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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren SA
ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren SA
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DGAP-News: ecolutions GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges
ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren
SA
20.09.2017 / 11:58
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ecolutions GmbH & Co. KGaA schließt Frieden mit Kommanditaktionärin Futuren
SA
Hannover, 20. September 2017 - Am 10. September 2017 jährte sich die
folgenschwere außerordentliche Hauptversammlung der ecolutions GmbH & Co.
KGaA ("Ecolutions KGaA") zum fünften Mal. Diese Hauptversammlung war
Ausgangspunkt zahlreicher Rechtstreitigkeiten innerhalb der Ecolutions KGaA,
also zwischen dem Aufsichtsrat der Gesellschaft und der Komplementärin,
Ecolutions Management GmbH, sowie der größten Kommanditaktionärin der
Ecolutions KGaA, der Futuren SA ("Futuren"). Die wesentlichen
Rechtsstreitigkeiten innerhalb der Organe konnten bereits im Jahre 2015
beendet werden. Das Unternehmen hatte auf Verlangen zweier
Kommanditaktionäre im Juli 2012 eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen, welche von der damaligen Geschäftsführung am Tag der
Hauptversammlung abgesagt wurde. Daraufhin hatten einige Kommanditaktionäre
um den Großaktionär Futuren selbst die Hauptversammlung abgehalten. Auf
Basis dieser Hauptversammlung erlangte Futuren zunächst zudem eine
einstweilige Verfügung, der Ecolutions Management GmbH die Führung der
Ecolutions KGaA zu entziehen.
Die Hauptversammlung war selbst Gegenstand einer Anfechtungs- und
Nichtigkeitsklage, die von der Komplementärin eingereicht wurde. Diese Klage
wurde erst rechtskräftig vor dem Bundesgerichtshof ("BGH") in Karlsruhe
entschieden. Der BGH hat für Recht empfunden: Die Absage der
Hauptversammlung war nicht rechtens. Der Anfechtung der Beschlüsse wurde
aber in vollem Umfang stattgegeben. Im Ergebnis hatte die Ecolutions KGaA
und somit auch Futuren als Nebenintervenientin den Prozess vor dem BGH
verloren und die Ecolutions Management GmbH hat obsiegt. Die Rechtskosten
für die insgesamt über 20 Verfahren, inklusive diverser einstweiliger
Verfügungen und aktienrechtlicher Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am
Main und einer Sonderprüfung, belasteten die Ecolutions KGaA mit über 2 Mio.
Euro und die Komplementärin mit nahezu 1 Mio. Euro.
Zwischen der Ecolutions KGaA und Futuren gab es nach dem besagten Urteil des
BGHs noch weitere Rechtsstreitigkeiten, die bis September 2017 nicht
rechtskräftig entschieden wurden. Die Ecolutions KGaA hat Futuren im
Zusammenhang mit der einstweiligen Verfügung im Herbst 2012 auf
Schadensersatz nach § 945 ZPO verklagt. In der 1. und 2. Instanz ist die
Ecolutions KGaA in diesem Rechtsstreit unterlegen. Daraufhin wurde eine
Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingereicht. Offen war ebenfalls noch die
Feststellungklage bzw. zusätzlich Schadensersatzklage von Futuren im
Zusammenhang mit der Hauptversammlung im September 2012 und deren
zusätzlichen Anwaltskosten in der Folge dieser Hauptversammlung, welche in
1. Instanz vollumfänglich abgewiesen wurde. Anlässlich der mündlichen
Verhandlung zu dieser Klage signalisierte das Oberlandesgericht Frankfurt am
Main, dass es der Berufung von Futuren wohl nicht stattgeben werde. Der
Senat regte beide Parteien nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten zum
Vergleich und Beendigung aller offenen Verfahren an.
Zum Wohle der Gesellschaft und im Sinne des Rechtsfriedens zwischen den
Parteien wurde ein rechtswirksamer Vergleich geschlossen. Futuren, die im
Frühsommer 2017 durch die EDF Energies Nouvelles, eine Tochter des
französischen EDF-Konzerns, mehrheitlich übernommen wurde, nimmt die
Berufung in ihrer eigenen Schadensersatzklage zurück. Ecolutions KGaA hat
sich verpflichtet, die eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde in ihrer
Schadensersatzklage ebenfalls zurückzunehmen. Ecolutions KGaA und Futuren
sowie die Komplementärin sind sich darüber einig, dass mit diesem Vergleich
alle wechselseitigen Ansprüche der Vergangenheit bis einschließlich dem 05.
September 2017 (Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht
Frankfurt am Main) erledigt sind.
Mit diesem Vergleich herrscht bezüglich der Kommanditaktionärin Futuren nun
Rechtsfrieden. Volker Glaser, Geschäftsführer der Ecolutions Management
GmbH: "Nach über 5 Jahren ist das Kapitel zahlreicher und zum Teil völlig
absurder Rechtsstreitigkeiten auf Basis der damaligen Hauptversammlung mit
Futuren geschlossen." Die operative Restrukturierung der Ecolutions KGaA war
bereits im Jahre 2015 beendet. Nunmehr konnten auch die Rechtsstreitigkeiten
auf Ebene der Gesellschafter beigelegt werden. Die Ecolutions KGaA wird sich
weiterhin auf ihre Neuausrichtung als Bestandshalter von Solarparks
konzentrieren. "Wir freuen uns, mit dem französischen Staatskonzern EDF
einen konstruktiven, wenn auch mittelbaren Kommanditaktionär an Bord zu
haben", so Volker Glaser.
Für ecolutions GmbH & Co. KGaA
Ecolutions Management GmbH
Die Geschäftsführung
ecolutions GmbH & Co. KGaA
Ostergrube 11
30559 Hannover
Tel.: +49 (0) 69 915 010 80
Fax: +49 (0) 69 915 010 829
E-mail: info@ecolutions.de
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