12.11.2013 19:15:27

DER STANDARD-KOMMENTAR "Länder suchen nach Bedeutung" von Conrad Seidl

Bürgernahe Verwaltung klingt gut, die Beispiele schrecken aber eher ab - Ausgabe vom 13.11.2013

Wien (ots) - Landespolitik ist im Grunde eine beschauliche Sache: Die Landtage treten im Normalfall an zwei Dutzend Sitzungstagen im Jahr zusammen, beraten über Jagdrecht, Jugendschutz und Feuerwehrwesen und verfassen die eine oder andere Resolution, die sich an die Bundesregierung richtet. Und natürlich befassen sich die Abgeordneten gerne mit Umweltschutz - soweit diese Materie nicht im Bundesrecht oder dem EU-Recht erschöpfend behandelt ist. Nur der Bereich Naturschutz ist voll und ganz Landessache - was an den Grenzen der Bundesländer zu kuriosen Situationen führen kann. So ist es ja mit den meisten Bereichen: Ein Großteil der Österreich betreffenden Rechtsmaterien ist ohnehin zwingendes Gemeinschaftsrecht
was der Republik Österreich bleibt, übernehmen gerne die Regierung und Parlament auf Bundesebene. Und der Rest bleibt (anders als bei der Gründung der Republik vor 95 Jahren geplant) den Bundesländern. Klarerweise versteht man auch in Linz und Graz, Eisenstadt und Innsbruck, dass sich da in absehbarer Zeit wenig ändern wird - auch wenn dieser Zustand in den einzelnen Bundesländern als wenig befriedigend empfunden wird. Also wird nach einem Weg gesucht, wie man die Bedeutung der Länder doch noch aufpolieren könnte. Wenn es nicht im Bereich der Rechtssetzung ist, dann vielleicht im Bereich der Verwaltung. Das wäre im Grunde keine schlechte Idee: Einige Verwaltungsagenden lassen sich durchaus bürgernäher organisieren. Das vor allem von der ÖVP verfolgte, aber auch in den roten Landesparteien recht populäre Subsidiaritätsprinzip sähe etwa vor, dass man die Verwaltung der Schulen möglichst weit "nach unten" verlagert - wobei der Bund per Gesetz vorgeben würde, wie Schulorganisation, Lehrpläne und Unterrichtsqualität aussehen müssen. Eltern und Schüler könnten ohnehin direkt beobachten, ob die Verwaltung sachgerecht und zielorientiert (oder etwa überwiegend an Parteiinteressen orientiert) funktioniert. Die Landeshauptleute, im Bewusstsein ihres persönlichen Ansehens daheim in den Ländern, werben derzeit heftig für ein solches System und führen dabei an, dass die Auslagerung der Bundesstraßenverwaltung in die Länder ebenso gut funktioniert hat wie die Gesundheitsreform, die Minister Alois Stöger in aller Stille (und mit mehr fachlicher als öffentlicher Anerkennung) gemeinsam mit den Ländern auf die Schiene gebracht hat. Gelingt es den Landeshauptleuten, ihren Bundesparteien schmackhaft zu machen, dass Landesverwaltungen billiger und bürgernäher arbeiten, dann könnten sie daheim noch zusätzliche Popularität gewinnen: Denn mittelfristig würden besser dotierte Planstellen für besser ausgebildete Beamte von Wien in die Bundesländer verlegt. Zwei gewichtige Punkte sprechen aber dagegen, dass die Länder solchen Machtzuwachs bekommen. Da ist zum einen das steirische Beispiel: Da wird zwar mit großer Ambition die Verwaltung auf höhere Effizienz getrimmt - aber es läuft dort letztlich gegen das Subsidiaritätsprinzip. Am Ende bekommen die Steirer eine stärker zentralisierte Verwaltung. Die beiden anderen Beispiele heißen Kärnten und Salzburg: Dort hat die allzu selbstständige Finanzpolitik mitten in Skandale geführt. Und dann (eigentlich: viel zu spät) war es mit der Beschaulichkeit der Landespolitik auch vorbei.

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