05.07.2017 17:29:43
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DGAP-News: Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA
Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA
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DGAP-News: Kibaran Resources Limited / Schlagwort(e): Sonstiges
Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA
05.07.2017 / 17:30
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA
Die Kibaran Resources Limited (nachstehend "Kibaran" oder die "Gesellschaft")
(ASX: KNL) möchte hiermit eine Übersicht über die Auswirkungen geben, die
sich aus dem geänderten Rechtsrahmen für den Bereich Bodenschätze in
Tansania ergeben werden.
Am 29. Juni 2017 hat die Regierung Tansanias der Nationalversammlung drei
Gesetzesentwürfe vorlegt. Dabei handelt es sich um das Gesetz zu natürlichen
Reichtümern und Ressourcen (dauerhafte Souveränität) 2017, das Gesetz zu
Verträgen über natürliche Reichtümer und Ressourcen (Prüfung und
Neuverhandlung unzumutbarer Bedingungen) 2017 sowie das Gesetz zu
schriftlichen Gesetzen (sonstige Änderungen) 2017. Umfassende Angaben dazu
finden Sie unter: http://www.parliament.go.tz/bills-list.
Diese Gesetzesentwürfe wurden vom tansanischen Parlament am 3. bzw. 4. Juli
2017 verabschiedet. Daraufhin hat Kibaran in Zusammenarbeit mit ihrem
Berater, einer führenden internationalen Kanzlei mit Niederlassung in Dar es
Salaam, eine Prüfung der möglichen Auswirkungen vorgenommen, die sich aus
dieser Gesetzgebung ergeben können.
Bei Kibaran geht man davon aus, dass die Gesetzgebung den Abbau und Export
von Edelmetallen und Metallkonzentraten aus bestehenden Betrieben in
Tansania regulieren soll, die Schwerpunkt einer kürzlich vom
Präsidialausschuss durchgeführten Prüfung waren.
Im Rahmen des Epanko Graphit-Projekts der Gesellschaft entsteht ein
Industriemineral-Produkt aus 96 % Kohlenstoff, das direkt als Endprodukt an
Kunden in Deutschland, Japan und Südkorea verkauft wird. Da Graphit als
Industriemineral eingestuft ist, handelt es sich hierbei um kein Produkt,
das an einem Terminal-Markt notiert ist und gehandelt wird. Vielmehr wird es
nach den Spezifikationen einzelner Kunden gefertigt und im Rahmen
langfristiger bilateraler Vertriebsverträge verkauft. Auf die Gesellschaft
selbst, die als industrieller Mineralbetrieb gilt, sollte die Mehrheit der
neuen Bestimmungen keine Auswirkung haben, da sie anscheinend auf
Bergbaubetriebe im Bereich Metalle, Edelmetalle, Metallkonzentrate und
Edelsteine abzielen.
Die Sonderbedingungen der neuen Gesetze, die Vorgaben zur Ausfuhr von
Rohstoffen, zur Lagerung und Bewertung der Materialien zur
Weiterverarbeitung, zur Aufbereitung der Metalle und Mineralkonzentrate
sowie zur Anhebung der Lizenzgebühren für metallische Mineralien haben
allesamt keine Auswirkung auf Kibaran, da es beim Epanko Graphit-Projekt um
die Fertigung und den Verkauf eines Industriemineral-Graphits geht, das in
Tansania als Endprodukt gefertigt wird.
Erst kürzlich hat Kibaran die bankfähige Machbarkeitsstudie 2017
durchgeführt (die am 21. Juni an die ASX freigegeben wurde). Diese steht in
Bezug auf gesellschaftliches Engagement bzw. Entwicklung sowie im Hinblick
auf Umweltmanagement bzw. Gesundheits- und Sicherheitsstandards in jeder
Hinsicht im Einklang mit den Performance Standards der International Finance
Corporation, den Richtlinien der Weltbankgruppe sowie den
Äquator-Prinzipien.
Die Bestimmungen zur Reinvestition in Tansania, zu lokaler Wertschöpfung,
gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sowie zu Beschäftigung,
Ausbildung und Umweltschutz der neuen Gesetzgebung entsprechen ebenfalls in
jeder Hinsicht den Prinzipien der jüngsten bankfähigen Machbarkeitsstudie.
Und der Bereich Umweltmanagement ist bereits eine Bedingung der
Umweltzertifizierung der Gesellschaft. Daher kann davon ausgegangen werden,
dass diese legislativen Aspekte keine negative Auswirkung auf das geplante
Epanko Graphit-Projekt haben werden.
Kibaran hält im Gegensatz zu den 21-jährigen Sonderbergbaulizenzen, die im
Rahmen eines Bergbauentwicklungsvertrags Anspruch auf Steuervergünstigungen
haben, eine 10-jährige Bergbaukonzession für Projekte mit Kapitalkosten von
unter 100 Mio. US$.
Nach einer internen Besprechung mit unseren Rechtsberatern wird die
Gesellschaft eine Klärung einholen, inwiefern die in der neuen Gesetzgebung
genannten Bestimmungen zu einer 16%-igen Gewinnbeteiligung in der Praxis
eine Auswirkung auf die von ihr gehaltene Art der Bergbaukonzession hat. Mit
einer Klärung dieser Frage kann jedoch erst gerechnet werden, wenn die
Verordnungen unter der neuen Gesetzgebung sowie die Mechanismen und
Definitionen ihrer Umsetzung von der Regierung Tansanias freigegeben wurden.
Nach der von uns eingeholten Beratung gilt die Option der tansanischen
Regierung auf Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung von bis zu höchstens 50
%, die über die vorstehend genannte Gewinnbeteiligung hinausgeht, nicht für
das Epanko Graphit-Projekt. Grund dafür ist, dass für dieses Projekt keine
Steueranreize gewährt wurden.
Auch die neuen Bestimmungen zu Lizenzgebühren gelten nicht für
Industriemineralien. Somit bleibt der Lizenzgebührensatz für das Epanko
Graphit-Projekt bei den in der bankfähigen Machbarkeitsstudie genannten 3 %.
Die Gesellschaft erwartet weder Probleme auf Grund der neuen
Gesetzesinitiative zur Schaffung einer zentralen geologischen Datenbank in
Tansania, noch durch die Genehmigungsvorgaben, die es vor der Ausfuhr von
Mineralerz, Bohrklein, Fels, Flüssigproben oder anderen Daten zu erfüllen
gilt.
Auf Grund der für das Epanko Graphit-Projekt geplanten
Fremdfinanzierungsstruktur holt Kibaran derzeit eine Finanzberatung zu den
gesetzlichen Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen und die Finanzbuchhaltung
ein. Ebenfalls wird geprüft, ob Finanzinstitute mit Sitz in Tansania die
Erträge aus dem Produktverkauf entgegennehmen dürfen. Allerdings können die
Auswirkungen dieser Bestimmungen erst dann mit Sicherheit bestimmt werden,
wenn die Gesellschaft eine weitere Beratung zu diesen Sachverhalten
eingeholt hat.
Die Anteile der Gesellschaft bleiben freiwillig ausgesetzt, bis in Kürze
weitere Ankündigungen zum Thema erfolgen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Geschäftsführer
Andrew Spinks
Medien
Paul Armstrong
Read Corporate
+61 8 9388 1474
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