26.11.2015 16:32:40

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2

Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen TrustFonds UK 2

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Schadensersatz wegen Prospektfehler in Sachen

TrustFonds UK 2

26.11.2015 / 16:33

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Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Hamburg verurteilt die Rothmann & Cie.

TrustFonds UK 2 Verwaltung GmbH mit aktuellem Urteil vom 18.11.2015 zur

Zahlung von Schadensersatz für einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen

vertretenen Anleger.

Die für dieses Verfahren zuständige Kammer am Landgericht Hamburg hat in

erster Instanz einen von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen

Anleger in Sachen "TrustFonds UK 2" Schadensersatz zugesprochen. Laut

erstinstanzlichem und noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 18.11.2015 ist

der Kläger durch die verklagte Gründungsgesellschafterin und persönlich

haftende und geschäftsführende Gesellschafterin der

Beteiligungsgesellschaft TrustFonds UK 2 GmbH & Co. KG so zu stellen, als

hätte er die nicht seinen Vorstellungen entsprechende Beteiligung nicht

erworben. Dem von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen vertretenen Kläger

wurde durch dieses erfreuliche Urteil eine Schadensersatzsumme in Höhe von

93.047,64 EUR zugesprochen.

Das erkennende Gericht folgte in den wesentlichen Punkten der Argumentation

der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach der vorliegende Emissionsprospekt

"über den Umfang der ausgeübten Finanzaufsicht irreführend informiert" und

deshalb diesbezüglich nur eine unzutreffende Aufklärung erfolgen konnte.

Das Gericht bestätigt in seinem Urteil den Vorwurf, dass die Erklärung im

Emissionsprospekt, wonach die Versicherungsgesellschaften und das

Management des TrustFonds UK 2 der Kontrolle der britischen

Aufsichtsbehörde FSA (Financial Services Authority) unterliegen würden,

"evident unrichtig" sei. Diese plakative Angabe würde nach Ansicht des

Gerichts auch nicht in den weiteren Ausführungen des Prospekts in

verständlicher Weise korrigiert oder klargestellt. So sei nach Auffassung

des Gerichts insbesondere die Darstellung im Hinblick auf die einzelnen am

Fondskonstrukt beteiligten Gesellschaften "verschachtelt" und

"verkomplizierend" anstelle von klärend.

Der vom Gericht bestätigte Prospektfehler sei auch erheblich, da die

Erklärung, dass das Fondsmanagement des TrustFonds UK 2 von einer

Aufsichtsbehörde kontrolliert würde, eine zusätzliche Sicherheit

suggerieren würde, die tatsächlich allerdings nicht vorhanden ist. "Einem

potentiellen Anleger kann eine Beteiligung mit einer solchen Kontrolle

durchaus sicherer erscheinen, als ohne", so das Gericht in seiner

ausführlichen Urteilsbegründung.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger sieht seine bisherige Auffassung, dass der Prospekt in diesem Punkt

irreführend und dazu geeignet war, unrichtig zu informieren, durch dieses

positive Urteil bestätigt. "Dieses Urteil bestätigt die Rechtsposition

zahlreicher weiterer Anleger, die in dieser Angelegenheit durch unsere

Kanzlei bereits Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht

haben bzw. noch geltend machen möchten", so Rechtsanwalt Dr. Greger, dessen

Kanzlei Kapitalanlegern, die den Verlust des von ihnen investierten

Kapitals fürchten, für weitere Informationen hierzu gerne zur Verfügung

steht.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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26.11.2015 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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417865 26.11.2015

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