02.07.2015 15:07:59
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DGAP-Ad hoc: Travel24.com AG
Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
02.07.2015 15:07
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leipzig, 2. Juli 2015 - Die Mehrheitsaktionärin der Travel24.com AG (ISIN:
DE000A0L1NQ8), die UNISTER Holding GmbH, Leipzig, hat ihr Verlangen vom 13.
Mai 2015 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, in der
über die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden beschlossen werden
sollte, mit Schreiben vom 2. Juli 2015, welches dem Vorstand der
Travel24.com AG heute übermittelt wurde, zurückgenommen. Die UNISTER
Holding GmbH erklärte gegenüber der Travel24.com AG, die Rücknahme des
Einberufungsverlangens sei ein weiterer Schritt in Richtung einer
Ausräumung der Differenzen im Vertrauen auf den Einigungswillen aller
Seiten. Aufgrund der Rücknahme des Einberufungsverlangens wird der Vorstand
der Travel24.com AG die auf den 13. Juli 2015 einberufene außerordentliche
Hauptversammlung absagen. Daniel Kirchhof bleibt somit
Aufsichtsratsvorsitzender der Travel24.com AG.
Kontakt:
Travel24.com AG
Investor Relations
Katharinenstr. 1-3
04109 Leipzig
Tel.: +49 (0) 341 / 355-72705
Fax: +49 (0) 341 / 355-72799
mailto:ir@travel24.com
www.travel24.com
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