25.01.2018 20:44:40

DGAP-Adhoc: Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen fusions...

Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen fusionskontrollrechtlichen Auflagen vollzogen werden kann

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DGAP-Ad-hoc: VTG Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Sonstiges

Der Vorstand der VTG geht davon aus, dass die Übernahme des Waggonvermieters

Nacco durch die VTG Aktiengesellschaft nur unter erheblichen

fusionskontrollrechtlichen Auflagen vollzogen werden kann

25.01.2018 / 20:44 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt

durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Am 1. Juli 2017 hat die VTG Aktiengesellschaft ("VTG") bekannt gemacht, von

der CIT Group Inc, New York City, USA ("CIT"), sämtliche Anteile an der CIT

Rail Holdings (Europe) SAS, Paris, Frankreich, zu erwerben. Die CIT Rail

Holdings (Europe) SAS ist Eigentümerin der Nacco Gruppe, einem Vermieter von

Eisenbahngüterwagen in Europa mit einer Flotte von rund 14.000 Güterwagen.

Der Vollzug des Erwerbs steht unter dem Vorbehalt der

fusionskontrollrechtlichen Freigabe in Deutschland und Österreich.

Nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit dem Bundeskartellamt geht der

Vorstand der VTG davon aus, dass eine Freigabe der Transaktion durch das

Bundeskartellamt nur unter erheblichen Auflagen erreicht werden kann. Die

VTG hat dem Bundeskartellamt daher eine Veräußerung eines signifikanten

Teils des zu erwerbenden Nacco-Geschäfts angeboten, der rund 30 % des

Güterwagenbestandes der Nacco Gruppe umfasst. Der Vorstand erwartet, dass

das Bundeskartellamt die Prüfungsfrist (Phase II) verlängern wird.

Bei einer Freigabe nach Maßgabe des vorstehenden Vorschlags muss die

Umsetzung vor Vollzug der Transaktion und wirtschaftlich durch VTG erfolgen.

Daher geht der Vorstand der VTG davon aus, dass die Nacco Transaktion erst

im zweiten Halbjahr 2018 vollzogen werden kann. Der EBITDA-Beitrag (Ergebnis

vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) aus der Nacco Transaktion für das

Jahr 2018, den VTG bei Bekanntgabe der Transaktion für das Gesamtjahr 2018

auf circa EUR 100 Mio. vor Transaktions- und Integrationskosten schätzte,

würde sich wegen dieser Verzögerung sowie aufgrund des vorstehenden

Veräußerungsvorschlages deutlich reduzieren.

Kontakt:

Christoph Marx

Leiter Investor Relations

Telefon: +49 (0) 40 23 54-1351

E-Mail: christoph.marx@vtg.com

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25.01.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: VTG Aktiengesellschaft

Nagelsweg 34

20097 Hamburg

Deutschland

Telefon: 040 2354 1351

Fax: 040 2354 1350

E-Mail: ir@vtg.com

Internet: www.vtg.de

ISIN: DE000VTG9999

WKN: VTG999

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

München, Stuttgart, Tradegate Exchange

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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