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DGAP-News: Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2. Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
DGAP-News: G&P Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH / Schlagwort(e): Anleihe
Ekotechnika GmbH (www.bondcounsel.de): Weitere Gegenanträge zur 2.
Gläubigerversammlung von Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
04.05.2015 / 20:13
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Die Ekotechnika GmbH hält am 06.05.2015 die zweite
Anleihegläubigerversammlung für Anleger der 9,75% Anleihe 2013/18 der
Ekotechnika GmbH (ISIN DE000A1R1A18 / WKN: A1R1A1) in 69190 Walldorf,
Schwetzinger Straße 91, ab. Die Anleihegläubigerversammlung ist ausweislich
der veröffentlichten Tagesordnung (abrufbar auf www.bundesanzeiger.de) aus
Sicht der Ekotechnika GmbH erforderlich, um die Fälligkeit der bereits am
10.05.2015 anstehenden Zinszahlung in Höhe von EUR 5.850.000,00 zu
vermeiden und die Forderungen aus der emittierten Anleihe in Eigenkapital
umzuwandeln.
Nach Vorstellung der Emittentin sollen die Zinsansprüche gestundet werden
und die ausstehenden Anleihegläubigerforderungen (nominal EUR
60.000.000,00) im Rahmen eines Dept-Equity-Swaps in Aktien einer zukünftig
neu gestalteten Ekotechnika AG (o.ä.) eingetauscht werden. Alternativ
sollen die Anleihegläubiger auch einen "Aktienbarausgleich" (3,19
EUR/Aktie, maximale Aktienübernahme in Höhe von 629.959 Aktien) wählen
können. Die rechtliche Abwicklung soll über einen zu wählenden Gemeinsamen
Vertreter erfolgen.
Bereits am 27.04.2015 (Pressemeldung einsehbar unter www.bondcounsel.de)
hat Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hinsichtlich der Tagesordnung
einen Antrag bei der Versammlungsleiterin gestellt, nach dem die Wahl des
Gemeinsamen Vertreters nicht wie bisher geplant vor der Beschlussfassung
über das Maßnahmenpaket sondern nach der Beschlussfassung erfolgen solle.
Hierzu Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner: "Die Umstellung der
Tagesordnung ist sinnvoll und im Interesse der Anleihegläubiger sachlogisch
zwingend. Erst wenn die Anleihegläubiger einen Konsens finden, welches
Maßnahmenpaket - ob nun das der Emittentin oder etwaige andere Vorschläge
von Dritten - das richtige für sie ist, kann sinnvoll über die Person des
Gemeinsamen Vertreters befunden werden. Anderenfalls droht die Bestellung
eines Gemeinsamen Vertreters, der entweder keine Ermächtigung zur
Durchführung von Maßnahmen erhält ("Leermandat") oder ein Programm
unterstützen muss, von dem er oder sie schon rein tatsächlich nicht
überzeugt ist."
Am 04.05.2015 hat Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner weitere Anträge bei
der Versammlungsleiterin eingereicht: "Ob die vorgeschlagenen
Sanierungsmaßnahmen tragfähig sind, kann abschließend nur die Zukunft
zeigen. Die Sanierung nach der vorgelegten Tagesordnung erfolgt jedoch zu
einseitig wirtschaftlich zu Lasten der Anleihegläubiger und ist unfair. Die
Gläubiger tauschen nach diesem Konzept ihre Forderungen über EUR
60.000.000,00 nominal zzgl. ausstehender Zinsen gegen einen nicht einmal
hälftigen Aktienanteil von 49% in einem sodann generierten
(Risiko-)Grundkapital über EUR 3.140.000,00. Die Altgesellschafter bzw. die
Ekotechnika GmbH selbst erwirbt ihr zukünftiges (Mehrheits-) Aktienpaket
von 51% gegen eine Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 1.520.000,00 zu einem
Preis von EUR 2,00 pro neuer Aktie Bezugsberechtigt ist in dieser
Aktienausgabe ausschließlich die bisherige Alleingesellschafterin der
Ekotechnika GmbH. Warum wird hier willkürlich das Bezugsrecht der blutenden
Anleihegläubiger ausgeschlossen? Ist das Geld der Anleihegläubiger weniger
wert?"
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner hat sich daher entschlossen, ein
alternatives Maßnahmenpaket vorzuschlagen - Ziel ist es hierbei, ein
ausgewogenes Verhältnis zwischen den Anleihegläubigern und den
Altgesellschaftern unter Wahrung der Sanierungschance der Ekotechnika GmbH
herzustellen:
I. Widerrufliche Stundung der am 10.05.2015 fälligen Zinsansprüche bis zum
31.08.2015, um eine unmittelbar drohende etwaige Insolvenzantragspflicht
abzuwenden.
II. Durch den Gemeinsamen Vertreter widerruflicher Ausschluss der
Kündigungsrechte der Anleihegläubiger wie unter Ziff. I.
III. Ermächtigung des Gemeinsamen Vertreters zur Änderung der
Anleihebedingungen zur Abwendung von Insolvenzantragspflichten durch
Forderungsverzicht gegen Besserungsabrede.
"Mir ist es Herausforderung und Verpflichtung, im Rahmen einer - ggf.
notwendigen - Sanierung die Gläubigerinteressen zu wahren. Derzeit wird
meiner Ansicht nach das ursprüngliche Anleihekapital im Rahmen des
Sanierungskonzepts der Ekotechnika GmbH nicht angemessen abgebildet. Ein
Sanierungskonzept muss unter Einbeziehung der Anleihegläubiger verhandelt
werden - dies kann ich bislang nicht erkennen.
Ziel ist es deshalb, einen starken Gemeinsamen Vertreter der
Anleihegläubiger als Gegengewicht zu den Altgesellschaftern und
Altgeschäftsführern zu installieren und ihn zu befähigen, ein tragfähiges
Konzept mit der Emittentin zu erarbeiten."
Herr Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner kandidiert in der kommenden
Anleihegläubigerversammlung am 06.05.2015 in Walldorf für das Amt des
Gemeinsamen Vertreters. Wenn Sie an der Anleihegläubigerversammlung nicht
teilnehmen können, besteht die Möglichkeit Herrn Gloeckner mittels
Stimmrechts-Vollmacht (siehe Rubrik Downloads auf www.bondcounsel.de) mit
Ihren Stimmrechten auszustatten. Den konkreten Antrag an die
Versammlungsleitung zu vorbezeichnetem Maßnahmenpaket können Sie ebenfalls
auf www.bondcounsel.de einsehen.
Über Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist als Gründungsgesellschafter der auf
Kapitalanlage-, Wirtschafts- und Steuerrecht spezialisierten G&P
Gloeckner.Fuhrmann.Nentwich. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg, seit
20 Jahren rechtsanwaltlich tätig. Hauptaugenmerk und Schwerpunkt seiner
Tätigkeit liegen im Bereich der Restrukturierung und Sanierung von
Unternehmen. Besondere Expertise kann er seit 1996 im Bereich der
Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen im Agrar- und
Landmaschinensektor aufweisen. Rechtsanwalt Gloeckner ist Mitglied in
mehreren Gläubigerausschüssen.
Rechtsanwalt Christian H. Gloeckner ist Gemeinsamer Vertreter im
Insolvenzverfahren der Future Business KGaA. Im Rahmen dieser Tätigkeit
vertritt er über 20.000 Anleihegläubiger mit einem Forderungsvolumen von
mehr als EUR 430.000.000,00.
Christian H. Gloeckner
www.bondcounsel.de
Laufertorgraben 2
90489 Nürnberg
Tel: +49 911 588885 - 0
Fax: +49 911 588885 - 10
E-Mail: gloeckner@bondcounsel.de
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