12.05.2016 13:00:45
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DGAP-Ad hoc: Capital One AG
Capital One AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Sonstiges
12.05.2016 13:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Capital One AG
Zuzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 1 Mio.
und vorzeitige Beendigung des öffentlichen Angebots auf Grundlage des
Wertpapierprospekt vom 12. November 2015
Die Capital One AG hat eine Einbringungsvereinbarung mit der
Mehrheitsaktionärin, der Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH, mit dem
Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Leipzig
unter HRB 29806, abgeschlossen, wonach sich die Unister Travel
Betriebsgesellschaft mbH verpflichtet hat, eine sonstige Zuzahlung in Höhe
von insgesamt EUR 1.000.000,00 in die Kapitalrücklage der Capital One AG
nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB zur freien Verfügung des Vorstands der Capital
One AG zu leisten. Die Unister Travel Betriebsgesellschaft mbH hat die
entsprechende Zahlung in die Kapitalrücklage der Capital One AG am 11. Mai
2016 getätigt.
Weiter hat die Capital One AG entschieden, das öffentliche Angebot in Deutschland, Österreich und Luxemburg hinsichtlich der 600.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien aus dem Eigentum der Altaktionäre durch werbende Maßnahmen in Bezug auf die Zulassung der Aktien der Capital One AG zum regulierten Markt der Börse Düsseldorf auf Grundlage des von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen gebilligten Wertpapierprospekts vom 12. November 2015 mit sofortiger Wirkung zu beenden.
12.05.2016 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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