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DGAP-Adhoc: Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien
Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien
Halloren Schokoladenfabrik AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
05.12.2016 18:22
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Mitteilung / Öffentliches Erwerbsangebot
Halloren Schokoladenfabrik AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Halloren
Schokoladenfabrik AG beschließen weiteren Rückkauf eigener Aktien
Halle / Saale, den 05. Dezember 2016 - Der Vorstand der Halloren
Schokoladenfabrik AG (ISIN DE000A0LR5T0) hat mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, von der durch die Hauptversammlung vom
17.06.2015 erteilten Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien gemäß § 71
Absatz 1 Nr. 8 AktG weiter Gebrauch zu machen. Insgesamt können bis zum
16.06.2020 bis zu 10 % des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
Ermächtigung bestehenden Grundkapitals durch die Gesellschaft erworben
werden. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) darf den arithmetischen
Mittelwert der Schlusskurse der Aktien der Gesellschaft im Xetra-Handel an
der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor der
Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 10% über- oder
unterschreiten.
Aufgrund der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015
zum Rückerwerb und zur Verwendung eigener Aktien hatte die Gesellschaft bis
zum 02.12.2016 insgesamt 114.466 Aktien über die Börse erworben. Der
durchschnittliche Kurs für diesen ersten Rückerwerb lag bei EUR 6,68.
Im Rahmen eines öffentlichen Erwerbsangebotes der Gesellschaft an alle
Aktionäre sollen nun in der Zeit vom 02.01.2017 bis zum 31.03.2017 bis zu
395.000 eigene Aktien gekauft werden. Die von der Gesellschaft erworbenen
eigenen Aktien können zu jedem gesetzlich zulässigen und von der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015 gedeckten Zweck verwendet
werden.
Der von der Gesellschaft zu zahlende Angebotspreis je Aktie (ohne
Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 6,70 und liegt damit im von der
Ermächtigung der Hauptversammlung vom 17.06.2015 vorgegebenen Rahmen.
Die Frist zur Annahme des Rückkaufangebots der Gesellschaft beginnt am
02.01.2017, 0:00 Uhr (Mitteleuropäische Zeit), und endet, sofern sie nicht
verlängert wird, am 31.03.2017, 12:00 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).
Die Gesellschaft wird zudem von der durch die Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 17.06.2015 vorgesehenen Möglichkeit der
bevorrechtigten Annahme geringer Stückzahlen von bis zu 50 Stück
angedienter Aktien je Aktionär Gebrauch machen.
Sofern dieses Angebot für insgesamt mehr als die 395.000 Aktien, auf die
dieses Erwerbsangebot seiner Zahl nach beschränkt ist, von den Aktionären
angenommen wird, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig
berücksichtigt, d. h. nach dem Verhältnis der angedienten Aktien
(Andienungsquoten). Sollten sich bei einer anteiligen Berücksichtigung
Bruchteile ergeben, wird kaufmännisch gerundet.
Die weiteren Einzelheiten des Erwerbsangebots und dessen Abwicklung sind
der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen, die spätestens am
30.12.2016 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) sowie zusammen mit
weiteren Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft
veröffentlicht wird.
Kontakt:
Halloren Schokoladenfabrik AG
Tino Müller (Investor Relations)
Delitzscher Str. 70
06112 Halle a. d. Saale
Tel.: 0345-5642 102
05.12.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Halloren Schokoladenfabrik AG
Delitzscher Strasse 70
06112 Halle
Deutschland
Telefon: +49 (0)345 / 56 42-0
Fax: +49 (0)345 / 56 42-282
E-Mail: info@halloren.de
Internet: http://www.halloren.de
ISIN: DE000A0LR5T0
WKN: A0LR5T
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart,
Tradegate Exchange; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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