25.11.2013 20:22:07
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BERLINER MORGENPOST: Kein Dauer-Lager am Oranienplatz / Leitartikel von Jochim Stoltenberg
Dabei können die Forderungen, das deutsche Asylrecht im Kern zu kippen, weder vom Bezirk Kreuzberg noch von der Berliner Landesregierung erfüllt werden. Das Ende der Residenzpflicht oder des Arbeitsverbots kann allein ein Bundesgesetz herbeiführen, vom bedingungslosen Bleiberecht für alle ganz zu schweigen. So ist das in einem Rechtsstaat, in dem die Flüchtlinge ja nicht zufällig Zuflucht suchen.
Wer Hauptstadt ist, muss akzeptieren, dass hier Proteste aller Art
am öffentlichkeitswirksamsten sind, sich deshalb hier alle Klagenden
Luft verschaffen. Aber auch dafür gibt es in einer Demokratie
geregelte Grenzen. Sie dienen nicht zuletzt der Sicherheit und
Unversehrtheit der Demonstranten. Beides ist nicht erst seit dem
nahenden Winter am Oranienplatz gefährdet. Nachdem sich Bezirk und
Senat einig sind, dass das Camp geräumt werden soll, sind nun
Entscheidungen gefragt. Ob dabei die Bezirksbürgermeisterin oder der
Innensenator die Verantwortung übernimmt - am besten natürlich beide
, ist zweitrangig. Der zu erwartende Protest darf weder die eine
noch den anderen verschrecken. Zumal mit der Zusicherung, ein
Info-Zelt dürfe bleiben, zugleich ein Zeichen guten Willens gesetzt
wird.
Bei allem Verständnis für ihre Probleme sollten die Flüchtlinge, die meinen, deutsche Gesetze außer Kraft setzen zu können, auch dies bedenken: Mit ihren Aktionen fallen sie der Mehrheit der Asylbewerber in den Rücken, die sich an die Gesetze halten. Denn die Stimmung im Lande wird durch Proteste wie am Oranienplatz nicht zugunsten der Aufnahmesuchenden befördert.
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