19.05.2015 18:17:24
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DGAP-Ad hoc: Travel24.com AG
Travel24.com AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
19.05.2015 18:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Leipzig, 19. Mai 2015 - Die Travel24.com AG (ISIN: DE000A0L1NQ8) hat von
ihrer Mehrheitsaktionärin, der UNISTER Holding GmbH, Leipzig, mit Schreiben
vom 13.05.2015, welches dem Vorstand der Travel24.com AG heute übermittelt
wurde, ein Verlangen auf Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung der Travel24.com AG gemäß § 122 Abs. 1 AktG erhalten. Die
UNISTER Holding GmbH verfügt über das erforderliche Quorum von 5 % des
Grundkapitals.
Einziger Tagesordnungspunkt des Einberufungsverlangens ist die "Abberufung
und Neubestellung von Aufsichtsratsmitgliedern". Der
Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Daniel Kirchhof, soll mit Wirkung zum Ende
der außerordentlichen Hauptversammlung vorzeitig abberufen werden. Nach
Ansicht der UNISTER Holding GmbH hat Herr Kirchhof mehrfach seine Pflichten
als Mitglied des Aufsichtsrats verletzt, was seine vorzeitige Abberufung
zur Abwendung etwaiger weiterer Nachteile für die Gesellschaft erforderlich
macht.
Der Vorstand der Travel24.com AG wird das Einberufungsverlangen prüfen und unverzüglich alle notwendigen Schritte einleiten.
Kontakt: Travel24.com AG Investor Relations Katharinenstr. 1-3 04109 Leipzig Tel.: +49 (0) 341 / 355-72705 Fax: +49 (0) 341 / 355-72799 mailto:ir@travel24.com www.travel24.com
19.05.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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