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DGAP-Adhoc: Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des...

Hesse Newman Capital AG: Ordentliche Hauptversammlung der Hesse Newman Capital AG soll Kapitalherabsetzung beschließen / Vorsorgliche Anzeige des Verlusts der Hälfte des Grundkapitals

Hesse Newman Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung

26.05.2016 17:35

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Hamburg, 26. Mai 2016 - Die Hesse Newman Capital AG (ISIN: DE000HNC2034)

plant, für den 21. Juli 2016 zu ihrer ordentlichen Hauptversammlung

einzuladen. Der Aufsichtsrat hat in der heutigen Sitzung seine

Beschlussvorschläge hierzu verabschiedet. Der Hauptversammlung werden unter

anderem der Beschluss einer Kapitalherabsetzung vorgeschlagen und der

Verlust der Hälfte des Grundkapitals angezeigt.

Herabsetzung des Grundkapitals

Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, im Wege

einer ordentlichen Kapitalherabsetzung das Grundkapital der Gesellschaft

von EUR 2.000.000 um EUR 1.900.000 auf EUR 100.000 herabzusetzen. Die

Kapitalherabsetzung soll in Höhe von ca. EUR 1.000.000 der Deckung von

Verlusten und in Höhe von ca. EUR 900.000 der Einstellung in die Rücklagen

dienen und durch die Zusammenlegung der Aktien der Gesellschaft erfolgen.

Erstattung der Anzeige gem. § 92 AktG über den Verlust der Hälfte des

Grundkapitals

Trotz der Neuausrichtung des Geschäftsmodells und erheblicher

Einsparungsmaßnahmen erwirtschaftet die Gesellschaft weiterhin Verluste.

Daher ist zu erwarten, dass nach Drucklegung der Einberufung zu der

ordentlichen Hauptversammlung vor dem oder zum Zeitpunkt der Durchführung

der Hauptversammlung eine Situation eintritt, in der auf der Basis der

bisherigen Grundkapitalziffer von EUR 2.000.000 das Nettogesamtvermögen der

Gesellschaft nur noch der Hälfte des bisherigen satzungsmäßigen

Grundkapitals entspricht oder darunter liegt. Die vorgesehene

Kapitalherabsetzung beseitigt diese bilanzielle Lage, bedarf jedoch zu

ihrem Wirksamwerden der Eintragung in das Handelsregister. Daher hat sich

der Vorstand entschlossen - auch zur Vermeidung einer sonst evtl. fast

zeitgleich einzuberufenden weiteren außerordentlichen Hauptversammlung -

der ordentlichen Hauptversammlung vorsorglich die Anzeige des Verlusts der

Hälfte des Grundkapitals zu erstatten.

Hesse Newman Capital AG, Kaiser-Wilhelm-Straße 85, 20355 Hamburg

ISIN: DE000HNC2034

Notierung: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard), Freiverkehr in

Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Kontakt:

Hesse Newman Capital AG

Dr. Marcus Simon

Vorstand

Tel.: +49 (0)40 339 62 434

E-Mail: marcus.simon@hesse-newman.de

26.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hesse Newman Capital AG

Kaiser-Wilhelm-Straße 85

20355 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040/339 62 458

Fax: 040/339 62 481

E-Mail: Investor.Relations@hesse-newman.de

Internet: www.hesse-newman.de

ISIN: DE000HNC2034

WKN: HNC203

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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