26.11.2015 16:32:40
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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2
Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache
Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen
TrustFonds UK 2
26.11.2015 / 16:33
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Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilt die Rothmann & Cie.
TrustFonds UK 2 Verwaltung GmbH mit aktuellem Urteil vom 18.11.2015 zur
Zahlung von Schadensersatz für einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen
vertretenen Anleger.
Die für dieses Verfahren zuständige Kammer am Landgericht Hamburg hat in
erster Instanz einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen
Anleger in Sachen "TrustFonds UK 2" Schadensersatz zugesprochen. Laut
erstinstanzlichem und noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.11.2015 ist
der Kläger durch die verklagte Gründungsgesellschafterin und persönlich
haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der
Beteiligungsgesellschaft TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG so zu stellen, als
hätte er die nicht seinen Vorstellungen entsprechende Beteiligung nicht
erworben. Dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Kläger
wurde durch dieses erfreuliche Urteil eine Schadensersatzsumme in Höhe von
93.047,64 EUR zugesprochen.
Das erkennende Gericht folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation
der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach der vorliegende Emissionsprospekt
"über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert" und
deshalb diesbezüglich nur eine unzutreffende Aufklärung erfolgen konnte.
Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Vorwurf, dass die Erklärung im
Emissionsprospekt, wonach die Versicherungsgesellschaften und das
Management des TrustFonds UK 2 der Kontrolle der britischen
Aufsichtsbehörde FSA (Financial Services Authority) unterliegen würden,
"evident unrichtig" sei. Diese plakative Angabe würde nach Ansicht des
Gerichts auch nicht in den weiteren Ausführungen des Prospekts in
verständlicher Weise korrigiert oder klargestellt. So sei nach Auffassung
des Gerichts insbesondere die Darstellung im Hinblick auf die einzelnen am
Fondskonstrukt beteiligten Gesellschaften "verschachtelt" und
"verkomplizierend" anstelle von klärend.
Der vom Gericht bestätigte Prospektfehler sei auch erheblich, da die
Erklärung, dass das Fondsmanagement des TrustFonds UK 2 von einer
Aufsichtsbehörde kontrolliert würde, eine zusätzliche Sicherheit
suggerieren würde, die tatsächlich allerdings nicht vorhanden ist. "Einem
potentiellen Anleger kann eine Beteiligung mit einer solchen Kontrolle
durchaus sicherer erscheinen, als ohne", so das Gericht in seiner
ausführlichen Urteilsbegründung.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger sieht seine bisherige Auffassung, dass der Prospekt in diesem Punkt
irreführend und dazu geeignet war, unrichtig zu informieren, durch dieses
positive Urteil bestätigt. "Dieses Urteil bestätigt die Rechtsposition
zahlreicher weiterer Anleger, die in dieser Angelegenheit durch unsere
Kanzlei bereits Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht
haben bzw. noch geltend machen möchten", so Rechtsanwalt Dr. Greger, dessen
Kanzlei Kapitalanlegern, die den Verlust des von ihnen investierten
Kapitals fürchten, für weitere Informationen hierzu gerne zur Verfügung
steht.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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