18.01.2024 16:09:00

COFAG soll bis Jahresende vollständig abgewickelt werden

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) will mit der Abwicklung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) ab 30. Juni beginnen und die Hilfsagentur bis Ende Dezember vollständig liquidieren. Vergangenen Juni hatte Brunner erstmals die Auflösung der COFAG ohne fixes Enddatum angekündigt. "Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausgezahlt werden", sagte Brunner am Donnerstag vor Journalisten in Wien.

Die COFAG ist innenpolitisch ein heißes Thema. Die Oppositionsparteien kritisierten seit langem das Management der Finanzierungsagentur und die Abwicklung der Förderungen. Auf Initiative der SPÖ und FPÖ gibt es heuer im Parlament einen eigenen COFAG-U-Ausschuss, der Förderungen durch die Covid-Finanzierungsagentur beleuchten soll. "Über die COFAG konnte in der schwierigen Corona-Zeit rasch und unbürokratisch geholfen werden und wurden zahlreiche Unternehmen sowie Arbeitsplätze gerettet", betonte Brunner. Er verwies auch darauf, dass die Finanzierungsagentur bereits vor Beginn seiner Amtszeit gegründet wurde. Der Rechnungshof prüfte bei der Hilfsagentur den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 und fand "beträchtliches Überförderungspotential" und kritisierte unter anderem die hohen Kosten für die extra gegründete Gesellschaft. Die Rechnungshofprüfer empfahlen im Herbst 2022 die Auflösung der COFAG.

Um die Auswirkungen der Coronapandemie für Unternehmen in Österreich abzufedern, stellte die COFAG in Österreich Garantien, Fixkostenzuschüsse, den Verlustersatz, den Ausfallsbonus sowie den Lockdown-Umsatzersatz bereit. Die COVID-19-Finanzierungsagentur hat nach eigenen Angaben 99 Prozent der über 1,3 Mio. Anträge von 660.000 Antragstellern abgearbeitet und rund 15 Mrd. Euro an Wirtschaftshilfen ausbezahlt. Die Corona-Hilfsagentur habe in Aussicht gestellt, alle offenen Förderanträge bis Ende Juni abzuarbeiten, sagte Brunner. Im Zuge der Überprüfung der gewährten Wirtschaftshilfen hat die COFAG bisher in knapp 5.600 Fällen mehr als 100 Mio. Euro zurückgefordert.

SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer erinnerte in einer Reaktion an von Rechnungshof und EU-Kommission bestätigte massive Überförderungen, die es bei der COFAG gegeben habe. Brunner tue hier "nichts". Allein auf Basis der Konzernbetrachtung sei rund eine halbe Milliarde Euro zurückzufordern, sagte Krainer unter Berufung auf Informationen aus dem Finanzausschuss

Bei dieser COFAG-Thematik rund um Überschreitungen der beihilferechtlichen Obergrenzen durch Unternehmensverbünde gibt es noch keine Einigung in der Regierung. Wenn ÖVP und Grüne sich nicht einigen, müssten Wirtschaftshilfen in Millionenhöhe zurückgezahlt werden. "Obwohl es eine EU-konforme Möglichkeit gibt - das Finanzministerium hat mit der EU-Kommission eine Einigung über diese Richtlinie gefunden - verweigert der Koalitionspartner die Zustimmung zu dieser Lösung", kritisierte Brunner. Es gehe um 161 Unternehmensverbünde, teilweise auch österreichische Traditionsunternehmen, die sich auf 965 Unternehmen aufteilen. Auch Wirtschaftskammer-Generalsekretär Karlheinz Kopf fordert in der Causa "eine rasche Lösung". "Die betroffenen Betriebe warten schon zu lange auf die angekündigte Richtlinie", so Kopf in einer Aussendung. Der Generalsekretär der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV), Markus Gratzer, warnte davor, dass "die Falschen am Pranger landen". "Man kann die Verantwortung für die Fehler, die in der und rund um die COFAG gemacht wurden, nicht den Geschädigten umhängen", so Gratzer. "Auf jeden Betrieb, der im Verdacht steht, zu hoch entschädigt worden zu sein, kommen Hunderte, denen bis heute große Summen vorenthalten werden." Der ÖHV-Generalsekretär forderte auch "die rasche Inkraftsetzung der von der EU-Kommission bereits notifizierten Richtlinie zur Behandlung verbundener Unternehmen.

Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, erwartet noch "viele Rückforderungen" bei COFAG-Fördermittel. "Wenn jemand verpflichtet ist etwas zu zahlen, dann muss man leider manchmal Zwangsmittel über die Gerichte einsetzen", sagte Peschorn beim Pressegespräch mit Finanzminister Brunner. Hier werde die Finanzprokurator als Anwalt der Republik künftig aktiv werden. Wann es bei Corona-Förderungen zu einer Verjährung kommt, muss laut Finanzministerium noch im Detail geklärt werden. Peschorn verwies auf die grundsätzlich in der österreichischen Rechtsordnung vorgesehene 30-jährige Verjährungsfrist. Unternehmen pochen aber oft auf die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren, um im Geschäfts- und Rechtsverkehr eine raschere Rechtssicherheit zu haben. Bei laufenden Klagen von Betrieben gegen die COFAG wegen Nicht-Förderung, soll dann bei Auflösung der Corona-Finanzierungsagentur der Bund zur Prozesspartei werden.

Die schrittweise Übertragung von Aufgaben der COFAG auf die öffentliche Verwaltung soll nun ab 30. Juni erfolgen, das Finanzamt die Förder-Rückforderungen übernehmen. Bei Betriebsprüfungen prüft die Finanz, ob COVID-Förderungen zu Unrecht bezogen wurden. Aufgrund des Verfassungsgerichtsurteils müsse man die Rahmenbedingungen zur Abwicklung noch gesetzlich regeln, erklärte Brunner. Mit dem Koalitionspartner gebe es dazu aber bereits Einverständnis. Der VfGH hob im vergangenen Herbst Teile der gesetzlichen Grundlagen der COFAG mit Wirkung Ende Oktober 2024 auf, dadurch können bis dahin bereits beantragte Hilfen noch fließen.

Brunner hatte im Juni 2023 die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) beauftragt, gemeinsam mit der COFAG ein Abwicklungskonzept für die Corona-Finanzierungsagentur bis Ende September 2023 auszuarbeiten. Aufgrund des VfGH-Urteils im vergangenen Herbst zog sich die Erarbeitung des Konzepts. Eine Projektgruppe innerhalb der Verwaltung soll nun mit Experten die gesetzlichen, organisatorischen und strukturellen Rahmenbedingungen für die Übertragung der COFAG-Aufgaben auf die öffentliche Verwaltung erarbeiten.

cri/phs/hel

WEB https://www.cofag.at/

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