12.03.2017 14:37:41

Bundesagentur-Vorstand: Lehrverträge nicht vorschnell kündigen

NÜRNBERG (dpa-AFX) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat an Ausbildungsbetriebe und Lehrlinge appelliert, die geschlossene Lehrverträge bei Problemen nicht vorschnell zu kündigen. Stattdessen sollten die Betroffenen den Rat der örtlichen Arbeitsagentur einholen, empfiehlt BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker ein halbes Jahr nach Beginn des Ausbildungsjahrs 2016/2017.

Die Vermittler könnten Azubis, bei denen etwa Prüfungen gefährdet seien, beispielsweise mit kostenloser individueller Nachhilfe oder anderen sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützen, sagte Becker der dpa. "Nur wenn Arbeitgeber oder der Auszubildende diese Situation der Arbeitsagentur signalisieren, kann geholfen werden."

Die Erfahrung zeigt nach Beckers Worten, dass Jugendliche, die solche Hilfen annehmen, "meist gestärkt aus der Ausbildung herausgehen". Jährlich nutzen zwischen 40 000 und 44 000 junge Leute solche ausbildungsbegleitenden Hilfen, sagte er.

Oft seien die Betriebe nämlich mit den praktischen Leistungen der Betroffenen sehr zufrieden; mit dem Erwerb der Theorie hätten manche aber Probleme und drohten durch Prüfungen zu fallen. "Hier sind die Angebote der Arbeitsagenturen eine bewährte Hilfe", erklärte Becker.

Laut Berufsbildungsbildungsbericht 2016 der Bundesregierung wurden 2014 mehr als 143 000 Lehrverträge vorzeitig gelöst./kts/DP/he

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