20.11.2014 10:18:35
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Deckelung von Banker-Boni dürfte bestehen bleiben
Von Hans Bentzien
Die in der EU vorgeschriebene Deckelung von Bonus-Zahlungen an Banker dürfte bestehen bleiben. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Niilo Jääskinen, ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die die Höhe von Bonuszahlungen an Banker im Verhältnis zu deren Grundvergütung begrenzen, rechtmäßig sind. Der EuGH folgt in der Regel den Anträgen des Generalanwalts. Großbritanniens Versuch, diese Regelung zu Fall zu bringen, ist damit gescheitert. Das Urteil betrifft Bankmitarbeiter, "deren berufliche Tätigkeit sich auf das Risikoprofil der sie beschäftigenden Finanzinstitute auswirkt".
Sonderzahlungen werden seit 2013 an das Grundgehalt von Bankmanagern gekoppelt, um den Anreiz zu riskantem, kurzfristig orientiertem Geschäftsgebaren zu vermindern. "Da im Verhältnis zur Grundvergütung oft ganz erhebliche Bonusauszahlungen geleistet wurden, setzte dies bei Angestellten einen Anreiz, unangemessen hohe Risiken einzugehen, um an kurzfristigen Gewinnen der Bank beteiligt zu werden, nicht aber an den Kosten ihres Scheiterns, die in den ungünstigsten Fällen vom Steuerzahler getragen wurden", heißt es in der Presseerklärung des EuGH.
Gemäß der so genannten CRD-IV-Richtlinie können Angestellten keine Bonuszahlungen erhalten, die 100 Prozent ihrer Grundvergütung überschreiten, bzw. 200 Prozent, falls Mitgliedstaaten es den Anteilseignern, Inhabern oder Mitgliedern der Finanzinstitute gestatten, einen höheren Wert zu billigen.
Großbritannien hatte gegen diesen Teil des CRD-IV-Pakets geklagt, weil es darin eine Verletzung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität sah. Dies bezügliche Regelungen seien nicht von der EU, sondern von den Staaten zu treffen.
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@wsj.com
DJG/hab/smh
(END) Dow Jones Newswires
November 20, 2014 04:17 ET (09:17 GMT)
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