27.02.2015 10:44:47

DGAP-Adhoc: Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

Herlitz AG / Schlagwort(e): Rechtssache

27.02.2015 10:44

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

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Berlin, 27. Februar 2015

Herlitz AG: Rücknahme von Anfechtungsklagen und positive Entscheidung des

Kammergerichts Berlin im Freigabeverfahren

Einige Aktionäre hatten gegen die von der außerordentlichen

Hauptversammlung der Gesellschaft am 19. Dezember 2014 gefassten Beschlüsse

über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gegen Bar- und

Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts (TOP 1) und die

Änderung der Firma/Satzungsänderung (TOP 2) Anfechtungsklage erhoben. Die

Anfechtungsklagen unter den Aktenzeichen 94 O 5/15, 100 O 3/15, 91 O 9/15

und 100 O 4/15 (in Bezug auf den Kläger zu 1.) wurden im Zuge von mit den

Aktionären geschlossenen Vergleichen, deren Inhalt über den Bundesanzeiger

veröffentlicht wird, am 25.02.2015 zurückgenommen. Bezüglich der übrigen

noch rechtshängigen Anfechtungsklagen hat das Kammergericht Berlin in dem

unter dem Aktenzeichen 12 AktG 1/15 geführten Freigabeverfahren am heutigen

Tage festgestellt, dass die Erhebung der Klagen vor dem Landgericht Berlin

gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der außerordentlichen

Hauptversammlung der Antragstellerin vom 19.12.2014 TOP 1 der Eintragung

des Beschlusses in das Handelsregister nicht entgegensteht.

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Sprache: Deutsch

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Fax: +49 (0)30 43 93-3300

E-Mail: pr@herlitz-ag.com

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ISIN: DE0006053101, DE0006053119

WKN: 605310, 605311

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