20.09.2017 11:57:40

DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren SA

ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren SA

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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges

ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren

SA

20.09.2017 / 11:58

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ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren

SA

Hannover, 20. September 2017 - Am 10. September 2017 jährte sich die

folgenschwere außerordentliche Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.

KGaA ("Ecolutions KGaA") zum fünften Mal. Diese Hauptversammlung war

Ausgangspunkt zahlreicher Rechtstreitigkeiten innerhalb der Ecolutions KGaA,

also zwischen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft und der Komplementärin,

Ecolutions Management GmbH, sowie der größten Kommanditaktionärin der

Ecolutions KGaA, der Futuren SA ("Futuren"). Die wesentlichen

Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Organe konnten bereits im Jahre 2015

beendet werden. Das Unternehmen hatte auf Verlangen zweier

Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung

einberufen, welche von der damaligen Geschäftsführung am Tag der

Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin hatten einige Kommanditaktionäre

um den Großaktionär Futuren selbst die Hauptversammlung abgehalten. Auf

Basis dieser Hauptversammlung erlangte Futuren zunächst zudem eine

einstweilige Verfügung, der Ecolutions Management GmbH die Führung der

Ecolutions KGaA zu entziehen.

Die Hauptversammlung war selbst Gegenstand einer Anfechtungs- und

Nichtigkeitsklage, die von der Komplementärin eingereicht wurde. Diese Klage

wurde erst rechtskräftig vor dem Bundesgerichtshof ("BGH") in Karlsruhe

entschieden. Der BGH hat für Recht empfunden: Die Absage der

Hauptversammlung war nicht rechtens. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde

aber in vollem Umfang stattgegeben. Im Ergebnis hatte die Ecolutions KGaA

und somit auch Futuren als Nebenintervenientin den Prozess vor dem BGH

verloren und die Ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Die Rechtskosten

für die insgesamt über 20 Verfahren, inklusive diverser einstweiliger

Verfügungen und aktienrechtlicher Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am

Main und einer Sonderprüfung, belasteten die Ecolutions KGaA mit über 2 Mio.

Euro und die Komplementärin mit nahezu 1 Mio. Euro.

Zwischen der Ecolutions KGaA und Futuren gab es nach dem besagten Urteil des

BGHs noch weitere Rechtsstreitigkeiten, die bis September 2017 nicht

rechtskräftig entschieden wurden. Die Ecolutions KGaA hat Futuren im

Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung im Herbst 2012 auf

Schadensersatz nach § 945 ZPO verklagt. In der 1. und 2. Instanz ist die

Ecolutions KGaA in diesem Rechtsstreit unterlegen. Daraufhin wurde eine

Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Offen war ebenfalls noch die

Feststellungklage bzw. zusätzlich Schadensersatzklage von Futuren im

Zusammenhang mit der Hauptversammlung im September 2012 und deren

zusätzlichen Anwaltskosten in der Folge dieser Hauptversammlung, welche in

1. Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde. Anlässlich der mündlichen

Verhandlung zu dieser Klage signalisierte das Oberlandesgericht Frankfurt am

Main, dass es der Berufung von Futuren wohl nicht stattgeben werde. Der

Senat regte beide Parteien nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zum

Vergleich und Beendigung aller offenen Verfahren an.

Zum Wohle der Gesellschaft und im Sinne des Rechtsfriedens zwischen den

Parteien wurde ein rechtswirksamer Vergleich geschlossen. Futuren, die im

Frühsommer 2017 durch die EDF Energies Nouvelles, eine Tochter des

französischen EDF-Konzerns, mehrheitlich übernommen wurde, nimmt die

Berufung in ihrer eigenen Schadensersatzklage zurück. Ecolutions KGaA hat

sich verpflichtet, die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde in ihrer

Schadensersatzklage ebenfalls zurückzunehmen. Ecolutions KGaA und Futuren

sowie die Komplementärin sind sich darüber einig, dass mit diesem Vergleich

alle wechselseitigen Ansprüche der Vergangenheit bis einschließlich dem 05.

September 2017 (Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht

Frankfurt am Main) erledigt sind.

Mit diesem Vergleich herrscht bezüglich der Kommanditaktionärin Futuren nun

Rechtsfrieden. Volker Glaser, Geschäftsführer der Ecolutions Management

GmbH: "Nach über 5 Jahren ist das Kapitel zahlreicher und zum Teil völlig

absurder Rechtsstreitigkeiten auf Basis der damaligen Hauptversammlung mit

Futuren geschlossen." Die operative Restrukturierung der Ecolutions KGaA war

bereits im Jahre 2015 beendet. Nunmehr konnten auch die Rechtsstreitigkeiten

auf Ebene der Gesellschafter beigelegt werden. Die Ecolutions KGaA wird sich

weiterhin auf ihre Neuausrichtung als Bestandshalter von Solarparks

konzentrieren. "Wir freuen uns, mit dem französischen Staatskonzern EDF

einen konstruktiven, wenn auch mittelbaren Kommanditaktionär an Bord zu

haben", so Volker Glaser.

Für ecolutions GmbH & Co. KGaA

Ecolutions Management GmbH

Die Geschäftsführung

ecolutions GmbH & Co. KGaA

Ostergrube 11

30559 Hannover

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

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