14.02.2019 13:21:57
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DGAP-News: Intershop Communications AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab und erweitert Spielraum für Cloud-Transformation
DGAP-News: Intershop Communications AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung NICHT ZUR VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG, MITTELBAR ODER UNMITTELBAR, IN DEN USA, KANADA, AUSTRALIEN ODER JAPAN ODER SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE ODER IN DENEN DAS ANGEBOT VON WERTPAPIEREN REGULATORISCHEN BESCHRÄNKUNGEN UNTERLIEGT. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. SIEHE HIERZU DEN WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESER VERÖFFENTLICHUNG.
Intershop Communications AG schließt Kapitalerhöhung erfolgreich ab und erweitert Spielraum für Cloud-Transformation - insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert - hohe Bezugsquote bestehender Aktionäre von 72 % - Emissionserlös dient der Vermarktung des Intershop Cloud-Angebots Jena, 14. Februar 2019 - Die Intershop Communications AG (ISIN: DE000A0EPUH1) hat die Mitte Januar gestartete Bezugsrechtskapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt und insgesamt 4.356.478 neue Aktien platziert. Davon entfielen 3.115.525 Mio. Aktien auf die Ausübung von Bezugsrechten bestehender Aktionäre. Das entspricht einer Bezugsquote von 72 %. Die übrigen Aktien wurden im Rahmen eines Überbezugs ebenfalls von bestehenden Aktionären gezeichnet. Intershop fließt damit ein Bruttoemissionserlös von 4,97 Mio. Euro zu. Dr. Jochen Wiechen, Vorstandsvorsitzender der Intershop Communications AG: "Wir freuen uns, dass unsere bestehenden Aktionäre so zahlreich an der Kapitalerhöhung teilgenommen haben. Wir haben auf der Roadshow sowohl von bestehenden als auch potentiellen neuen Investoren viel positive Resonanz zu unserem strategischen Kurs erhalten. Gestärkt durch den erweiterten finanziellen Spielraum arbeiten wir weiter mit Hochdruck an der Realisierung unserer Ziele für 2019, in deren Mittelpunkt der deutliche Ausbau der Cloud-Kundenbasis steht." Die Kapitalerhöhung ist mit der heutigen Eintragung ins Handelsregister beim Amtsgericht Jena wirksam geworden. Das Grundkapital der Gesellschaft hat sich dementsprechend von 34.851.831 Euro durch Ausgabe von 4.356.478 neuen Aktien gegen Bareinlage auf 39.208.309 Euro erhöht. Von den neuen Aktien unterliegen 555.000 Aktien einem Lock-up für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einer gesonderten ISIN (DE000A2TSRZ7). Die übrigen 3.801.478 Aktien werden voraussichtlich Mitte nächster Woche unter der Stamm-ISIN DE000A0EPUH1 zum Handel im Prime Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Transaktion wurde von der Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, Frankfurt, begleitet. Die Veröffentlichung der vorläufigen Geschäftszahlen 2018 erfolgt wie angekündigt am 20. Februar 2019. Über Intershop Communications AG: Kontakt:
Wichtiger Hinweis Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft in den Vereinigten Staaten, Deutschland oder anderen Staaten dar. Das Angebot ist aufgrund des beabsichtigten Emissionserlöses von weniger als EUR 5 Millionen nicht nach dem Wertpapierprospektgesetz prospektpflichtig. Jeder Aktionär ist gehalten, sich selbst über die INTERSHOP Communications AG und deren Aktie vor Ausübung des Bezugs und Überbezugsrechts zu informieren. Die Angaben in dieser Mitteilung dienen lediglich der Hintergrundinformation; ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben. Die Angaben in dieser Mitteilung oder ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit sind zu keinem Zweck als verlässlich zu betrachten. Die Angaben in dieser Mitteilung können sich ändern. Diese Mitteilung ist weder mittelbar noch unmittelbar zur Weitergabe oder Verbreitung in die Vereinigten Staaten von Amerika oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen, eines Bundesstaates oder des Districts of Columbia) bestimmt und darf nicht an "U.S. persons" (wie in Regulation S des U.S. Securities Act of 1933 in der jeweils geltenden Fassung ("Securities Act") definiert) oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den Vereinigten Staaten von Amerika verteilt oder weitergeleitet werden. Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Übernahme von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika, noch ist sie Teil eines solchen Angebots bzw. einer solchen Aufforderung. Die Wertpapiere sind nicht und werden nicht nach den Vorschriften des Securities Act registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des Securities Act in derzeit gültiger Fassung oder ohne vorherige Registrierung nur auf Grund einer Ausnahmeregelung verkauft oder zum Kauf angeboten werden. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, ein öffentliches Angebot von Aktien in den Vereinigten Staaten von Amerika durchzuführen. Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmeregelungen nach dem anwendbaren Wertpapierrecht dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Kanada, Australien oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Kanada, Australien oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden. Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot der Wertpapiere, deren Erwerb oder die Verteilung dieser Veröffentlichung in Länder, in denen dies nicht zulässig ist, gestatten würden. Jeder, in dessen Besitz diese Veröffentlichung gelangt, muss sich über etwaige Beschränkungen selbst informieren und diese beachten. Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf der gegenwärtigen Sicht, Erwartungen und Annahmen des Managements der INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse erheblich von den darin enthalten ausdrücklichen oder impliziten Aussagen abweichen können. Die tatsächlichen Resultate, Ergebnisse oder Ereignisse können wesentlich von den hierin beschriebenen aufgrund von Faktoren abweichen, die die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft betreffen, unter anderem Veränderungen des allgemeinen wirtschaftlichen Umfelds oder der Wettbewerbssituation, Kapitalmarktrisiken, Wechselkursschwankungen und dem Wettbewerb durch andere Unternehmen, sowie Änderungen in einer ausländischen oder inländischen Rechtsordnung, insbesondere das steuerrechtliche Umfeld betreffend. Die INTERSHOP Communications Aktiengesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.
14.02.2019 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | Intershop Communications AG |
Intershop Tower | |
07740 Jena | |
Deutschland | |
Telefon: | +49 (0)3641-50-0 |
Fax: | +49 (0)3641-50-1309 |
E-Mail: | ir@intershop.de |
Internet: | www.intershop.de |
ISIN: | DE000A0EPUH1 |
WKN: | A0EPUH |
Indizes: | CDAX, PRIMEALL, TECHALLSHARE |
Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |
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776085 14.02.2019
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