21.08.2015 15:03:02
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DGAP-News: Einbecker Brauhaus AG
DGAP-News: Einbecker Brauhaus AG: Dividendenausschüttungen der vergangenen Jahre
Einbeck, 21.08.2015 / Die Gesellschaft verfügt seit dem Jahr 2001 über ein ausreichend hohes steuerliches Einlagekonto im Sinne von § 27 KStG. Die Dividendenausschüttungen erfolgten mit Ausnahme der Ausschüttung für 2014 jeweils unter Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, obwohl die Ausschüttungen als steuerfreie Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto hätten deklariert werden müssen.
Die Gesellschaft kann zum jetzigen Zeitpunkt einen Schaden nicht ausschließen. Unter der Annahme einer höchstmöglichen Steuerbelastung der Aktionäre geht die Einbecker Brauhaus AG von einem maximalen Schaden in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrags auf Grundlage einbehaltener Steuerabzugsbeträge aus. Eine genaue Bezifferung des Schadens ist derzeit noch nicht möglich. Der Vorstand der Einbecker Brauhaus AG hat in diesem Zusammenhang entschieden, Regressansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den damaligen, langjährigen und heute nicht mehr für die Gesellschaft tätigen steuerlichen Berater und Abschlussprüfer der Gesellschaft geltend zu machen.
Einbeck, den 21.08.2015
Der Vorstand
21.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Einbecker Brauhaus AG Papenstraße 4-7 37574 Einbeck Deutschland Telefon: +49 5561 797-0 Fax: +49 5561 797-119 E-Mail: werner.arzeus@einbecker.com Internet: www.einbecker.de ISIN: DE0006058001 WKN: 605800 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Hannover Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Einbecker Brauhaus AG / Schlagwort(e): Dividende
21.08.2015 15:03
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Einbecker Brauhaus AG
Einbeck
ISIN: DE 000 605 8001
WKN: 605800
Ad-hoc-Meldung entsprechend § 15 WpHG
Dividendenausschüttungen der vergangenen Jahre
Einbeck, 21.08.2015 / Die Gesellschaft verfügt seit dem Jahr 2001 über ein ausreichend hohes steuerliches Einlagekonto im Sinne von § 27 KStG. Die Dividendenausschüttungen erfolgten mit Ausnahme der Ausschüttung für 2014 jeweils unter Einbehalt von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, obwohl die Ausschüttungen als steuerfreie Leistungen aus dem steuerlichen Einlagekonto hätten deklariert werden müssen.
Die Gesellschaft kann zum jetzigen Zeitpunkt einen Schaden nicht ausschließen. Unter der Annahme einer höchstmöglichen Steuerbelastung der Aktionäre geht die Einbecker Brauhaus AG von einem maximalen Schaden in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrags auf Grundlage einbehaltener Steuerabzugsbeträge aus. Eine genaue Bezifferung des Schadens ist derzeit noch nicht möglich. Der Vorstand der Einbecker Brauhaus AG hat in diesem Zusammenhang entschieden, Regressansprüche wegen fehlerhafter Beratung gegen den damaligen, langjährigen und heute nicht mehr für die Gesellschaft tätigen steuerlichen Berater und Abschlussprüfer der Gesellschaft geltend zu machen.
Einbeck, den 21.08.2015
Der Vorstand
21.08.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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