03.03.2015 12:36:40
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DGAP-Ad hoc: Homag Group AG
Homag Group AG / Schlagwort(e): Sonstiges
03.03.2015 12:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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HOMAG Group AG: Höhe von Ausgleich und Abfindung nach dem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag zwischen der HOMAG Group AG und der Dürr
Technologies GmbH
Schopfloch, 3. März 2015 - Auf Basis der veröffentlichten aktuellen
Zinsstrukturdaten der Deutschen Bundesbank für den Dreimonatszeitraum bis
zum 5. März 2015 wird sich zum Bewertungsstichtag ein einheitlicher
Basiszinssatz von 1,25 % ergeben. Wie in der am 22. Januar 2015 im
Bundesanzeiger veröffentlichten Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung beschrieben, ergeben sich dadurch geringfügige Anpassungen
in den Ziffern 4.3 und 5.1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
zwischen der HOMAG Group AG und der Dürr Technologies GmbH. Danach beträgt
der Ausgleich bzw. die Garantiedividende nach § 304 AktG brutto EUR 1,18
(netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR
1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr und der Betrag der
Abfindung nach § 305 AktG beläuft sich auf EUR 31,56 je HOMAG-Aktie.
Über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags wird die außerordentliche Hauptversammlung der HOMAG Group AG am 5. März 2015 beschließen.
03.03.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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