06.08.2014 11:49:47
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DGAP-Adhoc: Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit
Enerxy AG: Belastung der Liquidität durch mögliche zusätzliche Steuerverbindlichkeit
Enerxy AG / Schlagwort(e): Rechtssache
06.08.2014 11:51
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Seit April 2013 betreibt die Gesellschaft die Klärung ihrer
umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft für die Jahre 2008 und 2009. Die
Gesellschaft hat im Rahmen einer umsatzsteuerlichen Sonderprüfung sowie
einer Außenprüfung intensiv mit dem zuständigen Finanzamt
zusammengearbeitet. In diesem Zusammenhang deutet sich nun an, dass das
Finanzamt die umsatzsteuerliche Beurteilung nicht nur auf die Jahre 2008
und 2009 begrenzen könnte, sondern auch für die Folgejahre bis 2014 weitere
Forderungen aus angeblich zu Unrecht gezogener Vorsteuer stellen würde.
Das Finanzamt selbst bot daraufhin an, die noch festzusetzende Zahlung im
Rahmen eines Billigkeitsverfahrens reduzieren zu können, wenn die
entsprechenden Voraussetzungen hierfür gegeben seien. Der Antrag auf
abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen gem. §163 AO
bzw. auf Erlass nach §227 AO wurde im Juni 2014 durch die Gesellschaft
gestellt.
Darüber hinaus hat der Vorstand in enger Absprache mit dem Hauptaktionär
Vorbereitungen getroffen, um zumindest einen Teil der eventuellen
Steuerschuld kurzfristig begleichen zu können.
Das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften hat den von der Gesellschaft
gestellten Antrag jedoch abgewiesen. Hiergegen wird der Vorstand
Rechtsmittel einlegen. Auch wenn zurzeit noch kein rechtskräftiger
Steuerbescheid ergangen ist, rechnet der Vorstand damit, dass die bisher
bestehende Rückstellung für Steuern nicht ausreichen könnte. Die
Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft könnte bei einer entsprechenden Höhe und
Fälligkeit der Steuerforderung kurzfristig gefährdet sein.
Der Vorstand wird eine eventuelle Verpflichtung zur Beantragung eines
Insolvenzverfahrens sorgfältig prüfen, wenn die weiteren Gespräche mit dem
Finanzamt nicht zu einer vertretbaren Lösung führen. Dazu könnten u.a. auch
die Veräußerung einzelner Vermögensgegenstände der Gesellschaft sowie
Verhandlungen über die Stundung von Steuerzahlungen zählen.
Karlsruhe, 6. August 2014
Enerxy AG
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Sprache: Deutsch
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E-Mail: info@enerxy.com
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WKN: A1E89S
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