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DGAP-News: Einbecker Brauhaus AG: Steuerfreiheit von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
Einbecker Brauhaus AG: Steuerfreiheit von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
Einbecker Brauhaus AG / Schlagwort(e): Dividende
01.06.2015 18:39
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Ad-hoc-Mitteilung entsprechend § 15 WpHG
Steuerfreiheit von Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung am 03.06.2015 für
das Geschäftsjahr 2014 eine Dividende von 0,06 EUR Dividende je Stückaktie
auf die dividendenberechtigten Stückaktien von 2.728.987 Stück vor. Die
Dividende wird steuerfrei ausgeschüttet, d.h. ohne Abzug von
Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, da die Dividende in vollem
Umfang aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne des § 27 KStG (nicht in
das Nennkapital geleistete Einlagen) geleistet wird.
Im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Dividendenausschüttung für das
Geschäftsjahr 2014 hat die Gesellschaft festgestellt, dass in der
Vergangenheit Dividendenausschüttungen als steuerpflichtige Kapitalerträge
behandelt wurden. Hierbei erfolgten die jeweiligen Ausschüttungen unter
Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag statt steuerfrei
aus dem steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 KStG. Weitere
Einzelheiten zum zeitlichen Umfang der betroffenen Geschäftsjahre und zur
Höhe eines eventuell entstandenen oder entstehenden Schadens sind bislang
nicht bekannt. Die Gesellschaft prüft derzeit den Sachverhalt.
Einbeck, 1. Juni 2015
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Einbecker Brauhaus AG
Papenstraße 4-7
37574 Einbeck
Deutschland
Telefon: +49 5561 797-0
Fax: +49 5561 797-119
E-Mail: werner.arzeus@einbecker.com
Internet: www.einbecker.de
ISIN: DE0006058001
WKN: 605800
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hannover
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