28.05.2019 16:08:00
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Causa Grasser: Gericht stellt Ermittlungsverfahren zu einem Punkt ein
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) könne gegen den Beschluss des Haft- und Rechtsschutzrichters innerhalb von 14 Tagen Beschwerde erheben, erklärte die Gerichtssprecherin gegenüber der APA. Die WKStA teilte der APA auf Anfrage mit, es sei noch keine Entscheidung über eine allfällige Beschwerde getroffen worden.
Wie die Anwälte von Grasser am Dienstag in einer Aussendung mitteilten, habe Grasser am 26. November 2018 die Einstellung dieses Ermittlungsverfahrens beantragt. Die WKStA habe diesen Einstellungsantrag mit negativer Stellungnahme dem Landesgericht für Strafsachen Wien vorgelegt. Heute Dienstag entschied das Gericht im Sinne Grassers.
Es geht um die Frage, ob Grasser die Erlösmaximierung beim Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften (Buwog u.a.) unterlassen habe, indem er die Gesellschaften im Paket und nicht einzeln veräußerte. Ursprünglich war der Punkt ("35-Mio-Euro-Faktum") einer von vier Anklagepunkten in der Causa Grasser.
Grasser hatte gegen alle vier Anklagepunkte Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) gab dem Einspruch insoweit Folge, als es das Verfahren hinsichtlich der Auswahl des Investmenthauses Lehman Brothers einstellte. Hinsichtlich der Frage, ob Grasser beim Verkauf eine Erlösmaximierung unterlassen habe, war vom OLG Wien im April 2017 mangels hinreichender Klärung des Sachverhalts die Wiedereröffnung des Ermittlungsverfahrens angeordnet worden. Dieses Verfahren wird nun - falls die WKStA keine Beschwerde erhebt - eingestellt.
Zu den zwei weiteren Anklagepunkten, nämlich dem Korruptionsverdacht bei der Vergabe der Bundeswohnbaugesellschaften an das Österreich-Konsortium, und bei der Einmietung der Finanz in das Linzer Bürohaus Terminal Tower, findet seit Dezember 2017 ein Strafprozess gegen Grasser und weitere Angeklagte statt.
(Schluss) gru/tsk
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