"Einer lügt" |
13.09.2018 16:28:00
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BUWOG-Zeuge Berner klagt Grasser-Anwalt Ainedter wegen Lügen-Vorwurfs
Richterin Margot Winter erkundigte sich zu Beginn der Tagsatzung, ob die Parteien zu einem Vergleich gefunden hätten - was aber nicht der Fall war. Berner hatte über seinen Anwalt Martin Deuretsbacher Ainedter zivilrechtlich auf Unterlassung seiner Aussagen geklagt, weil diese ehrenbeleidigend und kreditschädigend seien. Eine Einstweilige Verfügung gegen Ainedter ist laut Deuretsbacher schon rechtskräftig erlassen worden.
Stein des Anstoßes: Ainedter hatte im Anschluss an eine Verhandlung im BUWOG-Grasser-Strafprozess vor Journalisten über Berner gesprochen und diesem Lüge vorgeworfen. "Einer lügt. Nachdem der Herr Ohneberg freigesprochen wurde, bleibt wohl nur der Herr Berner über", sagte Ainedter laut einem ORF-Radiobericht vom 14. Dezember 2017. Damit habe er Berner der Lüge bezichtigt und ihn unglaubwürdig machen wollen, so Deuretsbacher.
Willibald Berner war ab Februar 2000 Kabinettschef im Infrastrukturministerium. Bei den Ermittlungen ab Herbst 2009 zum Korruptionsverdacht bei der BUWOG-Privatisierung hat Berner Grasser belastet. In der BUWOG-Anklage wird Berners Aussage im Zusammenhang mit der "Aufdeckung des Tatplans" angeführt. Laut Anklage hat Berner gesagt, dass ihm der - nun mitangeklagte - Lobbyist Peter Hochegger schon im Jahr 2000 erzählt habe, dass sich Grasser und andere aus der FPÖ bei Privatisierungen der schwarz-blauen Bundesregierung bereichern wollten. Grasser und Hochegger weisen dies zurück.
Im Herbst 2009 hatte Berner auf dem Weg zu einer Zeugeneinvernahme bei der Staatsanwaltschaft zu den BUWOG-Ermittlungen den früheren Soravia-Manager Martin Ohneberg zufällig auf der Straße getroffen. Was die beiden dabei gesprochen haben, darüber gingen auch heute die Angaben auseinander.
Ohneberg wurde heute als Zeuge einvernommen. Er bestätigte das zufällige Zusammentreffen im Herbst 2009 mit Berner, er habe mit ihm damals auch über die Dorotheums-Privatisierung gesprochen. Dann aber habe er nur grundsätzlich gesagt, wenn irgendwo irgendeiner was macht, würde er wohl nur Bares nehmen. Grasser habe er aber damit nicht gemeint, und auch nicht, dass bei der Dorotheums-Privatisierung jemand Geld genommen hätte. Ohneberg sagte heute auch, er habe immer nur mit der ÖIAG über die Privatisierung des Dorotheums gesprochen, nicht mit Grasser. Er habe zu Grasser auch kein Naheverhältnis und sei nicht mit ihm befreundet. Das Dorotheum war im September 2001 von der schwarz-blauen Bundesregierung, der Grasser als Finanzminister angehörte, privatisiert worden.
Berner sagte heute bei seiner Einvernahme, Ohneberg habe damals dem - als Belastungszeugen gegen Grasser auftretenden - gemeinsamen Bekannten Michael Ramprecht alles Gute gewünscht, aber gemeint, Ramprecht werde wohl überbleiben, denn wenn es überall so gehe wie beim Dorotheum, dann habe "er" wohl immer nur Bargeld genommen. Ohneberg habe damals Grasser im Zusammenhang mit Korruption nicht namentlich erwähnt, sagte Berner heute, sondern nur im Zusammenhang mit der Dorotheums-Privatisierung. Durch Ainedters Lügner-Vorwurf sei er, der als Selbstständiger tätig sei, beruflich geschädigt worden, sagte Berner. Rund 20 Personen hätten ihn darauf angesprochen. Auf Anfrage eines Journalisten habe er dann gesagt, dass er sich das nicht gefallen lasse und Ainedter klagen werde.
Ainedter verwies auf ein Verfahren gegen Ohneberg wegen des Vorwurfs falscher Zeugenaussage, in dem Ohneberg freigesprochen worden war. Im ORF-Interview habe er ohnehin hauptsächlich über Peter Hochegger geredet, der Berner im Zusammenhang mit dem angeblichen Tatplan selber der Lüge bezichtige. Das sei der Kern des Interviews gewesen, das von der Journalistin aber zusammengeschnitten worden sei. Es sei aber auch nicht falsch, was er gesagt habe, verteidigte sich Ainedter. Es könnten nämlich nicht zwei Wahrheiten nebeneinander bestehen. Außerdem sei Berner selber mit seiner Klage an die Öffentlichkeit gegangen, weil er einem Redakteur davon berichtet habe.
Richterin Winter belehrte Ainedter, dass aus einem Freispruch für Ohneberg nicht geschlossen werden könne, dass Berner die Unwahrheit sage. Sie schloss das Beweisverfahren, das Urteil ergeht schriftlich.
gru/tsk/ml
APA
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