05.07.2017 17:30:01
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DGAP-News: Kibaran Resources Ltd
DGAP-News: Kibaran Resources Limited / Schlagwort(e): Sonstiges
GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA
Die Kibaran Resources Limited (nachstehend "Kibaran" oder die "Gesellschaft") (ASX: KNL) möchte hiermit eine Übersicht über die Auswirkungen geben, die sich aus dem geänderten Rechtsrahmen für den Bereich Bodenschätze in Tansania ergeben werden. Am 29. Juni 2017 hat die Regierung Tansanias der Nationalversammlung drei Gesetzesentwürfe vorlegt. Dabei handelt es sich um das Gesetz zu natürlichen Reichtümern und Ressourcen (dauerhafte Souveränität) 2017, das Gesetz zu Verträgen über natürliche Reichtümer und Ressourcen (Prüfung und Neuverhandlung unzumutbarer Bedingungen) 2017 sowie das Gesetz zu schriftlichen Gesetzen (sonstige Änderungen) 2017. Umfassende Angaben dazu finden Sie unter: http://www.parliament.go.tz/bills-list. Diese Gesetzesentwürfe wurden vom tansanischen Parlament am 3. bzw. 4. Juli 2017 verabschiedet. Daraufhin hat Kibaran in Zusammenarbeit mit ihrem Berater, einer führenden internationalen Kanzlei mit Niederlassung in Dar es Salaam, eine Prüfung der möglichen Auswirkungen vorgenommen, die sich aus dieser Gesetzgebung ergeben können. Bei Kibaran geht man davon aus, dass die Gesetzgebung den Abbau und Export von Edelmetallen und Metallkonzentraten aus bestehenden Betrieben in Tansania regulieren soll, die Schwerpunkt einer kürzlich vom Präsidialausschuss durchgeführten Prüfung waren. Im Rahmen des Epanko Graphit-Projekts der Gesellschaft entsteht ein Industriemineral-Produkt aus 96 % Kohlenstoff, das direkt als Endprodukt an Kunden in Deutschland, Japan und Südkorea verkauft wird. Da Graphit als Industriemineral eingestuft ist, handelt es sich hierbei um kein Produkt, das an einem Terminal-Markt notiert ist und gehandelt wird. Vielmehr wird es nach den Spezifikationen einzelner Kunden gefertigt und im Rahmen langfristiger bilateraler Vertriebsverträge verkauft. Auf die Gesellschaft selbst, die als industrieller Mineralbetrieb gilt, sollte die Mehrheit der neuen Bestimmungen keine Auswirkung haben, da sie anscheinend auf Bergbaubetriebe im Bereich Metalle, Edelmetalle, Metallkonzentrate und Edelsteine abzielen. Die Sonderbedingungen der neuen Gesetze, die Vorgaben zur Ausfuhr von Rohstoffen, zur Lagerung und Bewertung der Materialien zur Weiterverarbeitung, zur Aufbereitung der Metalle und Mineralkonzentrate sowie zur Anhebung der Lizenzgebühren für metallische Mineralien haben allesamt keine Auswirkung auf Kibaran, da es beim Epanko Graphit-Projekt um die Fertigung und den Verkauf eines Industriemineral-Graphits geht, das in Tansania als Endprodukt gefertigt wird. Erst kürzlich hat Kibaran die bankfähige Machbarkeitsstudie 2017 durchgeführt (die am 21. Juni an die ASX freigegeben wurde). Diese steht in Bezug auf gesellschaftliches Engagement bzw. Entwicklung sowie im Hinblick auf Umweltmanagement bzw. Gesundheits- und Sicherheitsstandards in jeder Hinsicht im Einklang mit den Performance Standards der International Finance Corporation, den Richtlinien der Weltbankgruppe sowie den Äquator-Prinzipien. Die Bestimmungen zur Reinvestition in Tansania, zu lokaler Wertschöpfung, gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sowie zu Beschäftigung, Ausbildung und Umweltschutz der neuen Gesetzgebung entsprechen ebenfalls in jeder Hinsicht den Prinzipien der jüngsten bankfähigen Machbarkeitsstudie. Und der Bereich Umweltmanagement ist bereits eine Bedingung der Umweltzertifizierung der Gesellschaft. Daher kann davon ausgegangen werden, dass diese legislativen Aspekte keine negative Auswirkung auf das geplante Epanko Graphit-Projekt haben werden. Kibaran hält im Gegensatz zu den 21-jährigen Sonderbergbaulizenzen, die im Rahmen eines Bergbauentwicklungsvertrags Anspruch auf Steuervergünstigungen haben, eine 10-jährige Bergbaukonzession für Projekte mit Kapitalkosten von unter 100 Mio. US$. Nach einer internen Besprechung mit unseren Rechtsberatern wird die Gesellschaft eine Klärung einholen, inwiefern die in der neuen Gesetzgebung genannten Bestimmungen zu einer 16%-igen Gewinnbeteiligung in der Praxis eine Auswirkung auf die von ihr gehaltene Art der Bergbaukonzession hat. Mit einer Klärung dieser Frage kann jedoch erst gerechnet werden, wenn die Verordnungen unter der neuen Gesetzgebung sowie die Mechanismen und Definitionen ihrer Umsetzung von der Regierung Tansanias freigegeben wurden. Nach der von uns eingeholten Beratung gilt die Option der tansanischen Regierung auf Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung von bis zu höchstens 50 %, die über die vorstehend genannte Gewinnbeteiligung hinausgeht, nicht für das Epanko Graphit-Projekt. Grund dafür ist, dass für dieses Projekt keine Steueranreize gewährt wurden. Auch die neuen Bestimmungen zu Lizenzgebühren gelten nicht für Industriemineralien. Somit bleibt der Lizenzgebührensatz für das Epanko Graphit-Projekt bei den in der bankfähigen Machbarkeitsstudie genannten 3 %. Die Gesellschaft erwartet weder Probleme auf Grund der neuen Gesetzesinitiative zur Schaffung einer zentralen geologischen Datenbank in Tansania, noch durch die Genehmigungsvorgaben, die es vor der Ausfuhr von Mineralerz, Bohrklein, Fels, Flüssigproben oder anderen Daten zu erfüllen gilt. Auf Grund der für das Epanko Graphit-Projekt geplanten Fremdfinanzierungsstruktur holt Kibaran derzeit eine Finanzberatung zu den gesetzlichen Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen und die Finanzbuchhaltung ein. Ebenfalls wird geprüft, ob Finanzinstitute mit Sitz in Tansania die Erträge aus dem Produktverkauf entgegennehmen dürfen. Allerdings können die Auswirkungen dieser Bestimmungen erst dann mit Sicherheit bestimmt werden, wenn die Gesellschaft eine weitere Beratung zu diesen Sachverhalten eingeholt hat. Die Anteile der Gesellschaft bleiben freiwillig ausgesetzt, bis in Kürze weitere Ankündigungen zum Thema erfolgen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: Geschäftsführer
05.07.2017 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
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