22.01.2016 11:59:47
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DGAP-Ad hoc: Viscom AG
DGAP-Adhoc: Viscom AG: Viscom AG voraussichtlich von neuer Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) betroffen
Nach diesem Urteil sind Dividendenerträge für noch nicht abgeschlossene Steuerjahre, welche der Entleiher im Rahmen eines Wertpapierleihgeschäfts generiert hat, unter Umständen nicht als steuerbefreit anzusehen. In der Vergangenheit wurden diese Erträge hingegen von den Finanzbehörden regelmäßig als steuerbefreit behandelt.
Die Viscom AG hat - wie viele andere Unternehmen - im Jahre 2006 von dem Instrumentarium der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht und ist aus diesem Grund voraussichtlich von dem veröffentlichten Urteil des BFH betroffen.
Die zu bildenden Rückstellungen orientieren sich an dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht und beinhalten etwaige nachträgliche Steuerzahlungen sowie die damit verbundenen Zinszahlungen. Nach unserer Einschätzung wird diese Rückstellung das Periodenergebnis des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 um ca. 2,5 Mio. EUR belasten. Dieser Betrag setzt sich aus einem Steuermehraufwand von rund 1,7 Mio. EUR und einem erwarteten Zinsaufwand auf Steuern von rund 0,8 Mio. EUR zusammen.
Kontakt: Viscom AG Investor Relations Anna Borkowski Carl-Buderus-Str. 9-15 30455 Hannover Tel.: +49-511-94996-861 Fax: +49-511-94996-555 investor.relations@viscom.de
22.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Viscom AG Carl-Buderus-Strasse 9-15 30455 Hannover Deutschland Telefon: +49 (0) 511 94 996 861 Fax: E-Mail: investor.relations@viscom.de Internet: www.viscom.de ISIN: DE0007846867 WKN: 784686 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Viscom AG / Schlagwort(e): Rechtssache
22.01.2016 11:59
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DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Viscom AG: Viscom AG voraussichtlich von neuer Rechtsprechung des
Bundesfinanzhofs (BFH) betroffen
Hannover, 22.01.2016 - Die Viscom AG (ISIN DE0007846867) wird aufgrund des
ergangenen Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13.01.2016 zur
Besteuerung von Dividendenerträgen im Rahmen der Wertpapierleihe
Rückstellungen für das Geschäftsjahr 2015 bilden.
Nach diesem Urteil sind Dividendenerträge für noch nicht abgeschlossene Steuerjahre, welche der Entleiher im Rahmen eines Wertpapierleihgeschäfts generiert hat, unter Umständen nicht als steuerbefreit anzusehen. In der Vergangenheit wurden diese Erträge hingegen von den Finanzbehörden regelmäßig als steuerbefreit behandelt.
Die Viscom AG hat - wie viele andere Unternehmen - im Jahre 2006 von dem Instrumentarium der Wertpapierleihe Gebrauch gemacht und ist aus diesem Grund voraussichtlich von dem veröffentlichten Urteil des BFH betroffen.
Die zu bildenden Rückstellungen orientieren sich an dem Grundsatz kaufmännischer Vorsicht und beinhalten etwaige nachträgliche Steuerzahlungen sowie die damit verbundenen Zinszahlungen. Nach unserer Einschätzung wird diese Rückstellung das Periodenergebnis des Konzerns für das Geschäftsjahr 2015 um ca. 2,5 Mio. EUR belasten. Dieser Betrag setzt sich aus einem Steuermehraufwand von rund 1,7 Mio. EUR und einem erwarteten Zinsaufwand auf Steuern von rund 0,8 Mio. EUR zusammen.
Kontakt: Viscom AG Investor Relations Anna Borkowski Carl-Buderus-Str. 9-15 30455 Hannover Tel.: +49-511-94996-861 Fax: +49-511-94996-555 investor.relations@viscom.de
22.01.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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