04.05.2015 20:13:39

DGAP-News: Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

DGAP-News: G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft

mbH / Schlagwort(e): Anleihe

Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2.

Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

04.05.2015 / 20:13

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Die Ekotechnika GmbH hält am 06.05.2015 die zweite

Anleihegläubigerversammlung für Anleger der 9,75% Anleihe 2013/18 der

Ekotechnika GmbH (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) in 69190 Walldorf,

Schwetzinger Straße 91, ab. Die Anleihegläubigerversammlung ist ausweislich

der veröffentlichten Tagesordnung (abrufbar auf www.bundesanzeiger.de) aus

Sicht der Ekotechnika GmbH erforderlich, um die Fälligkeit der bereits am

10.05.2015 anstehenden Zinszahlung in Höhe von EUR 5.850.000,00 zu

vermeiden und die Forderungen aus der emittierten Anleihe in Eigenkapital

umzuwandeln.

Nach Vorstellung der Emittentin sollen die Zinsansprüche gestundet werden

und die ausstehenden Anleihegläubigerforderungen (nominal EUR

60.000.000,00) im Rahmen eines Dept-Equity-Swaps in Aktien einer zukünftig

neu gestalteten Ekotechnika AG (o.ä.) eingetauscht werden. Alternativ

sollen die Anleihegläubiger auch einen "Aktienbarausgleich" (3,19

EUR/Aktie, maximale Aktienübernahme in Höhe von 629.959 Aktien) wählen

können. Die rechtliche Abwicklung soll über einen zu wählenden Gemeinsamen

Vertreter erfolgen.

Bereits am 27.04.2015 (Pressemeldung einsehbar unter www.bondcounsel.de)

hat Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hinsichtlich der Tagesordnung

einen Antrag bei der Versammlungsleiterin gestellt, nach dem die Wahl des

Gemeinsamen Vertreters nicht wie bisher geplant vor der Beschlussfassung

über das Maßnahmenpaket sondern nach der Beschlussfassung erfolgen solle.

Hierzu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner: "Die Umstellung der

Tagesordnung ist sinnvoll und im Interesse der Anleihegläubiger sachlogisch

zwingend. Erst wenn die Anleihegläubiger einen Konsens finden, welches

Maßnahmenpaket - ob nun das der Emittentin oder etwaige andere Vorschläge

von Dritten - das richtige für sie ist, kann sinnvoll über die Person des

Gemeinsamen Vertreters befunden werden. Anderenfalls droht die Bestellung

eines Gemeinsamen Vertreters, der entweder keine Ermächtigung zur

Durchführung von Maßnahmen erhält ("Leermandat") oder ein Programm

unterstützen muss, von dem er oder sie schon rein tatsächlich nicht

überzeugt ist."

Am 04.05.2015 hat Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner weitere Anträge bei

der Versammlungsleiterin eingereicht: "Ob die vorgeschlagenen

Sanierungsmaßnahmen tragfähig sind, kann abschließend nur die Zukunft

zeigen. Die Sanierung nach der vorgelegten Tagesordnung erfolgt jedoch zu

einseitig wirtschaftlich zu Lasten der Anleihegläubiger und ist unfair. Die

Gläubiger tauschen nach diesem Konzept ihre Forderungen über EUR

60.000.000,00 nominal zzgl. ausstehender Zinsen gegen einen nicht einmal

hälftigen Aktienanteil von 49% in einem sodann generierten

(Risiko-)Grundkapital über EUR 3.140.000,00. Die Altgesellschafter bzw. die

Ekotechnika GmbH selbst erwirbt ihr zukünftiges (Mehrheits-) Aktienpaket

von 51% gegen eine Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.520.000,00 zu einem

Preis von EUR 2,00 pro neuer Aktie Bezugsberechtigt ist in dieser

Aktienausgabe ausschließlich die bisherige Alleingesellschafterin der

Ekotechnika GmbH. Warum wird hier willkürlich das Bezugsrecht der blutenden

Anleihegläubiger ausgeschlossen? Ist das Geld der Anleihegläubiger weniger

wert?"

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hat sich daher entschlossen, ein

alternatives Maßnahmenpaket vorzuschlagen - Ziel ist es hierbei, ein

ausgewogenes Verhältnis zwischen den Anleihegläubigern und den

Altgesellschaftern unter Wahrung der Sanierungschance der Ekotechnika GmbH

herzustellen:

I. Widerrufliche Stundung der am 10.05.2015 fälligen Zinsansprüche bis zum

31.08.2015, um eine unmittelbar drohende etwaige Insolvenzantragspflicht

abzuwenden.

II. Durch den Gemeinsamen Vertreter widerruflicher Ausschluss der

Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wie unter Ziff. I.

III. Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung der

Anleihebedingungen zur Abwendung von Insolvenzantragspflichten durch

Forderungsverzicht gegen Besserungsabrede.

"Mir ist es Herausforderung und Verpflichtung, im Rahmen einer - ggf.

notwendigen - Sanierung die Gläubigerinteressen zu wahren. Derzeit wird

meiner Ansicht nach das ursprüngliche Anleihekapital im Rahmen des

Sanierungskonzepts der Ekotechnika GmbH nicht angemessen abgebildet. Ein

Sanierungskonzept muss unter Einbeziehung der Anleihegläubiger verhandelt

werden - dies kann ich bislang nicht erkennen.

Ziel ist es deshalb, einen starken Gemeinsamen Vertreter der

Anleihegläubiger als Gegengewicht zu den Altgesellschaftern und

Altgeschäftsführern zu installieren und ihn zu befähigen, ein tragfähiges

Konzept mit der Emittentin zu erarbeiten."

Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert in der kommenden

Anleihegläubigerversammlung am 06.05.2015 in Walldorf für das Amt des

Gemeinsamen Vertreters. Wenn Sie an der Anleihegläubigerversammlung nicht

teilnehmen können, besteht die Möglichkeit Herrn Gloeckner mittels

Stimmrechts-Vollmacht (siehe Rubrik Downloads auf www.bondcounsel.de) mit

Ihren Stimmrechten auszustatten. Den konkreten Antrag an die

Versammlungsleitung zu vorbezeichnetem Maßnahmenpaket können Sie ebenfalls

auf www.bondcounsel.de einsehen.

Über Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist als Gründungsgesellschafter der auf

Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P

Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg, seit

20 Jahren rechtsanwaltlich tätig. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt seiner

Tätigkeit liegen im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von

Unternehmen. Besondere Expertise kann er seit 1996 im Bereich der

Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen im Agrar- und

Landmaschinensektor aufweisen. Rechtsanwalt Gloeckner ist Mitglied in

mehreren Gläubigerausschüssen.

Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist Gemeinsamer Vertreter im

Insolvenzverfahren der Future Business KGaA. Im Rahmen dieser Tätigkeit

vertritt er über 20.000 Anleihegläubiger mit einem Forderungsvolumen von

mehr als EUR 430.000.000,00.

Christian H. Gloeckner

www.bondcounsel.de

Laufertorgraben 2

90489 Nürnberg

Tel: +49 911 588885 - 0

Fax: +49 911 588885 - 10

E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de

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