21.11.2008 17:35:00

DGAP-Ad hoc: Hypo Real Estate Holding AG

DGAP-Adhoc: Hypo Real Estate Holding AG: SoFFin gewährt Hypo Real Estate Group Garantierahmen über 20 Mrd. Euro

Hypo Real Estate Holding AG / Vereinbarung

21.11.2008

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

SoFFin gewährt Hypo Real Estate Group Garantierahmen über 20 Mrd. Euro

Der Finanzmarktstabilisierungsfonds ('SoFFin') hat der Hypo Real Estate Group einen Garantierahmen im Umfang von 20 Mrd. Euro zur Stärkung der Liquiditätsausstattung gewährt.

Die zur Hypo Real Estate Group gehörende Hypo Real Estate Bank AG kann die durch die SoFFin auszustellenden Garantien zur Besicherung von auszugebenden Schuldverschreibungen nutzen, die spätestens zum 15. Januar 2009 zur Rückzahlung fällig sind. Die Hypo Real Estate Bank AG zahlt an die SoFFin eine zeitanteilig berechnete Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,1 % auf den nicht in Anspruch genommenen Teil des Garantierahmens. Für ausgestellte Garantien ist eine Provision in Höhe von 1,5 % p.a. zu zahlen.

Der vereinbarte Garantierahmen ist ein Ergebnis der weiter andauernden Gespräche der Hypo Real Estate Group mit der SoFFin über die Gewährung längerfristiger und umfassender Maßnahmen zur Liquiditäts- und Kapitalunterstützung der Gruppe.

---------------------------------------------------------------------------

Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Aufschubbegründung SoFFin Garantie II

Am 19. November 2008 gegen 18.00 Uhr wurde der Vorstandsvorsitzende Dr. Axel Wieandt vom Vorsitzenden des Leitungsausschusses der SoFFin darüber informiert, dass der Lenkungsausschuss der SoFFin eine Grundsatzentscheidung über den Antrag der Gesellschaft vom 17. November 2008 über die Stellung eines Garantierahmens getroffen habe. Diese grundsätzliche Entscheidung sehe Auflagen vor, die noch ausformuliert werden müssten.

Dr. Wieandt unterrichtete anschließend Herrn Frank Krings. Dieser informierte den Mitarbeiter der Rechtsabteilung, Harald Pospischil. FK und HP telefonierten anschließend mit einer Mitarbeiterin der SoFFin, Frau Claudia Hillenherms über die Ausgestaltung der Auflagen und den weiteren Prozess. Hierbei stellte sich heraus, dass die SoFFin erst am (späten) Nachmittag des 20. November 2008 den Wortlaut der Auflagen und den vollständigen Text des Garantiebereitstellungsvertrages liefern könne.

Die Gesellschaft hat am Abend des 19. November 2008 von der Möglichkeit einer Selbstbefreiung gemäß § 15 Abs. 3 WpHG Gebrauch gemacht.

Begründung:

Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass die Märkte nur über den endgültigen Abschluss einer Vereinbarung über eine Stabilisierungsmaßnahme der SoFFin informiert werden. Informationen über Grundsatzentscheidungen der SoFFin, die zur Umsetzung noch Verhandlungen bedürfen, führen am Markt zur Verunsicherung. Die Gesellschaft hat deshalb ein berechtigtes Interesse, erst nach der vollständigen Entscheidung der SoFFin inklusive aller Auflagen die Öffentlichkeit über den Abschluss der Stabilisierungsmaßnahme zu unterrichten. Eine Irreführung der Öffentlichkeit war und ist nicht zu befürchten, da die Gesellschaft wiederholt die Öffentlichkeit informiert hatte, dass sie weitere Stabilisierungsmaßnahmen bei der SoFFin beantragen und benötigen werde. Die Vertraulichkeit war gewährleistet, da die Information in der Gesellschaft nur einem ganz kleinen Kreise bekannt war. Am Nachmittag des 21.November 2008 erhielt die Gesellschaft den von der SoFFin gegengezeichneten Garantieübernahmevertrag. Die Gründe für die Selbstbefreiung waren damit entfallen.

An der Entscheidung über die Ad-Hoc-Relevanz und die Selbstbefreiung waren beteiligt:

Dr. Axel Wieandt, CEO, Tel. 089 / 20 30 07-700 Frank Helmut Krings, COO, Tel. 089 / 20 30 07-749 Dr. Heiner Bendfeld, Group Legal, Tel. 089/ 20 30 07-702 Harald Pospischil, Group Legal, Tel. 089 / 20 30 07-745 Reiner Barthuber, Group Compliance, Tel. 089 / 20 30 07-201

Kontakt: Reiner Barthuber +49-89-203007-201

21.11.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP

--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: Hypo Real Estate Holding AG Unsöldstraße 2 80538 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 203 007-780 Fax: +49 (0)89 203 007-772 E-Mail: ir@hyporealestate.com Internet: www.hyporealestate.com ISIN: DE0008027707 WKN: 802770 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hannover, Stuttgart, Düsseldorf, München, Hamburg; Terminbörse EUREX Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

JETZT DEVISEN-CFDS MIT BIS ZU HEBEL 30 HANDELN
Handeln Sie Devisen-CFDs mit kleinen Spreads. Mit nur 100 € können Sie mit der Wirkung von 3.000 Euro Kapital handeln.
82% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren.

Nachrichten zu Hypo Real Estate Holding AGmehr Nachrichten

Keine Nachrichten verfügbar.

Analysen zu Hypo Real Estate Holding AGmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Indizes in diesem Artikel

MDAX 25 428,36 -1,62%