SDAX
19.04.2013 15:17:48
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DGAP-Ad hoc: Tipp24 SE
Tipp24 SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Strategische Unternehmensentscheidung
19.04.2013 15:17
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung ihres Gesellschaftssitzes
nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen
heute, den Aktionären der Tipp24 SE die Entscheidung über die Sitzverlegung
im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die
Hauptversammlung soll im Mai für den 28. Juni 2013 einberufen werden. Die
erstmals am 20. März 2013 angekündigte Sitzverlegung ist eine naheliegende
Konsequenz aus der veränderten strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die
sich auf ihre internationalen Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf
Großbritannien und Nordamerika konzentriert und diese aus Großbritannien
heraus weiterentwickeln will.
Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom
Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung
einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum
Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der
Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24
SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso
soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre
Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt
künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in
Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren
Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden.
Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung, voraussichtlich im Herbst 2013.
Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und begründet und die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden.
Kontakt: Tipp24 SE Frank Hoffmann Investor Relations Telefon: +49 40 32 55 33-142 E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.de Internet: www.tipp24-se.de
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