23.06.2023 16:23:40
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Bundestag beschließt Gesetz zur Bekämpfung von Medikamentenmangel
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat ein Gesetz zur Bekämpfung von Arzneimittel-Lieferengpässen beschlossen. Um künftig frühzeitig Lieferengpässe zu erkennen, soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte demnach ein Frühwarnsystem einrichten. Versorgungsengpässe bei generischen Arzneimitteln sollen künftig vermieden werden, dazu sind "strukturelle Maßnahmen" bei Festbeträgen, Rabattverträgen und bei der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vorgesehen. So soll eine Pflicht zur mehrmonatigen Lagerhaltung eingeführt werden, um kurze Störungen in der Lieferkette oder kurzfristigen Mehrbedarf bei patentfreien Arzneimitteln ausgleichen zu können.
"Seit vielen Jahren beklagen wir Lieferengpässe bei der Arzneimittelversorgung, insbesondere in dem Bereich, wo die Patente keine Rolle spielen, bei nicht patentgeschützten Arzneimitteln", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). "Jetzt fehlen um die 450 Wirkstoffe, und das ist eine unhaltbare Situation mittlerweile." Unter anderem würden für Kinderarzneimittel Festbeträge und Rabattverträge ausgesetzt. Damit stiegen die Preise etwas, aber dafür wären solche Arzneimittel erhältlich, wenn sie im Ausland erhältlich seien. Voraussetzung zu einem Abschluss von Rabattverträgen solle zudem allgemein sein, dass die Lieferbarkeit sechs Monate garantiert werde. "Das heißt, wir werden hier eine Bevorratung von sechs Monaten haben", betonte Lauterbach.
Für nicht verfügbare Arzneimittel sind zusätzliche vereinfachte Austauschregelungen in der Apotheke geplant. In dem Gesetz wird nach einer Änderung im Bundestagsgesundheitsausschuss zudem auch geregelt, dass die in der Corona-Pandemie eingeführte Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit nach telefonischer Anamnese auch künftig möglich sein soll.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/mgo
(END) Dow Jones Newswires
June 23, 2023 10:24 ET (14:24 GMT)
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