09.12.2013 11:49:59
|
Business-Geschenke - nein danke!
So sollten die Compliance-Richtlinien auch in Bezug auf Geschenke eng ausgelegt und bei Verstößen zuvor aufgezeigte Sanktionen durchgesetzt werden. Die Geschäftsleitung habe glaubhaft deutlich zu machen, dass ein Ködern der Mitarbeiter keinesfalls geduldet werde und dass derartiges Verhalten Nachteile bis zum Auftragsverlust nach sich ziehen könne.
In der Verhaltensrichtlinie BME Code of Conduct, die von vielen Unternehmen, u.a. Henkel, ThyssenKrupp, Allianz, Billfinger Berger, Daimler und Fraport, unterzeichnet wurde, heißt es dazu: "Geschäftsführung und Mitarbeiter dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden." Durch den Beitritt zum Kodex verleihen Unternehmen fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck.
Begründete Ausnahmen von der Regel gibt es z.B. dann, wenn ein ausländischer Geschäftspartner ein Gastgeschenk nach traditioneller Landessitte überreicht. "Dann sollte die Annahme durch den Beschenkten als Höflichkeit dem Gastgeber gegenüber gewertet wer-den", sagt BME-Compliance-Experte Sebastian Schröder. Wichtig sei allerdings, dass Mitarbeitern klargemacht wird, was ihre Unternehmen erlauben, tolerieren oder ablehnen. Wertvolle Geschenke seien dem Unternehmen beziehungsweise dem Compliance-Manager zu übergeben. Gern gesehen anstelle von Geschenken seien dagegen Spenden an gemeinnützige Organisationen.
OTS: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. newsroom: http://www.presseportal.de/pm/43266 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_43266.rss2
Pressekontakt: Weitere Infos: Sabine Ursel Leitung Kommunikation Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. Bolongarostraße 82, 65929 Frankfurt Tel. 00 49/(0) 69/3 08 38-1 13, Fax -1 89, Mobil 00 49 (0) 1 63/3 08 38 00 E-Mail: sabine.ursel@bme.de www.bme.de/compliance

Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!