09.07.2015 22:52:38

Börsen-Zeitung: Urteile mit Augenmaß, Kommentar zum Sal.-Oppenheim-Prozess von Antje Kullrich

Frankfurt (ots) - Strafrichter sind keine Supermanager, die nachher alles besser wissen." Mit diesem salopp formulierten Satz hat die Vorsitzende Richterin im Oppenheim-Prozess in ihrer Urteilsbegründung einen wichtigen Marker gesetzt. Der weite Ermessungsspielraum bei unternehmerischen Entscheidungen, den deutsche Gerichte wohlweislich Wirtschaftsführern zubilligen, bleibt auch nach Ende des Mammutprozesses in Köln unangetastet. Aber, so schrieb das Gericht den Managern ins Pflichtenbuch: Dieser weite Handlungsspielraum entlässt nicht aus der Verantwortung, sich vor allem bei Entscheidungen von großer Tragweite - sprich Kapital- oder Investmentzusagen in zwei- oder dreistelliger Millionenhöhe - eine breite Informationsgrundlage zu verschaffen. Genau das war bei den vor Gericht verhandelten Transaktionen von Sal. Oppenheim unterblieben.

Die Banker, die in guten Zeiten so viel auf sich hielten, haben sich nach Ansicht der Richter gravierende Pflichtverletzungen geleistet. Da gab es einerseits die Vermischung von persönlichen und geschäftlichen Interessen. Vor allem die zu den dominierenden Gesellschafterfamilien gehörenden Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim haben die Bank teilweise wie einen Selbstbedienungsladen genutzt.

Andererseits hatten sich die Partner schon länger in unheilvolle Geschäfte verstrickt. Über das Klumpenrisiko beim Handelskonzern Arcandor und dessen Großaktionärin Madeleine Schickedanz war die Bankenaufsicht bereits 2005 das erste Mal getäuscht worden.

Im Vergleich mit dem Urteil des Essener Landgerichts gegen Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff mögen die Kölner Urteile milde erscheinen. Allerdings darf nicht verkannt werden, dass sich Matthias Graf von Krockow und Christopher Freiherr von Oppenheim zwar erst spät, aber dann doch überzeugend zu Geständnissen durchrangen. Öffentlich sein Scheitern und seine Fehler einzugestehen, ist ein bedeutender Schritt, den die Kammer zu Recht entsprechend gewürdigt hat.

Eine Parallele lässt sich zum Essener Middelhoff-Urteil jedoch erkennen: Manager, die trotz hervorragender Aktenlage durch sichergestellte Briefe, Mails, Verträge und Sitzungsprotokolle bei einer bemerkenswerten Uneinsichtigkeit in eigenes Fehlverhalten bleiben, haben die Konsequenzen zu tragen. Das hat der ehemalige Risikomanager Friedrich Carl Janssen zu spüren bekommen. Beklagen darf er sich darüber nicht.

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