10.01.2019 16:45:06

DGAP-News: Der Verwaltungsrat der PJSC 'MegaFon' hat die Empfehlungen für das Pflichtangebot für den Kauf von Stammaktien von PJSC 'MegaFon', hergestellt von 'MegaFon Finance' LLC, gebilligt

DGAP-News: PJSC MegaFon / Schlagwort(e): Übernahmeangebot
Der Verwaltungsrat der PJSC 'MegaFon' hat die Empfehlungen für das Pflichtangebot für den Kauf von Stammaktien von PJSC 'MegaFon', hergestellt von 'MegaFon Finance' LLC, gebilligt

10.01.2019 / 18:45
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Der Verwaltungsrat der PJSC "MegaFon" hat die Empfehlungen für das Pflichtangebot für den Kauf von Stammaktien von PJSC "MegaFon", hergestellt von "MegaFon Finance" LLC, gebilligt

Öffentliche Aktiengesellschaft "MegaFon" (MOEx: MFON), ein gesamtrussischer Betreiber digitaler Möglichkeiten ("MegaFon" oder "Unternehmen"), gibt bekannt, dass der Verwaltungsrat des Unternehmen (der "Verwaltungsrat") am 9. Januar 2019 Empfehlungen für das Pflichtangebot ("Pflichtangebot") von ""MegaFon Finance" LLC ("MegaFon Finance") berücksichtigt und gebilligt hat zum Erwerb von Wertpapieren (registrierte unbeglaubigte Stammaktien) von MegaFon in Höhe von 131.212.843 Aktien des Unternehmen zu einem Preis von 659,26 RUB pro Stammaktie (der "Kaufpreis").

Wie bereits zuvor gemeldet: http://corp.megafon.com/press/news/20181227-1030.html, erhielt das Unternehmen am 27. Dezember 2018 das Pflichtangebot nach Ablauf der gesetzlichen Prüfungsfrist des Pflichtangebots durch die Zentralbank der Russischen Föderation. MegaFon Finance und ihre verbundenen Unternehmen, LLC AF Telecom Holding, halten insgesamt 78,84% der Stammaktien des Unternehmen. Das Pflichtangebot wurde für 131.212.843 Stammaktien des Unternehmen gemacht, die von den übrigen Aktionären zum Kaufpreis gehalten wurden.

Der Verwaltungsrat ist der Auffassung, dass der Kaufpreis gerechtfertigt ist und den Anforderungen des russischen Bundesgesetzes Nr. 208-FZ über Aktiengesellschaften vom 26. Dezember 1995 in der geänderten Fassung entspricht ("JSC-Gesetz"). Insbesondere betrachtete der Verwaltungsrat bei der Überprüfung des Kaufpreises unter anderem die Tatsache, dass der Kaufpreis den durchschnittlichen gewichteten Preis einer Stammaktie des Unternehmens an der Moskauer Börse über ein halbes Jahr vor der Einreichung des Pflichtangebots übersteigt bei der Zentralbank der Russischen Föderation, die gemäß den von der Moskauer Börse bereitgestellten Informationen 570,50 RUB pro Stammaktie beläuft; und dass der Kaufpreis gemäß den Angaben im Pflichtangebotsdokument dem Höchstpreis entspricht, zu dem MegaFon Finance oder seine verbundenen Unternehmen eine Verpflichtung zum Erwerb der Stammaktien des Unternehmen während eines Zeitraums von sechs Monaten vor dem Datum der Einreichung des Pflichtangebots an die Gesellschaft erworben oder übernommen hat.

Die Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gekauften Aktien durch MegaFon Finance wird durch eine von der Gazprombank (Joint Stock Company) ausgestellte Bankgarantie in Bezug auf den Gesamtbetrag des Kaufpreises gesichert und wenn MegaFon Finance mit ihrer Verpflichtung zur Zahlung der gemäß der Pflichtangebot, können die Aktionäre Zahlung im Rahmen der Bankgarantie verlangen.

Auf der Grundlage der von ihm betrachteten Informationen, einschließlich der oben genannten Informationen, empfahl der Verwaltungsrat, dass die Aktionäre des Unternehmen das Pflichtangebot akzeptieren.

Der Verwaltungsrat weist darauf hin, dass der Marktpreis der Aktien des Unternehmen aufgrund einer Reihe von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, großen Schwankungen ausgesetzt sein kann, unter anderem als Antwort auf mikro- und makroökonomische Faktoren, Änderungen der Preise der Die von des Unternehmens erbrachten Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens, Veränderungen der Rentabilität des Unternehmens, Schätzungen der Analysten, Änderungen der geltenden Rechtsvorschriften, Verringerung der Anzahl der Wertpapiere des Unternehmens, die auf den organisierten Wertpapiermärkten durch den Erwerb von Aktien gehandelt wird gemäß dem Pflichtangebot oder anderen Ereignissen oder Umständen.

Das Pflichtangebot bleibt für 70 Tage ab dem Datum des Eingangs des Pflichtangebots bei des Unternehmens offen (d. h. vom 28. Dezember 2018 bis einschließlich 7. März 2019). Das Pflichtangebot, einschließlich der Empfehlungen des Verwaltungsrats in Bezug auf das Pflichtangebot, wird den Aktionären des Unternehmens, an die es gerichtet ist, nach dem Verfahren des JSC-Gesetzes und der Satzung des Unternehmens zur Mitteilung der Hauptversammlung, d. h. durch Veröffentlichung auf der Website des Unternehmens unter http://megafon.ru auf der Seite, die von der Gesellschaft für die Offenlegung gemäß den Anforderungen der russischen Gesetzgebung verwendet wird (http://corp.megafon.com/; http://corp.megafon.com/investors/; http://corp.megafon.com/investors/stock_and_capital/mandatory_tender_offer/).

Gemäß den Bestimmungen des JSC-Gesetzes wird das Pflichtangebot an die Aktionäre - Inhaber von Stammaktien des Unternehmen - unterbreitet. Die Inhaber von Global Depositary Receipts, die die Stammaktien des Unternehmen ("GDR") darstellen, sollten nach Annullierung der von ihnen gehaltenen DDRs, Erhalt der jeweiligen Anzahl der zugrunde liegenden Stammaktien und Einreichung des Antrags die Wertpapiere (Stammaktien) zu verkaufen, am Pflichtangebot teilnehmen können gemäß dem Bedingungen des Pflichtangebots und innerhalb der geltenden Fristen.

Gemäß dem JSC-Gesetz hat ein Aktionär das Recht, aber keine Verpflichtung, das Pflichtangebot zu akzeptieren. Die Aktionäre sollten selbst entscheiden, ob sie ihre Aktien gemäß dem Pflichtangebot verkaufen und, falls ja, wie viele Aktien zu verkaufen. Bevor einer Entscheidung über den Verkauf ihrer Aktien gemäß dem Pflichtangebot sollten die Aktionäre von MegaFon die Bedingungen des Pflichtangebots und die Artikel 84,2 und 84.3 des JSC-Gesetzes sowie das Informationsschreiben in Bezug auf die Pflichtangebot und die empfohlene Form eines Antrags auf den Verkauf von Stammaktien der PJSC "MegaFon" sind auf der Website des MegaFon unter http://corp.megafon.com/investors/stock_and_capital/mandatory_tender_offer/ verfügbar, zu lesen und berücksichtigen. Die MegaFon Aktionäre werden aufgefordert, sich mit ihrem Finanz- und Steuerberater und Rechtsberater zu beraten, wenn sie Fragen zum Pflichtangebot haben.

Weitere Informationen:

PJSC "MegaFon"

Investoren: Dmitri Kononow
Direktor für Investor Relations und M&A
Tel.: + 7 926 200-64-90
dkononov@megafon.ru

Medien: Artem Lebedev
Leiter für Unternehmenskommunikation
Tel.: + 7 925 696-06-77
artem.lebedev@megafon.ru


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Diese Pressemitteilung dient Informationszwecken und stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Kauf eines Kaufangebots hinsichtlich irgendwelcher Wertpapiere dar. Jegliches Angebot oder eine solche Aufforderung wird nur durch das von dem Unternehmen eingegangene Dokument des Pflichtangebots gemacht.

Die endgültigen Bedingungen des Pflichtangebots sind in dem von dem Unternehmen eingegangenen Dokument des Pflichtangebots enthalten. Anlegern und Aktionären von MegaFon wird dringend empfohlen, das Pflichtangebotsdokument und zugehörige Materialien zu lesen, sobald sie veröffentlicht wurden, da diese wichtige Informationen enthalten werden. Bei der Berücksichtigung des Pflichtangebots sollten sich die Aktionäre von MegaFon Wertpapieren nur auf die Informationen die im Dokument des Pflichtangebots verlassen, enthalten sind.

Diese Bekanntmachung und jede Investitionsaktivität, auf die sie sich bezieht, steht nur (I) Personen außerhalb des Vereinigten Königreichs oder II) Anlagefachleuten, die unter Artikel 19 Absatz 5 des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 ("Order") fallen, (III) hohes Nettovermögen Unternehmen, die unter Artikel 49 Absatz 2 Buchstaben a bis d des Ordens fallen, oder IV) Personen, die in den Anwendungsbereich von Artikel 43 des Ordens fallen, oder V) alle anderen Personen, auf die sie anderweitig im Rahmen des Ordens rechtmäßig wütend sein kann (alle diese Personen werden zusammen als "relevante Personen" bezeichnet). Jegliche Investitionsaktivität, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, wird nur den relevanten Personen zur Verfügung stehen und nur mit diesen beschäftigt sein. Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf Basis dieser Informationen handeln oder auf die hierin enthaltenen Aussagen vertrauen.

MegaFon ist ein Unternehmen, das nach dem Recht der Russischen Föderation organisiert ist. Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach russischem Recht. Die Durchführung des Pflichtangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Das Pflichtangebot unterliegt den Offenlegungs- und Verfahrensvorschriften Russlands, die sich von denen der USA unterscheiden.

Die Verteilung, Veröffentlichung oder Weiterleitung dieser Pressemitteilung und jede andere Dokumentation im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot in anderen Gerichtsbarkeiten als Russland, Vereinigtes Königreich oder USA kann von den Gesetzen oder Vorschriften der einschlägigen Gerichtsbarkeiten betroffen sein. Personen, die den Gesetzen und Vorschriften einer anderen Gerichtsbarkeit als Russland, Vereinigtes Königreich oder USA unterliegen, sollten sich über alle anwendbaren Anforderungen informieren und einhalten.

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