02.09.2013 15:29:58
|
Bundestagswahl 2013: Briefwähler sollten jetzt Antrag stellen
Wer bei der Bundestagswahl 2013 seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich (persönlich) einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen Online-Antrag an.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bereits erhalten haben.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, das heißt bis zum 20. September 2013, bis 18.00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, dem 22. September 2013, bis 15.00 Uhr möglich. Wer seinen Antrag im Wahlamt persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann im Wahlamt seine Stimme abgeben.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 22. September 2013, bis 18.00 Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauswertung nicht mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 19. September 2013, abgesandt werden. Briefwähler/-innen können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.
Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten, in den Wahlumschlag zu legen oder den Wahlbrief selbst zur
Post zu bringen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben,
die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind
eine andere Person um Hilfe bitten.
Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den Briefwahlunterlagen beigefügt ist, sowie der Internetauftritt des Bundeswahlleiters unter
www.bundeswahlleiter.de --> "Bundestagswahl 2013" --> Briefwahl
Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: (0611) 75-4683, www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt
OTS: Der Bundeswahlleiter newsroom: http://www.presseportal.de/pm/74247 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!