05.07.2017 17:29:43

DGAP-News: Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA

Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA

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DGAP-News: Kibaran Resources Limited / Schlagwort(e): Sonstiges

Kibaran Resources Limited: GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA

05.07.2017 / 17:30

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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GESETZESÄNDERUNGEN IN TANSANIA

Die Kibaran Resources Limited (nachstehend "Kibaran" oder die "Gesellschaft")

(ASX: KNL) möchte hiermit eine Übersicht über die Auswirkungen geben, die

sich aus dem geänderten Rechtsrahmen für den Bereich Bodenschätze in

Tansania ergeben werden.

Am 29. Juni 2017 hat die Regierung Tansanias der Nationalversammlung drei

Gesetzesentwürfe vorlegt. Dabei handelt es sich um das Gesetz zu natürlichen

Reichtümern und Ressourcen (dauerhafte Souveränität) 2017, das Gesetz zu

Verträgen über natürliche Reichtümer und Ressourcen (Prüfung und

Neuverhandlung unzumutbarer Bedingungen) 2017 sowie das Gesetz zu

schriftlichen Gesetzen (sonstige Änderungen) 2017. Umfassende Angaben dazu

finden Sie unter: http://www.parliament.go.tz/bills-list.

Diese Gesetzesentwürfe wurden vom tansanischen Parlament am 3. bzw. 4. Juli

2017 verabschiedet. Daraufhin hat Kibaran in Zusammenarbeit mit ihrem

Berater, einer führenden internationalen Kanzlei mit Niederlassung in Dar es

Salaam, eine Prüfung der möglichen Auswirkungen vorgenommen, die sich aus

dieser Gesetzgebung ergeben können.

Bei Kibaran geht man davon aus, dass die Gesetzgebung den Abbau und Export

von Edelmetallen und Metallkonzentraten aus bestehenden Betrieben in

Tansania regulieren soll, die Schwerpunkt einer kürzlich vom

Präsidialausschuss durchgeführten Prüfung waren.

Im Rahmen des Epanko Graphit-Projekts der Gesellschaft entsteht ein

Industriemineral-Produkt aus 96 % Kohlenstoff, das direkt als Endprodukt an

Kunden in Deutschland, Japan und Südkorea verkauft wird. Da Graphit als

Industriemineral eingestuft ist, handelt es sich hierbei um kein Produkt,

das an einem Terminal-Markt notiert ist und gehandelt wird. Vielmehr wird es

nach den Spezifikationen einzelner Kunden gefertigt und im Rahmen

langfristiger bilateraler Vertriebsverträge verkauft. Auf die Gesellschaft

selbst, die als industrieller Mineralbetrieb gilt, sollte die Mehrheit der

neuen Bestimmungen keine Auswirkung haben, da sie anscheinend auf

Bergbaubetriebe im Bereich Metalle, Edelmetalle, Metallkonzentrate und

Edelsteine abzielen.

Die Sonderbedingungen der neuen Gesetze, die Vorgaben zur Ausfuhr von

Rohstoffen, zur Lagerung und Bewertung der Materialien zur

Weiterverarbeitung, zur Aufbereitung der Metalle und Mineralkonzentrate

sowie zur Anhebung der Lizenzgebühren für metallische Mineralien haben

allesamt keine Auswirkung auf Kibaran, da es beim Epanko Graphit-Projekt um

die Fertigung und den Verkauf eines Industriemineral-Graphits geht, das in

Tansania als Endprodukt gefertigt wird.

Erst kürzlich hat Kibaran die bankfähige Machbarkeitsstudie 2017

durchgeführt (die am 21. Juni an die ASX freigegeben wurde). Diese steht in

Bezug auf gesellschaftliches Engagement bzw. Entwicklung sowie im Hinblick

auf Umweltmanagement bzw. Gesundheits- und Sicherheitsstandards in jeder

Hinsicht im Einklang mit den Performance Standards der International Finance

Corporation, den Richtlinien der Weltbankgruppe sowie den

Äquator-Prinzipien.

Die Bestimmungen zur Reinvestition in Tansania, zu lokaler Wertschöpfung,

gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen sowie zu Beschäftigung,

Ausbildung und Umweltschutz der neuen Gesetzgebung entsprechen ebenfalls in

jeder Hinsicht den Prinzipien der jüngsten bankfähigen Machbarkeitsstudie.

Und der Bereich Umweltmanagement ist bereits eine Bedingung der

Umweltzertifizierung der Gesellschaft. Daher kann davon ausgegangen werden,

dass diese legislativen Aspekte keine negative Auswirkung auf das geplante

Epanko Graphit-Projekt haben werden.

Kibaran hält im Gegensatz zu den 21-jährigen Sonderbergbaulizenzen, die im

Rahmen eines Bergbauentwicklungsvertrags Anspruch auf Steuervergünstigungen

haben, eine 10-jährige Bergbaukonzession für Projekte mit Kapitalkosten von

unter 100 Mio. US$.

Nach einer internen Besprechung mit unseren Rechtsberatern wird die

Gesellschaft eine Klärung einholen, inwiefern die in der neuen Gesetzgebung

genannten Bestimmungen zu einer 16%-igen Gewinnbeteiligung in der Praxis

eine Auswirkung auf die von ihr gehaltene Art der Bergbaukonzession hat. Mit

einer Klärung dieser Frage kann jedoch erst gerechnet werden, wenn die

Verordnungen unter der neuen Gesetzgebung sowie die Mechanismen und

Definitionen ihrer Umsetzung von der Regierung Tansanias freigegeben wurden.

Nach der von uns eingeholten Beratung gilt die Option der tansanischen

Regierung auf Erwerb einer zusätzlichen Beteiligung von bis zu höchstens 50

%, die über die vorstehend genannte Gewinnbeteiligung hinausgeht, nicht für

das Epanko Graphit-Projekt. Grund dafür ist, dass für dieses Projekt keine

Steueranreize gewährt wurden.

Auch die neuen Bestimmungen zu Lizenzgebühren gelten nicht für

Industriemineralien. Somit bleibt der Lizenzgebührensatz für das Epanko

Graphit-Projekt bei den in der bankfähigen Machbarkeitsstudie genannten 3 %.

Die Gesellschaft erwartet weder Probleme auf Grund der neuen

Gesetzesinitiative zur Schaffung einer zentralen geologischen Datenbank in

Tansania, noch durch die Genehmigungsvorgaben, die es vor der Ausfuhr von

Mineralerz, Bohrklein, Fels, Flüssigproben oder anderen Daten zu erfüllen

gilt.

Auf Grund der für das Epanko Graphit-Projekt geplanten

Fremdfinanzierungsstruktur holt Kibaran derzeit eine Finanzberatung zu den

gesetzlichen Auswirkungen auf die Gewinnrücklagen und die Finanzbuchhaltung

ein. Ebenfalls wird geprüft, ob Finanzinstitute mit Sitz in Tansania die

Erträge aus dem Produktverkauf entgegennehmen dürfen. Allerdings können die

Auswirkungen dieser Bestimmungen erst dann mit Sicherheit bestimmt werden,

wenn die Gesellschaft eine weitere Beratung zu diesen Sachverhalten

eingeholt hat.

Die Anteile der Gesellschaft bleiben freiwillig ausgesetzt, bis in Kürze

weitere Ankündigungen zum Thema erfolgen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Geschäftsführer

Andrew Spinks

Medien

Paul Armstrong

Read Corporate

+61 8 9388 1474

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