14.10.2015 16:41:42

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Sonstiges

Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der

Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

14.10.2015 / 16:41

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Hamburg, 14. Oktober 2015 - Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)

veröffentlicht Bekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat

festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Hesse

Newman Capital AG, Hamburg, zum 31.12.2011 fehlerhaft sind:

1. Im Konzernabschluss ist eine stille Beteiligung an der HFT Hanseatische

Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der

langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 21.157 Tsd. Euro um

mindestens 17.627 Tsd. Euro zu hoch bewertet.

Nach IAS 39.11 handelt es sich bei der stillen Beteiligung um ein

zusammengesetztes Finanzinstrument aus nicht derivativem Basisvertrag mit

eingebettetem Derivat.

Entgegen IAS 39.46 ist das eingebettete Derviat nicht mit dessen

beizulegendem Zeitwert in Höhe von höchstens 3.530 Tsd. Euro bewertet.

Entgegen IAS 39.63 hat es das Unternehmen weiterhin unterlassen, den

Buchwert des Basisvertrages von 15.000 Tsd. Euro wegen Uneinbringlichkeit

der stillen Beteiligung auf den Barwert der künftigen Cashflows vollständig

im Wert zu berichtigen.

2. Im Jahresabschluss ist die gleiche stille Beteiligung an der HFT

Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen Ausleihungen des

Anlagevermögens mit einem Buchwert von 15.000 Tsd. Euro um mindestens

11.470 Tsd. Euro zu hoch bewertet.

Entgegen § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB hat es die Hesse Newman Capital AG

unterlassen, die Beteiligung wegen voraussichtlich dauerhafter

Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig

abzuschreiben.

3. Im Posten Umsatzerlöse der Konzerngesamtergebnisrechnung der Hesse

Newman Capital AG sind Umsätze in Höhe von 1.450 Tsd. Euro aus im

Berichtsjahr 2011 vollständig erbrachten Dienstleistungen aus der

Fremdfinanzierungsvermittlung und Konzeption für bestimmte Fonds nicht

erfasst worden.

Dies verstößt gegen IAS 18.20 Satz 1, 18.21 Satz 2, wonach Umsatzerlöse in

der Periode der Leistungserbringung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads

zu erfassen sind.

4. Im Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG sind die unter dem

Bilanzposten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Leistungen um 525 Tsd. Euro

zu hoch ausgewiesen, weil die diesem Posten zugrunde liegenden

Dienstleistungen bereits vom Leistungsempfänger abgenommen wurden.

Der bilanzielle Ansatz dieser Vorräte verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 2

HGB, wonach Vermögensgegenstände im Jahresabschluss nur erfasst werden

dürfen, wenn sie dem bilanzierenden Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar

sind.

Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg

ISIN: DE000HNC2034

Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in

Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Kontakt:

Hesse Newman Capital AG

Dr. Marcus Simon

Vorstand Finanzen und Verwaltung

Tel.: +49 (0)40 339 62 458

E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

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14.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hesse Newman Capital AG

Gorch-Fock-Wall 3

20354 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040/339 62 458

Fax: 040/339 62 481

E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de

Internet: www.hesse-newman.de

ISIN: DE000HNC2034

WKN: HNC203

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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402675 14.10.2015

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