakt:

Mark Appoh

cometis AG

Unter den Eichen 7

65195 Wiesbaden

Telefon: +49 (611) 205855-21

Fax: +49 (611) 205855-66

E-Mail: appoh@cometis.de

Ende der Corporate News

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23.05.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG

Kyselhäuser Straße 23

06526 Sangerhausen

Deutschland

Telefon: 03464-5370

Fax: 03464-537251

E-Mail: b.mirau@mifa.de

Internet: www.mifa.de

ISIN: DE000A0B95Y8

WKN: A0B95Y

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Hamburg, München (m:access),

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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270144 23.05.2014

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