Strafe beglichen 13.08.2020 16:45:00

BUWOG musste FMA-Strafe zahlen

BUWOG musste FMA-Strafe zahlen

Im vergangenen Jahr hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) wegen einer zu spät publizierten Ad-hoc-Meldung eine Geldstrafe gegen die BUWOG in Höhe von 262.500 Euro verhängt. Diese musste das Immobilienunternehmen nun zahlen - genauso wie die Verfahrenskosten in Höhe von 52.000 Euro -, nachdem eine Beschwerde diesbezüglich vom Bundesverwaltungsgericht im Mai abgelehnt wurde.

Das berichtete am Donnerstag der Börsianer, die BUWOG bestätigte diese Informationen auf Anfrage der APA. Grund für die Strafe der FMA war eine verspätete Bekanntmachung des Unternehmens zu einer Kapitalerhöhung im Frühjahr 2017. Die Strafe samt den Verfahrenskosten sei bereits beglichen worden, so das Unternehmen.

Nicht bestätigt wird dagegen die Information des "Börsianer", dass der damalige Vorstandsvorsitzende Daniel Riedl persönlich in die Pflicht genommen wurde. "Nicht richtig ist, dass Daniel Riedl persönlich verurteilt wurde - das Verfahren gegen Hrn. Riedl wurde eingestellt und die Strafe richtet sich ausschließlich gegen die beschuldigte Buwog Group GmbH (juristische Person)," heißt es in einer Stellungnahme des Unternehmens gegenüber der APA.

bel/pro

APA

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Bildquelle: BUWOG Group

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