11.02.2015 12:07:16
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DGAP-Ad hoc: NESCHEN AG
DGAP-Adhoc: NESCHEN AG: Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015
Bückeburg, 11. Februar 2015
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der am 24. März 2015 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen. Da der Kreditgläubiger Sandton am 6. Februar angeboten hat, den bestehenden Kredit ganz oder teilweise in Eigenkapital umzuwandeln, eröffnet sich für das Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands nun die Chance, eine langfristig tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Der Vorstand begrüßt daher ausdrücklich, dass das Angebot von Sandton die geforderte Klarheit schafft. Beschließt die außerordentliche Hauptversammlung die erforderliche Kapitalherabsetzung sowie das Genehmigte Kapital, wird im nächsten Schritt auf der Grundlage eines Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Wertverhältnis für die Umwandlung der Schulden in Eigenkapital bestimmt werden.
Kontakt: BSK Becker + Schreiner Kommunikation GmbH Herr Tobias Weitzel Gießerallee 6 47877 Willich Telefon: +49 (2154) 81 22 18 E-Mail: investor.relations@neschen.de
11.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Neschen AG Hans-Neschen-Str. 1 31675 Bückeburg Deutschland Telefon: + 49 (0) 5722 207-0 Fax: + 49 (0) 5722 207-197 E-Mail: a.buhrmester@neschen.de Internet: www.neschen.de ISIN: DE0005021307 WKN: 502130 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Hannover; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------
Neschen AG / Schlagwort(e): Kapitalrestrukturierung
11.02.2015 12:07
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Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Februar 2015
Beschlussvorschläge zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur in der
außerordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2015
Bückeburg, 11. Februar 2015
Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der am 24. März 2015 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung vorzuschlagen, ein Genehmigtes Kapital (Bar- und/oder Sachkapitalerhöhung gegen Sacheinlage mit Bezugsrechtsausschluss) von bis zu EUR 6.562.500,00 zu schaffen sowie das Kapital im Verhältnis 1:10 herabzusetzen. Da der Kreditgläubiger Sandton am 6. Februar angeboten hat, den bestehenden Kredit ganz oder teilweise in Eigenkapital umzuwandeln, eröffnet sich für das Unternehmen nach Überzeugung des Vorstands nun die Chance, eine langfristig tragfähige, nachhaltig verbesserte Finanzierungsstruktur zu schaffen. Der Vorstand begrüßt daher ausdrücklich, dass das Angebot von Sandton die geforderte Klarheit schafft. Beschließt die außerordentliche Hauptversammlung die erforderliche Kapitalherabsetzung sowie das Genehmigte Kapital, wird im nächsten Schritt auf der Grundlage eines Gutachtens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Wertverhältnis für die Umwandlung der Schulden in Eigenkapital bestimmt werden.
Kontakt: BSK Becker + Schreiner Kommunikation GmbH Herr Tobias Weitzel Gießerallee 6 47877 Willich Telefon: +49 (2154) 81 22 18 E-Mail: investor.relations@neschen.de
11.02.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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