30.08.2015 15:04:39

BW-Arbeitsagenturchef fordert einfacheren Zugang zu deutschem Arbeitsmarkt

STUTTGART (dpa-AFX) - Der Chef der baden-württembergischen Arbeitsagentur, Christian Rauch, plädiert für einen unkomplizierteren Zugang von Flüchtlingen und außereuropäischen Arbeitsmigranten auf den deutschen Arbeitsmarkt. "Zwar hat Deutschland im internationalen Vergleich sehr liberale Zuwanderungsregelungen, diese sind aber sehr intransparent und wenig verständlich", sagte er der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Ein Gesetz, in dem die Regeln unter anderem zu Arbeitsgenehmigung und zum Aufenthalt gebündelt seien, müsse dem Arbeitssuchenden ermöglichen, seine Chancen auf einen Arbeitsplatz in Deutschland auszuloten. Auch die Arbeitgeber im Land fordern ein modernes Zuwanderungsgesetz.

"Der Anspruch eines modernen Einwanderungslandes muss sein, dass der Arbeitssuchende fünf Fragen beantwortet, um selbst zu erkennen, ob er die Voraussetzungen für eine Arbeit in Deutschland erfüllt", betonte Rauch. Die bisherigen Regelungen seien für Nicht-Juristen schwer zu durchdringen.

Unproblematisch ist der Zugang aus seiner Sicht bislang nur für außereuropäische Menschen mit hoher Qualifikation, die ein Arbeitsverhältnis mit einem Jahreseinkommen von mindestens 46 400 Euro, bei sogenannten Mangelberufen von 37 752 Euro brutto nachweisen können. Sie erhalten die Blue Card.

Bei nicht-akademischen Berufen auf einer sogenannten Positivliste, zum Beispiel Pflegeberufe, Mechatroniker und Installateure ist die gesetzliche Anforderung, dass der Arbeitsvertrag einen tariflichen oder ortsüblichen Lohn vorsieht. Um die Kompetenzen festzustellen, werden die formalen Qualifikationen aus dem Herkunftsland abgeglichen mit denen, die für einen bestimmten Beruf in Deutschland erforderlich sind. Doch diese Voraussetzungen treffen nur für einen kleinen Teil der Arbeitssuchenden aus nicht-europäischen Ländern zu.

Zudem schlägt Rauch vor, einen Teil der Vorrangprüfung für Drittstaatler, also Menschen außerhalb der EU, durch die Arbeitsagenturen abzuschaffen. "Bei einem auf drei Monate verkürzten Verbot der Arbeitsaufnahme macht es keinen Sinn mehr, zu untersuchen, ob ein geeigneter Inländer zur Verfügung steht - wenn dem so wäre, wäre dieser bereits eingestellt", erläuterte Rauch. Asylbewerber dürfen seit vergangenem Jahr nach drei Monaten arbeiten, wenn die Vorrangprüfung positiv für sie ausfällt. Allerdings müsse weiterhin überprüft werden, ob der Arbeitssuchende zu gleichwertigen Bedingungen beschäftigt werde. "Damit wird Lohndumping verhindert."

Während die Gleichwertigkeitsprüfung bei Arbeitsmigranten das bewährte Mittel sei, um deren Qualifizierung zu belegen, stoße dieses Instrument bei Flüchtlingen an seine Grenzen. Wenn jegliche Papiere über die Ausbildung fehlten, würden die Fähigkeiten des potenziellen Arbeitnehmers bei praktischen Prüfungen erhoben. Rauch: "Für den Arbeitgeber gewinnt zunehmend die Frage an Bedeutung, was ein Bewerber kann und nicht welche Papiere er vorweist." Diese spielten nur für weniger als fünf Prozent der Arbeitgeber eine Rolle.

Bei syrischen Flüchtlingen sei eine bezogen auf alle Hilfesuchenden überdurchschnittliche Qualifikation festzustellen. Vor allem Ärzte von dort fänden einen leichten Zugang zum deutschen Gesundheitswesen. Bei ihnen sei Sprache das Haupthindernis zur schnellen Integration in den Arbeitsmarkt. "Dabei ist es wichtig, dass der Spracherwerb nicht nur im Klassenraum stattfindet, für die Integration von Flüchtlingen und Arbeitsmigranten braucht man ein Rundum-Sorglos-Paket", so Rauch. Das betreffe die Zeit vor und nach dem Arbeitstag. Ehrenamtliche Helfer, Arbeitgeber, Kammern, Vereine und Bleiberechtsnetzwerke spielten eine große Rolle, damit die Menschen sich ins Wohnumfeld und das gesellschaftliche Leben vor Ort eingliedern./jug/wdw/DP/he

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