STADA Aktie
WKN: 725180 / ISIN: DE0007251803
14.02.2014 16:26:00
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DGAP-Ad hoc: STADA Arzneimittel AG vinkuliert
STADA Arzneimittel AG / Schlagwort(e): Sonstiges
14.02.2014 16:26
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Bad Vilbel, 14. Februar 2014 - Der Insolvenzverwalter der Velefarm Holding
und der Velefarm VFB hat beim Handelsgericht (Commercial Court) in Belgrad
Klage gegen die Hemofarm A.D., eine Tochtergesellschaft der STADA
Arzneimittel AG, und die Velefarm Prolek, eine Gesellschaft der
Velefarm-Gruppe, eingereicht. Mit der Klage verlangt der
Insolvenzverwalter, dass bestimmte Vereinbarungen und Erklärungen aus den
Jahren 2010 und 2011 zwischen Hemofarm und Gesellschaften der serbischen
Großhandelsgruppe Velefarm gegenüber der Insolvenzmasse der Velefarm
Holding und der Velefarm VFB für unwirksam erklärt werden und infolgedessen
Rückzahlungen an die Insolvenzmasse zu leisten seien.
Im September 2010 hatte die Hemofarm mit der Velefarm Holding und der
Velefarm VFB einen Restrukturierungsplan für Verbindlichkeiten der Velefarm
Holding und der Velefarm VFB gegenüber Hemofarm unterzeichnet: Damit sollte
die Velefarm in die Lage versetzt werden, die noch ausstehenden Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen der Hemofarm schrittweise über mehrere Jahre
zu begleichen (vgl. Ad-hoc-Meldung vom 28.09.2010). Im Jahr 2012 haben die
Velefarm Holding und die Velefarm VFB das Insolvenzverfahren beantragt, in
dem ein Insolvenzverwalter als Vertreter beider Gesellschaften bestellt
wurde.
Der Insolvenzverwalter behauptet in seiner Klage, dass die Hemofarm andere Gläubiger der Velefarm Holding und der Velefarm VFB bei Vollzug des Restrukturierungsplans und damit in Zusammenhang stehender Vereinbarungen und Handlungen benachteiligt habe. Daneben verlangt der Insolvenzverwalter Rückzahlungen an die Insolvenzmasse der Velefarm Holding und der Velefarm VFB zuzüglich Zinsen und Verfahrenskosten.
In der Klageschrift werden diese Beträge mit circa 54,2 Millionen Euro (in lokaler Währung) beziffert. Dabei wäre allerdings zu berücksichtigen, dass der Hemofarm als Gläubigerin der Insolvenzmasse eine Quote von der Insolvenzmasse in erheblichem Maße zusteht.
Hemofarm und STADA halten die Klage für unbegründet. Die Voraussetzungen der vorsätzlichen Gläubigerschädigung sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Der Restrukturierungsplan zwischen der Hemofarm, der Velefarm Holding und der Velefarm VFB wurde von Hemofarm unter Beachtung aller gesetzlichen Anforderungen vollzogen und diente der Restrukturierung der Velefarm-Gruppe und nicht der Benachteiligung anderer Gläubiger. Insbesondere kam es im Zusammenhang mit dem Restrukturierungsplan bei der Hemofarm als einem der größten Gläubiger der Velefarm-Gruppe zu signifikanten Abschreibungen (vgl. Ad-hoc-Meldungen vom 28.09.2010 und 21.09.2011). Hemofarm stützt sich bei dieser Einschätzung unter anderem auf das Gutachten einer namhaften lokalen Rechtsanwaltskanzlei und wird sich gegen diese Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen.
Weitere Informationen: STADA Arzneimittel AG / Unternehmenskommunikation / Stadastraße 2-18 / D - 61118 Bad Vilbel / Tel.: +49 (0) 6101 603-113 / Fax: +49 (0) 6101 603-506 / E-Mail: communications@stada.de Oder besuchen Sie uns im Internet unter www.stada.de.
14.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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