14.10.2015 16:41:55
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DGAP-News: Hesse Newman Capital AG nach Kapitalherabsetzng
DGAP-News: Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
1. Im Konzernabschluss ist eine stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 21.157 Tsd. Euro um mindestens 17.627 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Nach IAS 39.11 handelt es sich bei der stillen Beteiligung um ein zusammengesetztes Finanzinstrument aus nicht derivativem Basisvertrag mit eingebettetem Derivat.
Entgegen IAS 39.46 ist das eingebettete Derviat nicht mit dessen beizulegendem Zeitwert in Höhe von höchstens 3.530 Tsd. Euro bewertet.
Entgegen IAS 39.63 hat es das Unternehmen weiterhin unterlassen, den Buchwert des Basisvertrages von 15.000 Tsd. Euro wegen Uneinbringlichkeit der stillen Beteiligung auf den Barwert der künftigen Cashflows vollständig im Wert zu berichtigen.
2. Im Jahresabschluss ist die gleiche stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen Ausleihungen des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 15.000 Tsd. Euro um mindestens 11.470 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Entgegen § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB hat es die Hesse Newman Capital AG unterlassen, die Beteiligung wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abzuschreiben.
3. Im Posten Umsatzerlöse der Konzerngesamtergebnisrechnung der Hesse Newman Capital AG sind Umsätze in Höhe von 1.450 Tsd. Euro aus im Berichtsjahr 2011 vollständig erbrachten Dienstleistungen aus der Fremdfinanzierungsvermittlung und Konzeption für bestimmte Fonds nicht erfasst worden.
Dies verstößt gegen IAS 18.20 Satz 1, 18.21 Satz 2, wonach Umsatzerlöse in der Periode der Leistungserbringung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads zu erfassen sind.
4. Im Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG sind die unter dem Bilanzposten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Leistungen um 525 Tsd. Euro zu hoch ausgewiesen, weil die diesem Posten zugrunde liegenden Dienstleistungen bereits vom Leistungsempfänger abgenommen wurden.
Der bilanzielle Ansatz dieser Vorräte verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, wonach Vermögensgegenstände im Jahresabschluss nur erfasst werden dürfen, wenn sie dem bilanzierenden Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar sind.
Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg ISIN: DE000HNC2034 Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Kontakt: Hesse Newman Capital AG Dr. Marcus Simon Vorstand Finanzen und Verwaltung Tel.: +49 (0)40 339 62 458 E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de
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14.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall 3 20354 Hamburg Deutschland Telefon: 040/339 62 458 Fax: 040/339 62 481 E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de Internet: www.hesse-newman.de ISIN: DE000HNC2034 WKN: HNC203 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 402675 14.10.2015
DGAP-News: Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Sonstiges
Hesse Newman Capital AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gem. § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
14.10.2015 / 16:41
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Hamburg, 14. Oktober 2015 - Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)
veröffentlicht Bekanntmachung nach § 37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss der Hesse
Newman Capital AG, Hamburg, zum 31.12.2011 fehlerhaft sind:
1. Im Konzernabschluss ist eine stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten der langfristigen Vermögenswerte mit einem Buchwert von 21.157 Tsd. Euro um mindestens 17.627 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Nach IAS 39.11 handelt es sich bei der stillen Beteiligung um ein zusammengesetztes Finanzinstrument aus nicht derivativem Basisvertrag mit eingebettetem Derivat.
Entgegen IAS 39.46 ist das eingebettete Derviat nicht mit dessen beizulegendem Zeitwert in Höhe von höchstens 3.530 Tsd. Euro bewertet.
Entgegen IAS 39.63 hat es das Unternehmen weiterhin unterlassen, den Buchwert des Basisvertrages von 15.000 Tsd. Euro wegen Uneinbringlichkeit der stillen Beteiligung auf den Barwert der künftigen Cashflows vollständig im Wert zu berichtigen.
2. Im Jahresabschluss ist die gleiche stille Beteiligung an der HFT Hanseatische Fonds Treuhand GmbH unter den sonstigen Ausleihungen des Anlagevermögens mit einem Buchwert von 15.000 Tsd. Euro um mindestens 11.470 Tsd. Euro zu hoch bewertet.
Entgegen § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB hat es die Hesse Newman Capital AG unterlassen, die Beteiligung wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert außerplanmäßig abzuschreiben.
3. Im Posten Umsatzerlöse der Konzerngesamtergebnisrechnung der Hesse Newman Capital AG sind Umsätze in Höhe von 1.450 Tsd. Euro aus im Berichtsjahr 2011 vollständig erbrachten Dienstleistungen aus der Fremdfinanzierungsvermittlung und Konzeption für bestimmte Fonds nicht erfasst worden.
Dies verstößt gegen IAS 18.20 Satz 1, 18.21 Satz 2, wonach Umsatzerlöse in der Periode der Leistungserbringung nach Maßgabe des Fertigstellungsgrads zu erfassen sind.
4. Im Jahresabschluss der Hesse Newman Capital AG sind die unter dem Bilanzposten Vorräte ausgewiesenen unfertigen Leistungen um 525 Tsd. Euro zu hoch ausgewiesen, weil die diesem Posten zugrunde liegenden Dienstleistungen bereits vom Leistungsempfänger abgenommen wurden.
Der bilanzielle Ansatz dieser Vorräte verstößt gegen § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB, wonach Vermögensgegenstände im Jahresabschluss nur erfasst werden dürfen, wenn sie dem bilanzierenden Unternehmen wirtschaftlich zurechenbar sind.
Hesse Newman Capital AG, Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg ISIN: DE000HNC2034 Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
Kontakt: Hesse Newman Capital AG Dr. Marcus Simon Vorstand Finanzen und Verwaltung Tel.: +49 (0)40 339 62 458 E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de
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14.10.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Hesse Newman Capital AG Gorch-Fock-Wall 3 20354 Hamburg Deutschland Telefon: 040/339 62 458 Fax: 040/339 62 481 E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de Internet: www.hesse-newman.de ISIN: DE000HNC2034 WKN: HNC203 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service --------------------------------------------------------------------- 402675 14.10.2015

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