05.12.2016 18:22:41

DGAP-Adhoc: Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien

Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien

Halloren Schokoladenfabrik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

05.12.2016 18:22

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Mitteilung / Öffentliches Erwerbsangebot

Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Halloren

Schokoladenfabrik AG beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien

Halle / Saale, den 05. Dezember 2016 - Der Vorstand der Halloren

Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) hat mit Zustimmung des

Aufsichtsrats beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom

17.06.2015 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 71

Absatz 1 Nr. 8 AktG weiter Gebrauch zu machen. Insgesamt können bis zum

16.06.2020 bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der

Ermächtigung bestehenden Grundkapitals durch die Gesellschaft erworben

werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) darf den arithmetischen

Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an

der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der

Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10% über- oder

unterschreiten.

Aufgrund der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015

zum Rückerwerb und zur Verwendung eigener Aktien hatte die Gesellschaft bis

zum 02.12.2016 insgesamt 114.466 Aktien über die Börse erworben. Der

durchschnittliche Kurs für diesen ersten Rückerwerb lag bei EUR 6,68.

Im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebotes der Gesellschaft an alle

Aktionäre sollen nun in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 31.03.2017 bis zu

395.000 eigene Aktien gekauft werden. Die von der Gesellschaft erworbenen

eigenen Aktien können zu jedem gesetzlich zulässigen und von der

Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015 gedeckten Zweck verwendet

werden.

Der von der Gesellschaft zu zahlende Angebotspreis je Aktie (ohne

Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 6,70 und liegt damit im von der

Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015 vorgegebenen Rahmen.

Die Frist zur Annahme des Rückkaufangebots der Gesellschaft beginnt am

02.01.2017, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), und endet, sofern sie nicht

verlängert wird, am 31.03.2017, 12:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).

Die Gesellschaft wird zudem von der durch die Ermächtigung der

Hauptversammlung vom 17.06.2015 vorgesehenen Möglichkeit der

bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 50 Stück

angedienter Aktien je Aktionär Gebrauch machen.

Sofern dieses Angebot für insgesamt mehr als die 395.000 Aktien, auf die

dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, von den Aktionären

angenommen wird, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig

berücksichtigt, d. h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien

(Andienungsquoten). Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung

Bruchteile ergeben, wird kaufmännisch gerundet.

Die weiteren Einzelheiten des Erwerbsangebots und dessen Abwicklung sind

der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen, die spätestens am

30.12.2016 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie zusammen mit

weiteren Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

veröffentlicht wird.

Kontakt:

Halloren Schokoladenfabrik AG

Tino Müller (Investor Relations)

Delitzscher Str. 70

06112 Halle a. d. Saale

Tel.: 0345-5642 102

05.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Halloren Schokoladenfabrik AG

Delitzscher Strasse 70

06112 Halle

Deutschland

Telefon: +49 (0)345 / 56 42-0

Fax: +49 (0)345 / 56 42-282

E-Mail: info@halloren.de

Internet: http://www.halloren.de

ISIN: DE000A0LR5T0

WKN: A0LR5T

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,

Tradegate Exchange; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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