09.12.2014 11:15:14
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DGAP-Ad hoc: Enerxy AG
Enerxy AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
09.12.2014 11:15
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Auf der heutigen Hauptversammlung der Enerxy AG ist unter anderem eine
Beschlussfassung über die Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft
vorgesehen. Da sich die Gesellschaft mit hohen möglichen
Steuerverbindlichkeiten konfrontiert sieht, mussten große Teile des
Anlagevermögens bereits veräußert bzw. abgetreten werden. In diesem
Zusammenhang hat der Hauptaktionär signalisiert, dass er keine weiteren
finanziellen Mittel mehr zur Verfügung stellen wird.
Im Zuge der vorgeschlagenen Auflösung und Abwicklung der Gesellschaft
sollen die verbleibenden Vermögensgegenstände verwertet, und die
Verbindlichkeiten beglichen werden. Das nach der Berichtigung der
Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft wird nach Maßgabe
des Aktiengesetzes unter die Aktionäre verteilt.
Voraussichtlich wird das zu verteilende Vermögen sehr gering sein, die Gesellschaft rechnet mit ca. 0,10 EUR pro Aktie. Dies wäre möglich unter der Voraussetzung einer Verständigung mit dem Finanzamt sowie der planmäßigen Abwicklung innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist. Eventuelle Verzögerungen bei der Abwicklung könnten den zu verteilenden Betrag weiter reduzieren.
Vorstand und Aufsichtsrat der Enerxy AG empfehlen der Hauptversammlung die Annahme des Beschlussvorschlags.
Karlsruhe, 9. Dezember 2014
Enerxy AG
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