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DGAP-News: Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
14.10.2015 / 16:41
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Hamburg, 14. Oktober 2015 - Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)
veröffentlicht Bekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Hesse
Newman Capital AG, Hamburg, zum 31.12.2011 fehlerhaft sind:
1. Im Konzernabschluss ist eine stille Beteiligung an der HFT Hanseatische
Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der
langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 21.157 Tsd. Euro um
mindestens 17.627 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Nach IAS 39.11 handelt es sich bei der stillen Beteiligung um ein
zusammengesetztes Finanzinstrument aus nicht derivativem Basisvertrag mit
eingebettetem Derivat.
Entgegen IAS 39.46 ist das eingebettete Derviat nicht mit dessen
beizulegendem Zeitwert in Höhe von höchstens 3.530 Tsd. Euro bewertet.
Entgegen IAS 39.63 hat es das Unternehmen weiterhin unterlassen, den
Buchwert des Basisvertrages von 15.000 Tsd. Euro wegen Uneinbringlichkeit
der stillen Beteiligung auf den Barwert der künftigen Cashflows vollständig
im Wert zu berichtigen.
2. Im Jahresabschluss ist die gleiche stille Beteiligung an der HFT
Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen Ausleihungen des
Anlagevermögens mit einem Buchwert von 15.000 Tsd. Euro um mindestens
11.470 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Entgegen § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB hat es die Hesse Newman Capital AG
unterlassen, die Beteiligung wegen voraussichtlich dauerhafter
Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig
abzuschreiben.
3. Im Posten Umsatzerlöse der Konzerngesamtergebnisrechnung der Hesse
Newman Capital AG sind Umsätze in Höhe von 1.450 Tsd. Euro aus im
Berichtsjahr 2011 vollständig erbrachten Dienstleistungen aus der
Fremdfinanzierungsvermittlung und Konzeption für bestimmte Fonds nicht
erfasst worden.
Dies verstößt gegen IAS 18.20 Satz 1, 18.21 Satz 2, wonach Umsatzerlöse in
der Periode der Leistungserbringung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads
zu erfassen sind.
4. Im Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG sind die unter dem
Bilanzposten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Leistungen um 525 Tsd. Euro
zu hoch ausgewiesen, weil die diesem Posten zugrunde liegenden
Dienstleistungen bereits vom Leistungsempfänger abgenommen wurden.
Der bilanzielle Ansatz dieser Vorräte verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 2
HGB, wonach Vermögensgegenstände im Jahresabschluss nur erfasst werden
dürfen, wenn sie dem bilanzierenden Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar
sind.
Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg
ISIN: DE000HNC2034
Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Kontakt:
Hesse Newman Capital AG
Dr. Marcus Simon
Vorstand Finanzen und Verwaltung
Tel.: +49 (0)40 339 62 458
E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Hesse Newman Capital AG
Gorch-Fock-Wall 3
20354 Hamburg
Deutschland
Telefon: 040/339 62 458
Fax: 040/339 62 481
E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de
Internet: www.hesse-newman.de
ISIN: DE000HNC2034
WKN: HNC203
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
Stuttgart
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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402675 14.10.2015

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